Kündigungsfristen nach Todesfall des Vertragsinhabers

vor 11 Jahren

Hallo, nach dem Tod unseres Vaters wollten wir den seit Jahren laufenden Altvertrag ohne Flats und mit Internet für rund 50 € kündigen und haben einen neuen Provider (1&1) beauftragt samt Kopie der Sterbeurkunde und vorgefertigter Kündigung dies zu erledigen.
Nach einigem Hin und Her - der Vertragsinhaber konnte angeblich nicht identifiziert werden, da die Adresse ungenau sei (Wohnanlage mit 3 Hausnummern an einem Eingang) teilte nun die Telekom, wie auch 1&1 mit, es gäbe eine halbjährige Kündigungsfrist und der neue Anschluß stünde im Oktober zur Verfügung.... darüberhinaus hat die Telekom weiterhin das Geld vom Konto des Verstorbenen eingezogen - finde ich ein starkes Stück, wenn bekannt ist, dass der Vertragspartner verstorben ist.
Natürlich hat auch die Bank hier geschlafen.
Wie ist da die Rechtsgrundlage? Vertragsinhaber ist verstorben ...
Oder sollte ich mich wieder an die Bundesnetzagentur wenden ... hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag
Bin für alles dankbar - das Herz unserer Mama hängt nach dem ganzen Hin und Her nun auch gar nicht mehr son an der Telefonnummer - die sie ursprünglich ja gerne mitgenommen hätte..
Lieben Dank .. im voraus..
BastMe

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  • vor 11 Jahren

    Wenn der Vertrag auf den Verstorbenen lief geht er erstmal auf die Erben über. Die Telekom gewährt für die Kündigung des Anschlusses ein Sonderkündigungsrecht zum Todestag. Dann ist der Anschluss aber weg. Ich denke das sollte hier gemacht werden und dann ein neuer Anschluss müsste bestellt werden. Alternativ kann der Anschluss übernommen werden mit den aktuellen Rechten und Pflichten.

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  • vor 11 Jahren

    Wie bei vielen anderen Verträgen geht auch der Telefonvertrag auf die Erben über.
    Die Telekom ist auch so freundlich und kulant, ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
    Nun wolltet ihr das ja gar nicht - sondern habt den Todesfall als Anlass genommen, den Anbieter zu wechseln.
    Dann kann die Nummer übernommen werden, es wird über regulierte Portierungsverfahren der Anschluss umgestellt.
    Bei Unstimmigkeiten, die hier ja ganz sicher vorlagen, kommt es dabei natürlich zu Problemen.
    Und natürlich kommt dann die Mindestvertragslaufzeit zum Tragen.

    Einerseits wird nun behauptet, es sei ein starkes Stück, einen Vertrag weiterlaufeb zu lassen, obwohl der ehemalige Vetragspartner gestorben ist, andererseits wollt ihr den Vertrag/Anschluss eines Toten portieren und das soll voll O.K. sein?

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  • vor 11 Jahren

    nooblucker schrieb:
    Die Telekom gewährt für die Kündigung des Anschlusses ein Sonderkündigungsrecht zum Todestag.

    Nein, das ist nicht richtig. Der Anschluss kann erst gekündigt werden, wenn das Kündigungsschreiben und die Sterbeurkunde bei der Telekom eingegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft der Anschluss auf Kosten der Erben weiter. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
    https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ihre-Kundendaten/theme-114211769/Kuendigung/faq-1005078

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  • vor 11 Jahren

    Oh, dann müsste ich noch mal in den Papieren schauen zu welchem Termin das war, aber kündigen kann man den Anschluss schon. Auf ne Woche kommt es da dann ja auch nicht an...

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  • vor 11 Jahren

    Ich stimme hier Casi voll zu.
    Einerseits soll die Telekom den Vertrag aufgrund eines Todesfalls sofort kündigen, andererseits soll der Vertrag aber beim neuen Anbieter wieder aufgenommen werden.
    Passt nicht ganz und daher verständlich wenn hier die MVLZ eingehalten wird.

