Gelöst
Online-Vorteil Verrechnung
vor 8 Jahren
Hallo,
Ich finde die Formulierung wie man den Online-Vorteil erhält etwas schwammig. "...als Einmalbetrag auf einer der nächsten Rechnungen". Verrechnet sich das dann mit dem Bereitstellungspreis und der ersten Rechnung? Hat da jemand Erfahrung?
Besten Dank
Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @er.hoppe
In der Regel und den meisten Fällen verrechnet sich die Online Gutschrift mit der ersten Rechnung. Allerdings bestätigen immer Ausnahmen die Regeln.
Wichtig ist, dass die Online Gutschrift auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
Gruß Makc
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo Makc,
Danke für die schnelle Antwort! Das es auf der Auftragsbestätigung, darauf werde ich achten. Allerdings müsste es mindestens auf den ersten zwei Rechnungen stehen, das der Bonus größer als Bereitstellungsgebühr+1. Monatsgebühr ist.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@er.hoppe
Tatsächlich kann es passieren daß die Gutschrift(en) erst auf der zweiten Rechnung kommen (ich glaube das steht auch irgendwo im Kleingedruckten), dann wirst du die erste Rechnung der mit der Bereitstellungsgebühr bezahlen müssen. Aber wie gesagt, passiert alles sehr selten.
Gruß Makc
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Der Online-Vorteil wird auf der ersten, ganz selten auch auf der zweiten Rechnung als Guthaben auftauchen. Das hat @Makc.030 bereits richtig geschrieben. Die Gutschrift sollte dann auch auf der Auftragsbestätigung ersichtlich sein.
Ich hoffe, dass wir deine Frage damit schon beantworten konnten. Sollten dennoch Fragen oder Wünsche offen sein, immer her damit.
Viele Grüße
Marcus We.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
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