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Hausanschluss storniert seitens Telekom, Lösungswege?
vor 2 Jahren
Guten Tag
Also für Telekom hat zum 2ten mal unseren Hausanschluss storniert, aus Kostengründen.
Ich weiß mittlerweile dass kein CU auf der Straße liegt.
Auch kein Glasfaser
deshalb die Stornierung.
Jedoch gibt es in/ um unseren Grund 5000m2
noch freiluftleitungen. An welchen andere Haushalte angeschlossen sind, ich sehe auch den APL am Holzmast.
Wenn die Möglichkeit besteht, würden wir das CU selbst zum APL am Holzmast verlegen, Bagger etc.
aber an wem, oder welche Hotline muss ich mich da wenden ....
dazu gibt es keinerlei Möglichkeiten auf den Telekom Plattformen.
für solche individuellen Lösungen
vielen Dank
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
Wenn die Telekom Nein sagt, dann musst du diese Antwort hinnehmen.
Du musst dich jetzt an die Bundesnetzagentur wenden. Die werden einen Anbieter bestimmen, wer dich ans Netz bringen soll.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
Gibt es, nennt sich mehr Breitband für mich
https://www.telekom.com/de/blog/netz/artikel/mehr-breitband-fuer-mich-telekom-bietet-ftth-anschluesse-nach-mass-fuer-privatkunden-65574
Das wird aber nicht billig, im Gegenteil.
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NoOneElse
3 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
@dominikschmidhuber
Wie @Kugic schon schrieb, wird dieses Verfahren , dessen Grundlagen die TKMV sowie de Teil 9 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG sind für Dich wohl der Weg sein, um an einen Anschluß zu kommen, wenn Du Dir keinen MBfm leisten willst. Sollten die Freileitungen die Nutzbarkeit des Grundstückes beeinträchtigen, solltest Du auf Verlagerung an den Grundstücksrand drängen.
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Marcel2605
Antwort
von
NoOneElse
vor 2 Jahren
Oh 😅
Den letzten Satz hatte ich garnicht gelesen.,...
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muc80337_2
Community Guide
vor 2 Jahren
Das wäre m.E. sowieso Euer Part gewesen, falls die Telekom "ja" gesagt hätte zur Bereitstellung eines APL , egal wo der APL denn dann angebracht wäre.
Es reicht ja nicht, dass die Telekom irgendwo einen APL ranschraubt - der muss auch netzseitig angeschlossen werden. Und wenn da keine Kapazität vorhanden ist... alternativ halt übergangsweise Mobilfunk oder Satellit. Irgendwann wird vermutlich auch bei Euch die Glasfaser ankommen.
"Früher" war es so, dass die Telekom bauen musste, fraglich war nur bis wann. Heutzutage muss die Telekom nicht mehr bauen, zumindest so lange nicht wie sie nicht von der Bundesnetzagentur dazu verdonnert wird.
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NoOneElse
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
@dominikschmidhuber123
Steht der Mast auf eurem Grundstück? Und er versorgt euch nicht? Dann müsste dieser Mast ja gemäß diesem oder Vorläufer errichtet worden sein.
Tja. Da heißt es nämlich "... Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. ... Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin wird derNetzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden."
Da Ihr wohl aus Kostengründen seitens der Telekom keinen Anschluß von denen bekommen könnt, ist ein Telefonanschluß ja nicht wirklich wichtig da die Telekom dort ja anscheinend nicht Universalversorger ist. Damit können auch die darüber versorgten Nachbarn ihre Anschlüsse verlieren da dies wohl kaum schutzwürdige Interessen Dritter sein könnten, da es ja dort keine Versorgungspflicht gibt.
Sollte dieser Mast also auf eurem Grundstück stehen, dann soll die Telekom diesen unverzüglich entfernen. Oder sie bieten euch an doch einen Anschluß für Euch zu schalten ...
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NoOneElse
3 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
@dominikschmidhuber
Dann such Dir einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht und frage ihn nach den Möglichkeiten einer Klage nach Paragraph 75 VwGO gegen die BNetzA .
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
NoOneElse
vor 2 Jahren
Kann mich dir nur anschließen. Leerrohre bis Übergabepunkt Grundstücksgrenze, im Idealfall mit der passenden Hauseinführung.
Die PTI hat ja den Auftrag nun zwei mal abgelehnt und durchaus geprüft was umsetzbar ist. Auch wenn dort ein Mast rumdümpelt und die Nachbarn versorgt kann es durchaus sein das die ganze Trasse für diesen Neubau erweitert werden müsste. Daher kommt nun auch wohl die Ablehnung.
@dominikschmidhuber Ich würde mal direkt bei deiner Gemeinde mit dem Infrastrukturbeauftragen sprechen. Da kann man mal anklopfen und nachfragen wie sie es denn so mit der Versorgung ihrer Bürger halten.
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