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  • vor 11 Jahren

    Hallo, zusammen,

    vielen vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und die Aufklärungen. Uns war die Rechtslage so erstmal nicht klar. Die Sterbeurkunde liegt der Telekom vor, die Rechtsnachfolge ist darin allerdings nicht geklärt.
    Dass dazu noch 1&1 in die Angelegenheit "gegrätscht" ist bzw. beauftragt wurde, war wohl ziemlich unklug.
    Allerdings hatten wir von Nachbarn gehört, dass die Telekom die Anschlüsse bis zu einem halben Jahr "blockiert", wenn der Inhaber verstorben ist und dann nach der Kündigung bei der Telekom ein anderer Provider beauftragt wird - das wollten wir in jedem Falle vermeiden - unabhängig davon, dass eine neuer Anschluss mit neuer Nummer installiert wird.
    Nochmal meine Frage in die Runde, wie kann man das Ganze nun noch retten? Oder bis Oktober die 50 € zahlen für Telefon ohne Flat und eine 2000er Internetleitung?
    Schönes Wochenende aus Hamburg
    BastMe

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  • vor 11 Jahren

    Da oben ja gesagt wurde die Rufnummer ist egal. Bei der Telekom den Anschluss kündigen, am besten über das Team hier dann wird auch das Datum schnellst möglich sein und dann einfach bei einem Mitbewerber einen neuen Tarif abschließen.

    Oder einfach den Vertrag umschreiben lassen und auf einen Call & Surf Comfort IP für 34,95 EUR wechseln.

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  • vor 11 Jahren

    Hallo zusammen,
    innerhalb eines Monats nach Sterbedatum können die Erben den Anschluss unter Angabe eines Wunschdatums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Kündigung mit Sterbeurkunde kündigen. Bei späterer Beauftragung einer Änderung des Vertragspartners geht der Anschluss so wie er ist mit allen Rechten und Pflichten (also auch die Vertragslaufzeit) auf die Erben über. Danach kann dann auf den bekannten Wegen der Anbieter gewechselt werden, wenn dir Rufnummer beibehalten bleiben soll!

    Jetzt mal zur Kür: In deinem letzten Beitrag schreibst du was von 50€ und 2000er-Leitung! ?? Das gibt´s bei Telekom mittlerweile auch für 35 € vllt als IP-Anschluss auch mit höherer Geschwindigkeit (testen kannst du´s hier: www.telekom.de/schneller). Die 2000er-Geschwindigkeit ist ja keine böse Absicht (macht ja auch keinen Sinn) sondern ist das Maximum was geht! Mich würde jetzt mal interessieren welche Geschwindigkeit die Rechenkünstler dir angeboten haben?

    schöne Grüsse

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  • vor 11 Jahren

    Hallo, alle!!
    Das sind ja wirklich infomative Ausführungen hier - schade, dass man im Telekom Shop in der HL Innenstadt ganz andere zu diesem Thema bekommen hat - und dann das Hören Sagen und Bangemachen .. lieben Dank jedenfalls an alle, die sich hier betätigt haben.
    Auf der Telekom Ausbaustatus-Seite scheint eine Bitrate v on 16.000 zur Verfügung zu stehen. Das war das, was wir auch von 1&1 erfahren haben.
    So gehen wir also davon aus, das ab Oktober unter der bisherigen Rufnummer von 1&1 ein Anschluß zur Verfügung steht. Mittlerweile ist unserer Mutter auch gleichgültig, dass der neue Vertrag erst ab Oktober läuft und sie solange weiter soviel Geld für sowenig Leistung zahlt. Ihre einzige Sorge ist, dass sie für eine gewisse Zeit ohne jeden Anschluß darsteht. Das sollte in jedem Falle vermieden werden .. und der Spott der Enkel muss ertragen werden...
    Lieben und herzlichen Dank an alle, die mir hier geholfen haben!!!

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  • vor 11 Jahren

    Also mir würde da als Enkel etwas anderes einfallen, als über meine Omi zu spotten.

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