Gelöst
Habe Widerspruch zum Kündigungstermin wegen BGH-Urteil Jan 2026 eingelegt, Bestätigung war aber falsch. Bitte um Korrektur
vor 20 Tagen
Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Meine Auftragsbestätigung datiert aus Oktober 2024, woraus sich ein Vertragsende zum Oktober 2026 ergibt.
Die Auftragsbestätigung aus 2024 kann ich auf Wunsch selbstverständlich nachreichen. Obwohl diese natürlich euch vorliegen müsste.
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vor 20 Tagen
Da hat dir die KI einen feinen Bären aufgebunden!
🦂
1
von
vor 20 Tagen
Nö hat sie nicht.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/III_ZS/2025/III_ZR___8-25.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/die-laufzeit-bei-glasfaservertraegen-beginnt-ab-vertragsschluss-102785
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Geht's ein wenig qualifizierter? Was soll falsch sein?
0
0
vor 20 Tagen
Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!
🦂
9
von
vor 20 Tagen
Da ihr ja alles so wunderbar besser wißt und eine einfache Antwort auf eine Frage nicht möglich ist, ziehe ich mich hier zurück.
Helfer gibt es hier reichlich!
🦂
von
vor 20 Tagen
Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst.
Schildere bitte mal mit eigenen Worten ohne dieses KI-Geschwurbele was du derzeit hast und was du erreichen möchtest!
🦂
Steht in seinem ursprünglichen Beitrag in dem Du auch sehr aktiv warst.
Häh? Sehe nur einen Thread von dem TE
von
vor 20 Tagen
Aber das scheint wohl nur noch mit weiterem Druck möglich zu sein.
Na dann mach mal einfach weiter Druck :) Hoffentlich bringst du an der "Druckstelle" mal mehr Informationen mit was du wo wie wann zu wann bestellt hast :)
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
@Alocasiath
so mal ganz nebenbei:
Sie nennen als Beendigungstermin einen Monat in 2027. Dieser Termin ist rechtlich nicht haltbar. Ich habe bereits in meinem Kündigungsschreiben auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hingewiesen.
Das Urteil des BGH ist eindeutig! Ich erwarte eine Kündigungsbestätigung mit Vertragsende in Oktober 2026
Dir ist aber schon klar das Du hier bist
Telekom hilft Community
Ihre Anlaufstelle für spannende Diskussionen, interessante Blogbeiträge, Vorschläge, Produkttests und gesammeltes Knowhow zu Telekom-verwandten Themen.
und hier nichts "rechtswirksam abgeben /erwirken kannst 🤔
Gruß
Waage1969
0
vor 20 Tagen
Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.
0
1
von
vor 20 Tagen
Ja, das ist mir klar. Ich hatte vielleicht erwartet, dass auch von euch von ähnlichen Erfahrungen zu dem BGH Urteil berichtet wird.
@Alocasiath
und wo hast Du bisher hier gefragt?
Gruß
Waage1969
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.
0
2
von
vor 20 Tagen
Kann mir vielleicht jemand den Link zum offiziellen Kontaktformular nennen? Hab ich bisher leider nicht gefunden.
@Alocasiath
solltest Du alles in Deiner Auftragsbestätigung finden, ansonsten mal hier versuchen: https://www.telekom.de/kontakt#q=Glasfaser+Frage+zu+bestehendem+Auftrag
Gruß
Waage1969
von
vor 20 Tagen
Guten Abend @Alocasiath,
herzlich willkommen in unserer Community.
Eine Beschwerde kann einfach hierüber eingereicht werden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/beschwerde-allgemein?samChecked=true
Es grüßt
Kathrin
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Der BGH hat darin unmissverständlich klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beginnt – und ausdrücklich nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses.
Und der BGH hat unmissverständlich NICHT gegen die Telekom geurteilt.
Und der BGH hat unmissverständlich NICHT gegen die Aufteilung in verschiedene Verträge, wie es die Telekom macht, geurteilt.
Ist dir das irgendwie entgangen oder wie kommst du auf den Trichter?
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 20 Tagen
Hallo @Alocasiath
Du bekommst bei der Telekom in der Regel zwei Bestätigungen. Eine für den Bau der Glasfaserdose und wenn diese gebaut ist, die Auftragsbestätigung für den Tarif mit den Rufnummern des Anschlusses. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Aktivierung des Glasfasermodems durch den Kunden, nicht mit der Bereitstellung.
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vor 20 Tagen
Natürlich betrifft das Urteil nicht ausschließlich die Telekom. Aber entscheidend ist nun mal, ob die Voraussetzungen für eine erforderliche Neuberechnung der Laufzeit aufgrund des Urteils erfüllt sind. Und dies ist hier der Fall. Die Telekom orientiert sich in meinem Fall ausschließlich an dem Bereitstellungsdatum. Eine Aufteilung in verschiedene Verträge findet hier nicht statt.
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Uneingeloggter Nutzer
von