Gelöst
Kündigung Mietgerät bei Anbieterwechsel
vor 8 Jahren
Hab mal wieder ein Problem mit der Telekom :-(, wir haben unseren Vertrag fristgerecht gekündigt,Kündigungsbestätigung kam nach langem hin und her auch,haben uns dann vor dem Ende für einen neuen Anbieter entschieden,der darf aber erst später als am Ende der Vertragslaufzeit schalten.
Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?
Eigentliches Vertragsende ist der 24.07.2017,aktueller Schalttermin beim neuen Anbieter ist der 10.08.2017.
An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.
Vielen Dank für die Hilfe.
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Gelöst
vor 8 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Ludwig II
akzeptiert von
CyberSW
vor 8 Jahren
Mietgeräte kannst du jederzeit mit Sechstagesfrist kündigen.
Wenn die Mindestmietzeit noch nicht erreicht ist, wird allerdings eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50% der Restmiete fällig.
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Madeleinesilvio
Antwort
von
Ludwig II
vor 8 Jahren
Nein die Geräte kann man nicht nach 24 Monaten behalten,bezahl ja jeden Monat dafür extra.
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Ludwig II
Antwort
von
Ludwig II
vor 8 Jahren
@fb1289
Viele bezahlen lebenslang Miete für die Wohnung, dennoch gehört Ihnen diese nicht.
So ist das nunmal bei Miete!
Außerdem ist bei der Gerätemiete ja auch der Service inklusive.
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Stefan
Antwort
von
Ludwig II
vor 8 Jahren
Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?
Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?
Nein
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II
muc80337_2
vor 8 Jahren
@Madeleinesilvio
Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen? ... An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.
Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?
...
An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.
Die Hotline ist ja auch nicht primär dafür gedacht, den Kunden auf die Sprünge zu helfen, wie sie das am besten mit den Kündigungen machen.
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5 ältere Kommentare laden
der_Lutz
Antwort
von
muc80337_2
vor 8 Jahren
Das finde ich aber schon schräg.
Das finde ich aber schon schräg.
Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.
Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.
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fb1289
Antwort
von
muc80337_2
vor 8 Jahren
fb1289 Das finde ich aber schon schräg. Das finde ich aber schon schräg. fb1289 Das finde ich aber schon schräg. Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat. Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.
Das finde ich aber schon schräg.
Das finde ich aber schon schräg.
Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.
Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.
Da hast du recht. Man sollte sich halt vor Vertragsabschluss genau informieren.
Zum Thema Router behalten hab ich noch das hier gefunden: https://pcwelt.de/ratgeber/Vorsicht-Alten-Router-wegwerfen-das-kann-teuer-werden-10014596.html
Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.
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der_Lutz
Antwort
von
muc80337_2
vor 8 Jahren
Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.
Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.
Ja und? Was jemand anderes macht ist in Bezug auf die Verträge zwischen Telekom und Endkunde doch völlig irrelevant.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Madeleinesilvio