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Gelöst
Habe ich sonderkündigungsrecht?
vor 3 Jahren
Hallo Zusammen,
ich werde in die neue Wohnung einziehen und habe am Freitag telefoniert, dass ich mein Anschluss mitnehmen möchte. Aber der Mitarbeiter hat mir angeboten, gleiche Leistung aber mit neue Mindestvertragslaufzeit?
wenn es nicht 1:1 umsetzbar ist, kann ich doch den Anschluss kündigen? Wie kann ich kriegen? Muss ich doch den Umzugsauftrag machen?
Mit freundlichen Grüße
Shang
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Akzeptierte Lösung
Dorothea T.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Dorothea T.
vor 3 Jahren
Hallo @jiangziya01,
wenn du den Vertrag nicht 1:1 mitnehmen kannst, hast du automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
Das gilt auch für den Fall, dass sich die Anschlussart ändert, sprich aktuell hast du VDSL hast und an der neuen Anschrift Glasfaser.
Viele Grüße
Dorothea T.
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Dorothea T.
Antwort
von
Dorothea T.
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Vielleicht habe ich mich etwas widersprüchlich ausgedrückt.
Natürlich muss immer eine Prüfung von uns auf Sonderkündigungsrecht erfolgen, sprich wir prüfen, ob wir den Anschluss an der neuen Adresse genauso bereitstellen können. Als Kunden kann man ja nur mutmaßen, was an der neuen Anschrift möglich ist.
@CobraCane
Sicher gab es da ein Missverständnis. Nach außen mag es ja der gleiche Vertrag/Tarif sein, aber es steckt nun mal eine andere Technik dahinter. Das hätte man an der Stelle aufklären und die Möglichkeiten unterbreiten sollen.
Inzwischen haben wir glücklicherweise alles geklärt.
Viele Grüße
Dorothea T.
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