Gelöst

Internetausfall -Arbeitsausfall

vor 2 Jahren

Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen. Alleine heute gab es mind. 10 Ausfälle. Da ich homebased arbeite konnte ich meiner Arbeit nicht ordentlich nachgehen. Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom? Bisher hatten wir öfter mal solche Ausfälle, aber wir mussten trotzdem den vollen monatlichen Betrag zahlen. Da stimmt doch was nicht. 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Du hast sicher eine Störung gemeldet? @Manni1311 

    Welcher Tarif, welcher Router, welche anderen Geräte im Netz?

    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.

    Welche Entschädigungen es gibt, steht im TKG .

    Wie sieht es mit Übergangslösungen über LTE aus?

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Störungen immer gemeldet, alles andere auch gecheckt. Es liegt definitiv an der Leitung. 
    magentaZuhause L

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Espresso doppio

    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.

    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.
    Espresso doppio
    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.

    Ob es sich um einen Netzausfall handelt ist für mich unklar. "Es liegt definitiv an der Leitung" - ist das das Ergebnis der Entstörarbeit des Technikers? Und an welcher Leitung liegt es - der von außen zum APL , der vom APL zum Router?

     

     

    Manni1311

    Da ich homebased arbeite

    Da ich homebased arbeite
    Manni1311
    Da ich homebased arbeite

    Was heißt das genau? (Du brauchst mir nicht erklären wie Home Office ohne spezielle vertragliche Regelungen funktioniert. Hast Du das vertraglich mit dem Arbeitgeber als Telearbeit - dann trägt der AG i.d.R. auch das Risiko bei einem Netzausfall - oder bist Du selbstständig, dann solltest Du u.U. eher im Business Bereich vertraglich aufgehängt sein?)

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @Manni1311 

    Über die Regelungen die @Espresso doppio schon genannt hat, gibt s nichts.

    Wer auf das Internet angewiesen ist, weil er z.B. per Homeoffice arbeitet, sollte eine Ausfalllösung (Backup) haben.

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  • vor 2 Jahren

    Manni1311

    Bisher hatten wir öfter mal solche Ausfälle, aber wir mussten trotzdem den vollen monatlichen Betrag zahlen. Da stimmt doch was nicht.

    Bisher hatten wir öfter mal solche Ausfälle, aber wir mussten trotzdem den vollen monatlichen Betrag zahlen. Da stimmt doch was nicht. 
    Manni1311
    Bisher hatten wir öfter mal solche Ausfälle, aber wir mussten trotzdem den vollen monatlichen Betrag zahlen. Da stimmt doch was nicht. 

    Wenn der Ausfall mindestens einen Tag dauert und von der Telekom anschlusstechnisch (also nicht per gemietetem Router) zu vertreten ist, dann sollte es m.E. möglich sein, die Grundgebühr für diesen einen Tag (bzw. diese Tage) geltend zu machen. Du musst halt aktiv werden. Für einen einzelnen Tag sind das beim MagentaZuhause L dann so rund 1,50 Euro. Viel Reklamationsarbeit für wenig Geld, würde ich mir überlegen ob ich den zeitlichen Aufwand spendiere.

    Grundsätzlich hat der Anschluss übrigens eine vertragliche Verfügbarkeit von 97% - d.h. der Anschluss darf an bis zu rund 11 Tagen aufs Jahr komplett ausfallen. Oder an 33 Arbeitstagen (also an über eineinhalb Monaten) Mo-Fr von 9-17 Uhr.

     

    Die 97% findest Du meines Wissens bei allen Anbietern von Privatkundenanschlüssen.

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  • vor 2 Jahren

    @Manni1311 

    Manni1311

    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.

    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.
    Manni1311
    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.

    Was bedeutet hier "wieder"? Mal treten Störungen auf und dann sind sie wieder weg? Wie ist das Wetter in der Zeit der Störungen bzw. 1-2 Tage davor gewesen?

    0

  • vor 2 Jahren

    @Manni1311  schrieb:
    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden.

    Gemäß AGB steht der Anschluss 97% vom Jahr zur Verfügung. 

    Warum sollte dir die Telekom als irgend einen Schaden ersetzten, bei dem du im Zweifel erst mal nachweisen müsstet, dass die Telekom überhaupt schuld daran ist und

    nicht evtl der Powerlineadapter bei dir zu Hause oder die ungeeignete Telefonleitung im Haus oder  das defekte Handynetzteil oder die Mikrowelle, dein Solarwechselrichter, oder oder oder. Wer hat den alles andere gecheckt - du?

     

    Im Übrigen bist du alleine bzw. dein Arbeitgeber dafür verantwortlich dafür dass du alle Ressourcen für deine Tätitgkeit bereitstellst.

     

    Ich würde eine Störung melden, da mit die Ursache gefunden wird

    8

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @muc80337_2 

    muc80337_2

    Was die Telekom übrigens auch machen könnte: einfach kündigen.

    Was die Telekom übrigens auch machen könnte: einfach kündigen.
    muc80337_2
    Was die Telekom übrigens auch machen könnte: einfach kündigen.

    Und was der Kunde machen kann, er läßt auf Unterversorgung prüfen. Pech nur, wenn dann die Telekom wieder verpflichtet wird. Dann is nix mit kündigen.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    NoOneElse

    Und was der Kunde machen kann, er läßt auf Unterversorgung prüfen. Pech nur, wenn dann die Telekom wieder verpflichtet wird. Dann is nix mit kündigen.

