Kündigung zum Wunschtermin

5 years ago

Hallo ich habe eine Frage ich habe einen Vertrag der eine MVLZ bis zum 14.11.2020 hat, ich kann diesen ja bis spätestens 1 Monat vorher küdnigen, dass dieser dann am 14.11.2020 endet! Jetzt ist es so, ich ziehe im Januar um und würde den Tarif bis dahin brauchen! Am neuen Standort kann die Telekom keine Produkte liefern, dann würde das Sonderkündigungsrecht greifen! Gibt es eine Möglichkeit beispielsweise die Kündiung auf den 02.01.2020 zu datieren! Somit wäre es kürzer als das Sonderkündigungsrecht!?

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  • 5 years ago

    Also im allgemeinen kannst du bei einer rechtzeitigen Kündigung auch ein Enddatum setzen, bis zu dem du weiter versorgt werden möchtest. Ich weiß nicht ob dieses Enddatum belliebig entfernt sein darf, aber ich würde es an deiner Stelle einfach ausprobieren. Das sollte eigentlich möglich sein. Bei der Anschlussübergabe an einen Konkurrenten kommt es auch mal gerne zu größeren Zeitdifferenzen.

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  • 5 years ago

    @Gadich 

    Das ist kein Problem, sofern Du Januar 2021 gemeint hast Zwinkernd

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    5 years ago

    @Andreas__  jo sry Fröhlich

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  • 5 years ago

    Du wirst ja am neuen Standort auch Internet haben wollen.

    Was spricht dagegen zum 14.11. zu kündigen und mit dem neuen Anbieter umzuziehen?

     

    Bei einem Sonderkündigungsrecht sind meines Wissens weiterhin drei Monate Grundgebühr zu entrichten. Bitte berichtigt mich, wenn das nicht (mehr) so sein sollte.

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    5 years ago

    Am alten Standort ist das widerum das Produkt nicht verfügbar, das am neuen Standort verfügbar ist! Ich habe jetzt mal mit Wunschtermin gekündigt mal sehen was rauskommt!

    Answer

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    5 years ago

    bankrobbery

    Bei einem Sonderkündigungsrecht sind meines Wissens weiterhin drei Monate Grundgebühr zu entrichten. Bitte berichtigt mich, wenn das nicht (mehr) so sein sollte.

    Bei einem Sonderkündigungsrecht sind meines Wissens weiterhin drei Monate Grundgebühr zu entrichten. Bitte berichtigt mich, wenn das nicht (mehr) so sein sollte.

    bankrobbery

    Bei einem Sonderkündigungsrecht sind meines Wissens weiterhin drei Monate Grundgebühr zu entrichten. Bitte berichtigt mich, wenn das nicht (mehr) so sein sollte.


    Das ist richtig. Und die Leitung ist (eventuell relevant für einen Nachmieter) auch noch 3 Monate belegt.

    Hier sollte das aber nicht nötig sein, da die Kündigung zum Wunschtermin klappen sollte.

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