Gelöst
Kündigung Zubuchoption rückgängig
vor 6 Jahren
Guten Tag,
ich habe vorhin die Zubuchoption "MagentaTV App Plus" zu meinem Vertrag "MagentaZuhause L mit MagentaTV Plus" zum 18.10. gekündigt. Dieses bitte rückgängig machen, sofern möglich.
Meine Kundennummer ist in meinem Profil hinterlegt.
Vielen Dank.
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vor 5 Jahren
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vor einem Jahr
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vor 6 Jahren
@FDZ1,
Auftragsbesätigung abwarten und widerufen!
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Rrückgängig machen, oder?
Rrückgängig machen, oder?
Ja, aber die Kündigung nicht die Buchung, er will es weiterhin haben.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Genau das. Ich möchte die Kündigung der Zubuchoption Magenta TV App widerrufen und finde dazu keine Möglichkeit, auch nicht in der Auftragsbestätigung zur Kündigung.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@der_Lutz,
jupp jetz habe ich es verstanden.
Sorry, war auf der falschen Spur!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
willkommen hier bei uns in der Runde.
Gerne helfe ich. Ich habe auch in den Vertrag reingeschaut. Damit ich da aber meine Finger ins Spiel bringen kann, müssten wir mal kurz telefonieren.
Einen Anrufversuch habe gerade gemacht. Wann kann ich es noch mal probieren? Lass es mich einfach wissen und dann klingelt das Telefon.
Vielen Dank und viele Grüße
Sabrina A.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Sabrina A.,
sollte jetzt klappen!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
sorry, dass es gestern nicht mehr geklappt hat. Wann kann ich kurz zum Datenabgleich anrufen, damit ich anschließend die Kündigung stornieren kann.
Gruß
Sebastian S.
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von
vor 6 Jahren
Uneingeloggter Nutzer
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von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
danke für das Telefonat. Ich habe nun erfolgreich die Kündigung storniert.
Wünsche noch einen schönen Tag und ein schönes kommendes Wochenende.
Gruß
Sebastian S.
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vor 4 Jahren
Hallo Team MAGENTA/TV,
heute habe ich versehentlich mein Magenta/TV gekündigt und will diese Kündigung Rückgängig machen. Wäre eine Stornierung der Kündigung auf diesem Wege möglich?
Ich freue mich, von Ihnen zu hören und verbleibe
mit freundlichen Grüssen,
Ulla Gansfort
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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