Kündigungsfristen nach Todesfall des Vertragsinhabers
vor 11 Jahren
Hallo, nach dem Tod unseres Vaters wollten wir den seit Jahren laufenden Altvertrag ohne Flats und mit Internet für rund 50 € kündigen und haben einen neuen Provider (1&1) beauftragt samt Kopie der Sterbeurkunde und vorgefertigter Kündigung dies zu erledigen.
Nach einigem Hin und Her - der Vertragsinhaber konnte angeblich nicht identifiziert werden, da die Adresse ungenau sei (Wohnanlage mit 3 Hausnummern an einem Eingang) teilte nun die Telekom, wie auch 1&1 mit, es gäbe eine halbjährige Kündigungsfrist und der neue Anschluß stünde im Oktober zur Verfügung.... darüberhinaus hat die Telekom weiterhin das Geld vom Konto des Verstorbenen eingezogen - finde ich ein starkes Stück, wenn bekannt ist, dass der Vertragspartner verstorben ist.
Natürlich hat auch die Bank hier geschlafen.
Wie ist da die Rechtsgrundlage? Vertragsinhaber ist verstorben ...
Oder sollte ich mich wieder an die Bundesnetzagentur wenden ... hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag
Bin für alles dankbar - das Herz unserer Mama hängt nach dem ganzen Hin und Her nun auch gar nicht mehr son an der Telefonnummer - die sie ursprünglich ja gerne mitgenommen hätte..
Lieben Dank .. im voraus..
BastMe
Nach einigem Hin und Her - der Vertragsinhaber konnte angeblich nicht identifiziert werden, da die Adresse ungenau sei (Wohnanlage mit 3 Hausnummern an einem Eingang) teilte nun die Telekom, wie auch 1&1 mit, es gäbe eine halbjährige Kündigungsfrist und der neue Anschluß stünde im Oktober zur Verfügung.... darüberhinaus hat die Telekom weiterhin das Geld vom Konto des Verstorbenen eingezogen - finde ich ein starkes Stück, wenn bekannt ist, dass der Vertragspartner verstorben ist.
Natürlich hat auch die Bank hier geschlafen.
Wie ist da die Rechtsgrundlage? Vertragsinhaber ist verstorben ...
Oder sollte ich mich wieder an die Bundesnetzagentur wenden ... hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag
Bin für alles dankbar - das Herz unserer Mama hängt nach dem ganzen Hin und Her nun auch gar nicht mehr son an der Telefonnummer - die sie ursprünglich ja gerne mitgenommen hätte..
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Anonymous User
vor 11 Jahren
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Carsten1972
vor 11 Jahren
Die Telekom ist auch so freundlich und kulant, ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Nun wolltet ihr das ja gar nicht - sondern habt den Todesfall als Anlass genommen, den Anbieter zu wechseln.
Dann kann die Nummer übernommen werden, es wird über regulierte Portierungsverfahren der Anschluss umgestellt.
Bei Unstimmigkeiten, die hier ja ganz sicher vorlagen, kommt es dabei natürlich zu Problemen.
Und natürlich kommt dann die Mindestvertragslaufzeit zum Tragen.
Einerseits wird nun behauptet, es sei ein starkes Stück, einen Vertrag weiterlaufeb zu lassen, obwohl der ehemalige Vetragspartner gestorben ist, andererseits wollt ihr den Vertrag/Anschluss eines Toten portieren und das soll voll O.K. sein?
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Carsten1972
Hubert Eder
vor 11 Jahren
Nein, das ist nicht richtig. Der Anschluss kann erst gekündigt werden, wenn das Kündigungsschreiben und die Sterbeurkunde bei der Telekom eingegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft der Anschluss auf Kosten der Erben weiter. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ihre-Kundendaten/theme-114211769/Kuendigung/faq-1005078
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Hubert Eder
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vor 11 Jahren
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Mister Burny
vor 11 Jahren
Einerseits soll die Telekom den Vertrag aufgrund eines Todesfalls sofort kündigen, andererseits soll der Vertrag aber beim neuen Anbieter wieder aufgenommen werden.
