Habe Widerspruch zum Kündigungstermin wegen BGH-Urteil Jan 2026 eingelegt, Bestätigung war aber falsch. Bitte um Korrektur
vor 2 Stunden
Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.
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vor 2 Stunden
Da hat dir die KI einen feinen Bären aufgebunden!
🦂
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1
von
vor einer Stunde
Nö hat sie nicht.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR___8-25.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/die-laufzeit-bei-glasfaservertraegen-beginnt-ab-vertragsschluss-102785
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einer Stunde
Geht's ein wenig qualifizierter? Was soll falsch sein?
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vor einer Stunde
Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!
🦂
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von
vor 5 Minuten
Dann verweise noch einmal schriftlich darauf inkl. Klageandrohung.
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von
vor 4 Minuten
Ich finde auch das der Beitrag klar beschreibt was hier gewünscht ist.
Meiner Meinung nach auf Grund des Urteils auch völlig zu recht.
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von
vor weniger als einer Minute
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
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