Gelöst
Kündigung wegen Zusammenzug
vor 7 Jahren
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich habe meinen Vertrag (Magenta zuHause L) im März 2018 abgeschlossen. Im November werde ich zu meinem Freund ziehen. Er hat bereits einen Internetanschluss von einem anderen ANbieter (1&1). Ich habe auch mit Hilfe des Anschluss-Tests festellen können, dass in der Wohung meines Freundes Magenta Zuhause L auch garnicht möglich wäre.
Können Sie mir sagen, wie ich jetzt den Vertrag kündigen kann? Kann man diesen auch zur Not auch pausieren?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn SIe mir helfen können.
Viele Grüße
Valentina
778
0
6
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten (6)
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Alle
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
306
0
2
vor 2 Jahren
227
0
5
Akzeptierte Lösung
Ludwig II
akzeptiert von
Heike Ha.
vor 7 Jahren
Grundsätzlich ist ein Zusammenzug kein Kündigungsgrund.
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Du kannst also nur einen Umzug beauftragen und wenn tatsächlich am neuen Standort nicht das gleiche Leistungspaket möglich ist, das Sonderkündigungsrecht gem. § 46 Abs. 8 TKG in Anspruch nehmen.
Der Vertrag wird dann mit Dreimonatsfrist beendet.
4
3
Anonymous User
Antwort
von
Ludwig II
vor 7 Jahren
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Ist das tatsächlich so ?
In den meisten Fällen hat man an der 1. TAE aus grauer Vorzeit noch die W- u. E-Ader,
worüber ein 2. Anschluß geschaltet werden könnte.
0
Ludwig II
Antwort
von
Ludwig II
vor 7 Jahren
Ludwig II Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ludwig II Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ist das tatsächlich so ? In den meisten Fällen hat man an der 1. TAE aus grauer Vorzeit noch die W- u. E-Ader, worüber ein 2. Anschluß geschaltet werden könnte.
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Ist das tatsächlich so ?
In den meisten Fällen hat man an der 1. TAE aus grauer Vorzeit noch die W- u. E-Ader,
worüber ein 2. Anschluß geschaltet werden könnte.
Ich meine es hier so gelesen und hier es lassen sich bestimmt noch mehr Beiträge finden.
1
der_Lutz
Antwort
von
Ludwig II
vor 7 Jahren
Ludwig II Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ludwig II Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind. Ist das tatsächlich so ?
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Ist das tatsächlich so ?
Ja, das ist tatsächlich so
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II