Passt nicht ganz und daher verständlich wenn hier die MVLZ eingehalten wird.
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Mister Burny
BarstownyMe
vor 11 Jahren
vielen vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und die Aufklärungen. Uns war die Rechtslage so erstmal nicht klar. Die Sterbeurkunde liegt der Telekom vor, die Rechtsnachfolge ist darin allerdings nicht geklärt.
Dass dazu noch 1&1 in die Angelegenheit "gegrätscht" ist bzw. beauftragt wurde, war wohl ziemlich unklug.
Allerdings hatten wir von Nachbarn gehört, dass die Telekom die Anschlüsse bis zu einem halben Jahr "blockiert", wenn der Inhaber verstorben ist und dann nach der Kündigung bei der Telekom ein anderer Provider beauftragt wird - das wollten wir in jedem Falle vermeiden - unabhängig davon, dass eine neuer Anschluss mit neuer Nummer installiert wird.
Nochmal meine Frage in die Runde, wie kann man das Ganze nun noch retten? Oder bis Oktober die 50 € zahlen für Telefon ohne Flat und eine 2000er Internetleitung?
Schönes Wochenende aus Hamburg
BastMe
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BarstownyMe
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vor 11 Jahren
Oder einfach den Vertrag umschreiben lassen und auf einen Call & Surf Comfort IP für 34,95 EUR wechseln.
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pamperlapescu
vor 11 Jahren
innerhalb eines Monats nach Sterbedatum können die Erben den Anschluss unter Angabe eines Wunschdatums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Kündigung mit Sterbeurkunde kündigen. Bei späterer Beauftragung einer Änderung des Vertragspartners geht der Anschluss so wie er ist mit allen Rechten und Pflichten (also auch die Vertragslaufzeit) auf die Erben über. Danach kann dann auf den bekannten Wegen der Anbieter gewechselt werden, wenn dir Rufnummer beibehalten bleiben soll!
Jetzt mal zur Kür: In deinem letzten Beitrag schreibst du was von 50€ und 2000er-Leitung! ?? Das gibt´s bei Telekom mittlerweile auch für 35 € vllt als IP-Anschluss auch mit höherer Geschwindigkeit (testen kannst du´s hier: www.telekom.de/schneller). Die 2000er-Geschwindigkeit ist ja keine böse Absicht (macht ja auch keinen Sinn) sondern ist das Maximum was geht! Mich würde jetzt mal interessieren welche Geschwindigkeit die Rechenkünstler dir angeboten haben?
schöne Grüsse
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pamperlapescu
BarstownyMe
vor 11 Jahren
Das sind ja wirklich infomative Ausführungen hier - schade, dass man im Telekom Shop in der HL Innenstadt ganz andere zu diesem Thema bekommen hat - und dann das Hören Sagen und Bangemachen .. lieben Dank jedenfalls an alle, die sich hier betätigt haben.
Auf der Telekom Ausbaustatus-Seite scheint eine Bitrate v on 16.000 zur Verfügung zu stehen. Das war das, was wir auch von 1&1 erfahren haben.
So gehen wir also davon aus, das ab Oktober unter der bisherigen Rufnummer von 1&1 ein Anschluß zur Verfügung steht. Mittlerweile ist unserer Mutter auch gleichgültig, dass der neue Vertrag erst ab Oktober läuft und sie solange weiter soviel Geld für sowenig Leistung zahlt. Ihre einzige Sorge ist, dass sie für eine gewisse Zeit ohne jeden Anschluß darsteht. Das sollte in jedem Falle vermieden werden .. und der Spott der Enkel muss ertragen werden...
Lieben und herzlichen Dank an alle, die mir hier geholfen haben!!!
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olliMD
vor 11 Jahren
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BarstownyMe