Hausanschluss von Nachbarn

vor 2 Jahren

Hallo Community,

 

der Festnetz/DSL Anschluss meines Nachbars kommt wie mein eigener aus einem Anschlusspunkt aus meiner Garage. Danach führt meine Leitung ins Haus und die vom Nachbarn über die Hauswand unters Dach und dann in dessen Haus (es handelt sich hier um zwei Doppelhaushälften).

Ich bekomme demnächst FTTH , mein Nachbar wollte das nicht. Da ich demnächst Bauliche Veränderungen an der Garage durchführe und das Kabel mindestens getrennt wenn nicht komplett entfernt werden muss ist meine Frage nun, muss ich weiterhin diese Leitung instand halten bzw. versetzen lassen von einem Techniker? Muss das der Nachbar bezahlen? Kann der Nachbar eine eigene Leitung bekommen? Wie ist das geregelt, ich habe zumindest keinerlei Verträge etc dazu vorliegen.

618

10

  • vor 2 Jahren

    @markus.kail 

    So einfach ändern dürfen sie da gar nichts.

    Das kann ganz schnell zu Problemen führen, wenn sie ihren Nachbarn abklemmen.

    Warten sie mal auf meine Mitstreiter, die kennen sich da teilweise besser aus.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Das ist mir schon klar, deshalb frage ich ja hier...

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @ Geralt von Riva  schrieb:
    Das kann ganz schnell zu Problemen führen, wenn sie ihren Nachbarn abklemmen.

    Das ist nicht die Absicht von @markus.kail 

     

    @markus.kail  schrieb:
    muss ich weiterhin diese Leitung instand halten bzw. versetzen lassen von einem Techniker? Muss das der Nachbar bezahlen? Kann der Nachbar eine eigene Leitung bekommen? Wie ist das geregelt, ich habe zumindest keinerlei Verträge etc dazu vorliegen

    Ein Argument für Fr ist u.a., dass die Immobilie 5-8% an Wertzuwachs erfährt.

    Vielleicht hört der Nachbar das auch gerne.

    Wenn nicht, hat die Telekom alle Trümpfe in der Hand, denn irgendwann in grauer Vorzeit wurde der bestehenden Bauweise zugestimmt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    markus.kail

    Da ich demnächst Bauliche Veränderungen an der Garage durchführe und das Kabel mindestens getrennt wenn nicht komplett entfernt werden muss

    Da ich demnächst Bauliche Veränderungen an der Garage durchführe und das Kabel mindestens getrennt wenn nicht komplett entfernt werden muss
    markus.kail
    Da ich demnächst Bauliche Veränderungen an der Garage durchführe und das Kabel mindestens getrennt wenn nicht komplett entfernt werden muss

    Da würde ich mal in die Grundstücksnutzungsverinbarung schauen, was vereinbart wurde. Im aktuellen Formular sieht das wie folgt aus:

     

    Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber.

     

    Wenn es tatsächlich Gründe gibt dass das Kabel nicht am Ort bleiben kann, dann denke ich, dass Du einen Anspruch hast das Kabel entfernen zu lassen. Ich würde ggfs. die Telekom schriftlich auffordern das Kabel kostenlos zu entfernen, vielleicht machen sie es ja ohne großen Stress.

    6

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @markus.kail 

    Wenn ein Telefonanschluß beim Kauf/Übernahme schon vorhanden war, so dürfte die Installation dieses Anschlusse zeitlich vor dem 01.12.2021 erfolgt sein. Damals war lt. dem, zu diesem Zeitpunkt gültigen TKG , der Abschluß einer Grundstücknutzungsvereinbarung nach §45a zwingend notwendig. Auf diese und andere "Zusätze" geht im Immobilienkaufvertrag im Regelfall ein Passus ähnlich " übernimmt das Grundstück und alle darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten ..." ein. Die Telekom sollte dieses Vereinbarung auch von ihrem Rechtsvorgänger Deutsche Post Telekom übernommen haben und nachweisen können. Aber glaub es, es existiert.

    Auf diese Vereinbarungen wird selbst im neuen TKG indirekter Bezug im §134 Abs.1, Ziffer 1 genommen "...auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird, ..."

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Der Nachbar wird nicht erfreut sein, denn ein eigener Anschluss haut dreistellig in die Kasse.

    Gleichwohl würde ich schlicht die kostenlose Entfernung verlangen. Bestehen anderslautende Verträge, kommt die Telekom damit schon um die Ecke. Schnell geht das vermutlich nicht, deswegen würd ich das zügig einstielen.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    mann-ohh-mann

    ein eigener Anschluss haut dreistellig in die Kasse

    ein eigener Anschluss haut dreistellig in die Kasse
    mann-ohh-mann
    ein eigener Anschluss haut dreistellig in die Kasse

    Nur indoor. Du kannst immer noch kostenlos einen APL außen bekommen. Abgesehen davon: Selbst schuld, er hätte ja den kostenlose GF-AP nehmen können.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von