Haustürgeschäft Glasfaser: Auftragsnummer wird beim Widerruf abgelehnt

vor 2 Stunden

Guten Tag, mir wurde vor 6 Tagen an der Haustür ein Glasfaservertrag verkauft (den ich eigentlich gar nicht wollte). Einige Minuten nach dem Gespräch mit den Verkäufer:innen bekam ich die vorvertraglichen Informationen und ich sah, das es also einen Auftrag gibt und einen Vertrag. Ich wollte den sofort widerrufen. In den mails, die ich bekommen hatte, war der Auftrag mit einer Auftragsnummer versehen, die jetzt mehrmals von den Bearbeiter:inen hinter widerruf@telekom.de nicht akzeptiert wurde. Ich habe daraufhin alle Unterlagen, die mir zugesendet worden waren, ausgedruckt und per Post mit Einwurf/ Einschreiben mit meinem Widerruf an die Telekom gesendet. 

1.) haben Haustürgeschäft-Verträge andere Auftragsnummern als die gängigen der Telekom?

2.) gibt es Erfahrungen, dass solche Haustürgeschäfte des Unternehmens - um es höflich zu sagen - in ziemlich aufdringlicher Weise ablaufen, sich an kaum an eine Absprache gehalten wird und teilweise falsche Infos gegeben werden?

Ich hoffe sehr, das mein postalischer Widerruf nicht auch noch aus irgendwelchen Gründen inakzeptabel ist. Zeitraubend genug war die ganze Angelegenheit sowieso, ein Einschreiben eines dicken Briefes gibt es auch nicht zum Nulltarif...

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    • vor 2 Stunden

      Chrullmann

      1.) haben Haustürgeschäft-Verträge andere Auftragsnummern als die gängigen der Telekom?

      Guten Tag, mir wurde vor 6 Tagen an der Haustür ein Glasfaservertrag verkauft (den ich eigentlich gar nicht wollte). Einige Minuten nach dem Gespräch mit den Verkäufer:innen bekam ich die vorvertraglichen Informationen und ich sah, das es also einen Auftrag gibt und einen Vertrag. Ich wollte den sofort widerrufen. In den mails, die ich bekommen hatte, war der Auftrag mit einer Auftragsnummer versehen, die jetzt mehrmals von den Bearbeiter:inen hinter widerruf@telekom.de nicht akzeptiert wurde. Ich habe daraufhin alle Unterlagen, die mir zugesendet worden waren, ausgedruckt und per Post mit Einwurf/ Einschreiben meinem Widerruf an die Telekom gesendet. 

      1.) haben Haustürgeschäft-Verträge andere Auftragsnummern als die gängigen der Telekom?

      2.) gibt es Erfahrungen, dass solche Haustürgeschäfte des Unternehmens - um es höflich zu sagen - in ziemlich aufdringlicher Weise ablaufen, sich an kaum an eine Absprache gehalten wird und teilweise falsche Infos gegeben werden?

      Ich hoffe sehr, das mein postalischer Widerruf nicht auch noch aus irgendwelchen Gründen inakzeptabel ist. Zeitraubend genug war die ganze Angelegenheit sowieso, ein Einschreiben eines dicken Briefes gibt es auch nicht zum Nulltarif...

      Chrullmann

      1.) haben Haustürgeschäft-Verträge andere Auftragsnummern als die gängigen der Telekom?

      Ja, von der Telekom kommt nochmal eine eigene Auftragsbestätigung.

      Die du dann auch bei der Telekom widerrufen kannst

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    • vor einer Stunde

      Chrullmann

      Zeitraubend genug war die ganze Angelegenheit sowieso, ein Einschreiben eines dicken Briefes gibt es auch nicht zum Nulltarif...

      Guten Tag, mir wurde vor 6 Tagen an der Haustür ein Glasfaservertrag verkauft (den ich eigentlich gar nicht wollte). Einige Minuten nach dem Gespräch mit den Verkäufer:innen bekam ich die vorvertraglichen Informationen und ich sah, das es also einen Auftrag gibt und einen Vertrag. Ich wollte den sofort widerrufen. In den mails, die ich bekommen hatte, war der Auftrag mit einer Auftragsnummer versehen, die jetzt mehrmals von den Bearbeiter:inen hinter widerruf@telekom.de nicht akzeptiert wurde. Ich habe daraufhin alle Unterlagen, die mir zugesendet worden waren, ausgedruckt und per Post mit Einwurf/ Einschreiben mit meinem Widerruf an die Telekom gesendet. 

      1.) haben Haustürgeschäft-Verträge andere Auftragsnummern als die gängigen der Telekom?

      2.) gibt es Erfahrungen, dass solche Haustürgeschäfte des Unternehmens - um es höflich zu sagen - in ziemlich aufdringlicher Weise ablaufen, sich an kaum an eine Absprache gehalten wird und teilweise falsche Infos gegeben werden?

      Ich hoffe sehr, das mein postalischer Widerruf nicht auch noch aus irgendwelchen Gründen inakzeptabel ist. Zeitraubend genug war die ganze Angelegenheit sowieso, ein Einschreiben eines dicken Briefes gibt es auch nicht zum Nulltarif...

      Chrullmann

      Zeitraubend genug war die ganze Angelegenheit sowieso, ein Einschreiben eines dicken Briefes gibt es auch nicht zum Nulltarif...

      Einschreiben kannst dir ja auch sparen .. damit beweist du maximal, dass ein Briefumschlag angekommen ist.

      Weder ist der Inhalt bewiesen noch das der Inhalt noch im Briefumschlag war. 

      Zudem was für Zeitraubend? 

      Hier im Forum ist es doch einfach dargelegt .. wann du wo widerrufen kannst?

      Ranger ruft dich an - da hättest du nein sagen können.

      Ranger schickt dir eine E-Mail - da kannst du drauf antworten. 

      Erst dann bekommt nach ein paar Tagen die Telekom den Auftrag, schickt dir Auftragseingangsbestätigung und mit den Daten kannst auch bei der Telekom widerrufen. 

      Wenn du 1 oder 2 gemacht hast, hat die Telekom nie deinen Auftrag erhalten - kann mit deinem Widerruf also auch nix anfangen.

      1

      von

      vor 6 Minuten

      Steht alles oben drin. Ich konnte mir eben nichts "sparen", da der Widerruf nicht akzeptiert wurde. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      @Chrullmann "verkauft (den ich eigentlich gar nicht wollte) "  Wie passt denn das zusammen? Kannst Du nicht NEIN sagen ?

      2

      von

      vor 10 Minuten

      Entschuldigung, aber auf dem Niveau reden wir absolut nicht weiter.

      0

      von

      vor 6 Minuten

      @Chrullmann Das Niveau hast Du hier bestimmt. Wenn ich etwas nicht will, unterschreibe ich nichts.

      Und nutze diese Einlassung nicht  für eine Kulanzbitte ( dies, obwohl Du ja noch nicht einmal eine Auftragsbestätigung der Telekom erhalten hast.) Und dann Widerruf einlegen.

      Sorry, meine Eltern haben klipp und klar vorgelebt: KEINE Geschäfte an der Haustür, auch wenn es irgendwas geschenkt gibt.

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