Gelöst

Kündigung Mietgerät bei Anbieterwechsel

vor 8 Jahren

Hab mal wieder ein Problem mit der Telekom :-(, wir haben unseren Vertrag fristgerecht gekündigt,Kündigungsbestätigung kam nach langem hin und her auch,haben uns dann vor dem Ende für einen neuen Anbieter entschieden,der darf aber erst später als am Ende der Vertragslaufzeit schalten.

Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?

Eigentliches Vertragsende ist der 24.07.2017,aktueller Schalttermin beim neuen Anbieter ist der 10.08.2017.

An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Mietgeräte kannst du jederzeit mit Sechstagesfrist kündigen.

      Wenn die Mindestmietzeit noch nicht erreicht ist, wird allerdings eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50% der Restmiete fällig.

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Nein die Geräte kann man nicht nach 24 Monaten behalten,bezahl ja jeden Monat dafür extra.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @fb1289


      Viele bezahlen  lebenslang Miete für die Wohnung, dennoch gehört Ihnen diese nicht.

      So ist das nunmal bei Miete!

      Außerdem ist bei der Gerätemiete ja auch der Service inklusive.

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      fb1289

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?

      fb1289

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?


      Nein

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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