    Und was der Kunde machen kann, er läßt auf Unterversorgung prüfen. Pech nur, wenn dann die Telekom wieder verpflichtet wird. Dann is nix mit kündigen.
    NoOneElse
    Und was der Kunde machen kann, er läßt auf Unterversorgung prüfen. Pech nur, wenn dann die Telekom wieder verpflichtet wird. Dann is nix mit kündigen.

    Bis die Telekom verpflichtet wird (falls überhaupt) - da geht einiges an Zeit ins Land. Und bis auf wann dann das umgesetzt wird weitere Zeit. Und zu welchen Konditionen die Telekom dann verpflichtet wird - auch das ist nicht sooo klar.

     

    Es könnte ja sein, dass bis in zwei Jahren vom Anbieter xy Glasfaser ausgebaut wird. Dann vermute ich mal, dass es zu keiner Umsetzung durch die Telekom kommen könnte.

     

    Ist aber alles Spekulation. Vielleicht ist es auch eine Kleinigkeit um die es geht. Der TE ist ja leider nicht sehr spezifisch im Hinblick aufs aktuelle Problem.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @NoOneElse  schrieb:
    Und was der Kunde machen kann, er läßt auf Unterversorgung prüfen.

    Wo steht denn im Thread etwas davon, dass hier die Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht wird?

    Es liest sich eher als Vectoring+ Problem 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Grüße @Manni1311 

    Manni1311

    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.

    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.
    Manni1311
    Seit geraumer Zeit haben wir wieder gravierende Internetstörungen.

    Diese gemeldet?

     

    Wie sieht denn dein Heimnetzwerk aus?

    • Welcher Router mit welcher Softwareversion (Bitte genau bennenen)
    • PowerLAN / dLAN / Mesh vorhanden
    • Wie ist der PC/Laptop mit dem Router verbunden?

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  • vor 2 Jahren

    Manni1311

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden.

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden.
    Manni1311
    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden.

    Sobald der Anbieter eine Ersatzlösung sei es Datenvolumen oder den Schnellstart Router zur Verfügung stellt gibt es keine Entschädigung 

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Manni1311 

     

    Und eine Entschädigung oder Gutschrift auf die Rechnung gleicht niemals deine entgangenen Einnahmen aus, also ist eine Backuplösung da unumgänglich.

     

    Oder du begibst dich in die Firma und "bietest" dort deine Arbeitsleistung an. Halt so wie es dein Arbeitsvertrag vereinbart hat.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Thunder99  schrieb:
    Sobald der Anbieter eine Ersatzlösung sei es Datenvolumen oder den Schnellstart Router zur Verfügung stellt gibt es keine gesetzliche Entschädigung 

    Ich hab das mal ergänzt - die nach den esten Tagen der Störung dann 5 bzw. 10 Euro pro Tag Ausfall gem. TKG gibt es dann nicht.

     

    Die Telekom erstattet meines Wissens trotzdem auf Kulanz die Grundgebühr für den Tag/die Tage. Nach Störungsbehebung und nur auf Antrag.

     

    Grundsätzlich ist natürlich auch ein Schadenersatz denkbar. Aber da liegt die Hürde sicher deutlich höher eine solche zu erlangen. Da werden dann die Juristen sich den Fall genau anschauen - und auch die Frage erörtern ob der Kunde da selbst genügend getan hat, z.B. sich eine Backup-Lösung bereitgelegt hat.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @Manni1311  schrieb:
    Alleine heute gab es mind. 10 Ausfälle. Da ich homebased arbeite konnte ich meiner Arbeit nicht ordentlich nachgehen.

    Ich habe aus diesem Grunde ein Hybrid LTE Backup, fünf Euro im Monat ist mir diese Option schon wert, damit wir im HoneOffice unserer Arbeit machen können.

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  • vor 2 Jahren

    Müssen denn in den Beiträgen immer so diskutiert werden?

    Geht ja langsam in OT @all

    Wartet doch mal auf eine Antwort vom TE.

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @→Mataimaki← 

    Deine beiden Beiträge hier im Thread sind beide auch nicht zielführend. Der erste ist im Grunde genommen eine Wiederholung dessen was @Espresso doppio geschrieben hatte.

     

    Ansonsten ist zu vermerken, dass @Manni1311 als Betroffener sich bisher nicht genügend eingebracht hat. Noch nicht einmal im Forenprofil ist etwas eingetragen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Es war eine allgemeine Frage:

     

    Manni1311

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?
    Manni1311
    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

     

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    falk2010

    Es war eine allgemeine Frage: Manni1311 Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom? Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom? Manni1311 Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

    Es war eine allgemeine Frage:

     

    Manni1311

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?
    Manni1311
    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

     

    falk2010

    Es war eine allgemeine Frage:

     

    Manni1311

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?
    Manni1311
    Und auch generell sollten solche Ausfälle finanziell ausgeglichen werden. Wir regelt das die Telekom?

     


    Und diese Frage wurde eigentlich beantwortet:

     

    Espresso doppio

    Du hast sicher eine Störung gemeldet? @Manni1311 Welcher Tarif, welcher Router, welche anderen Geräte im Netz? Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB. Welche Entschädigungen es gibt, steht im TKG . (...)

    Du hast sicher eine Störung gemeldet? @Manni1311 

    Welcher Tarif, welcher Router, welche anderen Geräte im Netz?

    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.

    Welche Entschädigungen es gibt, steht im TKG .

    (...)

    Espresso doppio

    Du hast sicher eine Störung gemeldet? @Manni1311 

    Welcher Tarif, welcher Router, welche anderen Geräte im Netz?

    Wie es sich mit Netzausfällen verhält, steht in den AGB.

    Welche Entschädigungen es gibt, steht im TKG .

    (...)


     

    Uneingeloggter Nutzer

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