Gelöst

Habe Widerspruch zum Kündigungstermin wegen BGH-Urteil Jan 2026 eingelegt, Bestätigung war aber falsch. Bitte um Korrektur

vor 20 Tagen

Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.

Letzte Aktivität

vor 20 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 20 Tagen

      Da hat dir die KI einen feinen Bären aufgebunden!

      🦂

      1

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Geht's ein wenig qualifizierter? Was soll falsch sein?

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      0

    • vor 20 Tagen

      Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!

      🦂

      9

      von

      vor 20 Tagen

      Da ihr ja alles so wunderbar besser wißt und eine einfache Antwort auf eine Frage nicht möglich ist, ziehe ich mich hier zurück.

      Helfer gibt es hier reichlich!

      🦂

      von

      vor 20 Tagen

      holzher24

      Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst. 

      pamperlapescus restintelligenz
      Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest! 🦂

      Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!

      🦂

      pamperlapescus restintelligenz

      Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!

      🦂

      Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst. 

      holzher24

      Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst. 

      Häh? Sehe nur einen Thread von dem TE

      von

      vor 20 Tagen

      Alocasiath

      Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.

      1. Genau das habe ich vor, sofern nicht sehr zeitnah doch noch die erwünschte Antwort kommt. Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.
      Alocasiath

      Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.

      Na dann mach mal einfach weiter Druck :) Hoffentlich bringst du an der "Druckstelle" mal mehr Informationen mit was du wo wie wann zu wann bestellt hast :) 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      @Alocasiath 

      so mal ganz nebenbei:

      Alocasiath

      Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.

      Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
      Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
      Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.

      Alocasiath

      Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.

      Alocasiath
      Das Urteil des BGH ist eindeutig! Ich erwarte eine Kündigungsbestätigung mit Vertragsende in  Oktober 2026

      Das Urteil des BGH ist eindeutig! Ich erwarte eine Kündigungsbestätigung mit Vertragsende in  Oktober 2026

      Alocasiath

      Das Urteil des BGH ist eindeutig! Ich erwarte eine Kündigungsbestätigung mit Vertragsende in  Oktober 2026

      Alocasiath
      Genau das habe ich vor, sofern nicht sehr zeitnah doch noch die erwünschte Antwort kommt. Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.
      1. Genau das habe ich vor, sofern nicht sehr zeitnah doch noch die erwünschte Antwort kommt. Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.
      Alocasiath

      Genau das habe ich vor, sofern nicht sehr zeitnah doch noch die erwünschte Antwort kommt. Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.

      Dir ist aber schon klar das Du hier bist

      Telekom hilft Community

      Ihre Anlaufstelle für spannende Diskussionen, interessante Blogbeiträge, Vorschläge, Produkttests und gesammeltes Knowhow zu Telekom-verwandten Themen.

      und hier nichts "rechtswirksam abgeben /erwirken kannst 🤔

      Gruß

      Waage1969

      0

    • vor 20 Tagen

      Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.

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      1

      von

      vor 20 Tagen

      Alocasiath
      Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.

      Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.

      Alocasiath

      Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.

      @Alocasiath 

      und wo hast Du bisher hier gefragt?

      Gruß

      Waage1969

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.

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      von

      vor 20 Tagen

      Alocasiath
      Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.

      Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.

      Alocasiath

      Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.

      @Alocasiath 

      solltest Du alles in Deiner Auftragsbestätigung finden, ansonsten mal hier versuchen: https://www.telekom.de/kontakt#q=Glasfaser+Frage+zu+bestehendem+Auftrag 

      Gruß

      Waage1969

      von

      vor 20 Tagen

      Guten Abend @Alocasiath,

       

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Eine Beschwerde kann einfach hierüber eingereicht werden:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/beschwerde-allgemein?samChecked=true 

       

      Es grüßt

      Kathrin

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Alocasiath

      Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses.

      Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
      Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
      Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.

      Alocasiath

      Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses.

      Und der BGH hat unmissverständlich NICHT gegen die Telekom geurteilt.

      Und der BGH hat unmissverständlich NICHT gegen die Aufteilung in verschiedene Verträge, wie es die Telekom macht, geurteilt.

      Ist dir das irgendwie entgangen oder wie kommst du auf den Trichter? 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 20 Tagen

      Hallo @Alocasiath 

      Du bekommst bei der Telekom in der Regel zwei Bestätigungen. Eine für den Bau der Glasfaserdose und wenn diese gebaut ist, die Auftragsbestätigung für den Tarif mit den Rufnummern des Anschlusses. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Aktivierung des Glasfasermodems durch den Kunden, nicht mit der Bereitstellung. 

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    • vor 20 Tagen

      Natürlich betrifft das Urteil nicht ausschließlich die Telekom. Aber entscheidend ist nun mal, ob die Voraussetzungen für eine erforderliche Neuberechnung der Laufzeit aufgrund des Urteils erfüllt sind.  Und dies ist hier der Fall. Die Telekom orientiert sich in meinem Fall ausschließlich an dem Bereitstellungsdatum. Eine Aufteilung in verschiedene Verträge findet hier nicht statt.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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