Gelöst

Kann man TAE-Dose selbst austauschen?

vor einem Tag

Hallo,

ich nutze momentan MagentaZuhause L.

Während der Reparatursarbeiten in der Wohnung ist die Verbindung der sehr alten TAE -Dose schon bei leichten Erschütterungen instabil und die Download-Geschwindigkeit beträgt nur etwa 50 Mbit/s.

Die Handwerker haben mir empfohlen, die Steckdose auszutauschen.

Kann ich dann das selbst machen? Die TAE -Dose hat ein Telekom-Logo.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:

      Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.

      Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.

      Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...

      Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.

      7

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      falk2010

      die ist auch nicht meine Eigentum.

      muc80337_2

      Der TE darf auch nicht einfach Dein Auto öffnen.

      der_Lutz

      § 317 StGB

      Carsten_MK2

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      muc80337_2

      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:

      Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.

      Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.

      Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...

      Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.

      muc80337_2
      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      (Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.

      Carsten_MK2
      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      der_Lutz
      § 317 StGB
      Carsten_MK2

      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      muc80337_2

      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:

      Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.

      Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.

      Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...

      Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.

      muc80337_2
      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      (Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.

      Carsten_MK2
      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      Man hat an fremdem Eigentum einfach nichts zu schaffen. Der TE darf auch nicht einfach Dein Auto öffnen.

      muc80337_2
      Der TE darf auch nicht einfach Dein Auto öffnen.

      Ich darf aber meine Wohungstür öffnen, die ist auch nicht meine Eigentum.

      falk2010
      die ist auch nicht meine Eigentum.

      Aber in deinem Besitz 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      der_Lutz

      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      Carsten_MK2

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      muc80337_2

      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:

      Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.

      Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.

      Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...

      Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.

      muc80337_2
      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      (Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.

      Carsten_MK2
      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      der_Lutz
      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung? Frage für einen Freund.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      lejupp

      Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung?

      der_Lutz

      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      Carsten_MK2

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      muc80337_2

      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Ja - wenn es nur um die Dose geht und nicht auch das Kabel zum APL getauscht werden soll:

      Was Du nämlich nicht machen darfst ist den APL zu öffnen.

      Dass Du die Frage formulierst als "kann ich das" und nicht als "darf ich das" könnte allerdings ein Hinweis darauf sein, dass Du das nicht selbst machen solltest.

      Weil Du Dich nicht auskennst welches Modell genau Du wählen solltest, weil Du kein Auflegewerkzeuug hast, ...

      Für mich sieht es so aus als sei Dein Anschluss gestört - und dass der über eine Störungsmeldung repariert werden würde.

      muc80337_2
      Was Du nämlich nicht machen darfst

      Das Öffnen des APL steht nicht unter Strafe und ich sehe auch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen.

      (Unter Vorbehalt, dass der APL nicht verschlossen ist.)

      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Den Tausch der 1. TAE kann ich nicht "auf eigene Kappe" empfehlen, da man die 1. TAE -Dose lediglich als "Hehlerware" bei Ebay findet (werden da im 10er-Pack verkauft) und dem Laien das Auflegewerkzeug fehlt. Zudem handelt es sich ja - wie beschrieben - um eine Störung, die von der Telekom theoretisch kostenlos behoben werden sollte.

      Carsten_MK2
      Der hier gerne mal zitiert § 317 StGB ist so dermaßen offensichtlich nicht einschlägig, dass man den Zitierenden vorhalten muss, ihn nicht gelesen oder verstanden zu haben.

      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      der_Lutz
      Selbstverständlich ist der einschlägig, wer was anderes behauptet hat einfach die Begrifflichkeiten nicht verstanden. 

      Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung? Frage für einen Freund.

      lejupp
      Leistet du hier etwa unzulässig Rechtsberatung?

      An welcher Stelle?

      Jede Äußerung hier ist soweit weg von einer Rechtsberatung dass schon die Idee absurd scheint. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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