Kein Internet nach Umzug wegen Ausgleichsleitung

vor 2 Jahren

Hallo, 

ich habe ein großes Problem. Ich bin im Dezember 2022 umgezogen. In dem neuen Haus war eine DSL Leitung mit 100mbit vom Vormieter genutzt. Ich konnte zum Einzug Termin den Umzug von meinem Telekom 100mbit Vertrag nicht mitnehmen weil der Anschluss bis mitte des Monats noch durch den Vormieter belegt war. Nach dem diese dann Frei war konnte ich meinen Umzug nicht anmelden weil mir immer nur 16mbit Angeboten wurden. Nach einigen Wochen, vielen Anrufen in der Hotline hatte ich dann eine sehr Kompetente Dame der Technik an der Leitung, die mir Mitgeteilt hat das aufgrund einer Ausgleichsleitung für mich nur 16mbit verfügbar sind. In meinem Haus liegt die Hauptleitung im Keller und von dieser wird ein Nachbarhaus bedient. Dieses Haus hatte einen Umzug nach unserem und konnte den Vertrag buchen. Für mich ist im System hier ein Fehler, da die eigentliche Ausgleichsleitung den Vertrag bekommen habe und wir mit der Hauptleitung und Telefondose im Keller,  haben keine Möglichkeit außer 16mbit. Was würde passieren wenn die Leitung zum Nachbarhaus getrennt wird? Steht uns dann die volle Geschwindigkeit wieder zur Verfügung? 

Ich bitte um Hilfe hierzu, ich komme anders leider nicht mehr weiter. 

 

Vielen Dank & Grüße 

302

5

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    Grüße @Scholti 

    @Scholti  schrieb:
    Was würde passieren wenn die Leitung zum Nachbarhaus getrennt wird?

    Das wäre rechtlich sehr schwierig für den jenigen der diese Trennung macht.

    Also lassen.

     

     

    @Scholti  schrieb:
    Steht uns dann die volle Geschwindigkeit wieder zur Verfügung? 

    Nein, wird dann repariert und der Verursacher trägt die Kosten.

    @Scholti  schrieb:
    Ich bitte um Hilfe hierzu, ich komme anders leider nicht mehr weiter. 

    Wie sieht es denn mit Hybrid aus?

    mit 5G in dem Tarif sogar kostenlos.

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    Dein Denkfehler liegt darin, zu denken, dass die Ausgleichsschaltung weniger wichtig ist als die für das Haus.

    Beide sind aus Sicht der Telekom gleichrangig und es gilt first come first serve.

    Eine Leitung gehört der Telekom, sie kann dass schalten wie sie möchte.

     

    Wenn du die Leitung trennst, dann machst du dich strafbar.

     

    Es ist zudem fraglich, ob die Ausgleichsschaltung wirklich der Grund für die 16 Mbit/s ist, oder ob nicht einfach kein Port oder keine DA auf dem Querkabel frei sind. Eine Freie Leitung bis zum KVz hast du ja schließlich. 

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Scholti  schrieb:
    Von daher sollte ich hier doch einen Vorzug haben?

    Nein, wie schon geschrieben  gehören die Leitungen der Telekom, sie verfährt so  mit ihr wie es ihr beliebt.

    Sie Leitung ist nicht dir. weder vor noch nachrangig.

     

    Warte doch erst mal ab, ob die Ausgleichsschaltung überhaupt die Ursache ist , das wäre nur der Fall, wenn eine Trennungsbedingung  verletzt ist, denn eine DOPPELADER hat ja die Telekom für dich, sonst würde sie auch keine 16 Mbit/s anbieten können.

     

    Wenn es das Querkabel ist oder der Port, dann würdest du auch ohne Ausgleichsschaltung nur 16 Mbit/s bekommen.

    Der Nachbar hat einen Vertrag, den wird die Telekom erfüllen, mit dir hat sie bisher keinen, daher wird der Nachbar auch die Leitung behalten

     

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