Kein Internet verfügbar

1 year ago

Moin,

ich bin vor 1,5 Monaten in einen Neubau gezogen. Internetanschlüsse sind da, aber nicht verfügbar. Der Vermieter schiebt es auf die Telekom, die Telekom auf den Vermieter. Es interessiert mich ehrlich gesagt nicht, an wem es liegt. Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets und möchte nun wissen, wo jetzt der Fehler liegt.  Wie soll ich Internetbanking machen? Was wird aus all den abgeschlossen Abos ( Disney+, Netflix etc.)Leider ist der Empfang in dem Haus (4 Parteien) so schlecht, das man noch nicht einmal telefonieren kann. 

Wer kann mir bitte weiterhelfen?

 

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  • 1 year ago

    Hört sich für mich danach an wie wenn der Vermieter bzw der Bauherr die Anbindung zu spät beauftrag hat und daher noch nicht alles fertig ist.

    Der Vermieter/Bauherr muss das mit dem Bauherrenservice der Telekom klären.

    0

  • 1 year ago

    Hattest du einen Umzug beauftragt und die Bestätigung bekommen, dass dein Vertrag so weitergeführt werden kann?

    Telekom hätte dir eigentlich eine Ablehnung schicken müssen in dieser Fall, wenn der DSL-Anschluss garnicht möglich ist.

     

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    1 year ago

    Moin5

    Der Vermieter sagt, es liegt an der Telekom.

    Der Vermieter sagt, es liegt an der Telekom. 
    Moin5
    Der Vermieter sagt, es liegt an der Telekom. 

    Dann solltest du versuchen, mal rauszubekommen wo das Problem liegt.

    Vielleicht braucht der Vermieter Unterstützung.

    Ansonsten wirst du vielleicht ewig warten.

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    1 year ago


    @Moin5  schrieb:

    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.  Laut Telekom liegt das Problem offensichtlich beim Vermieter. Er hat wohl nicht alle Unterlagen eingereicht. Der Vermieter sagt, es liegt an der Telekom. 


    Und wenn die Lichter in deiner Wohnung nicht funktionieren und der Vermieter sagt es liegt am Elektriker dann kümmerst du dich auch darum?

    Wer bekommt denn monatlich die Miete?

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    1 year ago

    Moin5

    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.

    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.
    Moin5
    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.

    Auch dir ein freundliches Hallo @Moin5 

     

    Hast du denn zwischenzeitlich einen Anschluss bei der Telekom bestellt?

     

     

    Grüßle

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  • 1 year ago

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 

    4

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    1 year ago

    Moin5

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr.

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr.
    Moin5
    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr.

    @Moin5 

    Ich weiß jetzt nicht, auf was sich diese Aussage bezieht, ich denke aber mal, auf meine Frage!

     

    Der Bauherr bestellt nicht deinen zukünftigen IP-Anschluss, der bestellt den Hausanschluss.

    Einzig du kannst den IP -Anschluss bei einem Provider deiner Wahl bestellen!

     

    sG

     

    P.S.: Nutze bitte die at-Taste oder den Antwort-Button

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    1 year ago

    Moin5

    Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann.

    Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann.
    Moin5
    Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann.

    Gewiss.

     

    Du solltest Kundennummer Adresse und  Mobilnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
    Profildaten
    Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.

    (den Button „Einwilligung“ nach rechts schieben, speichern nicht vergessen)

    Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des  @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
    Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.

     

    Unbedingt Bescheid geben, hier, dann man da beschleunigen.

    Dann geht es hier weiter, und jemand kann schauen in welchem Zustand das alles ist.

     

     

     

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    1 year ago

    Moin5

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden.

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 
    Moin5
    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 

    Sprich doch einfach mit dem Vermieter, das muss doch möglich sein.

    Unlogged in user

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  • 1 year ago

    Moin5

    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets

    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets
    Moin5
    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets

    Wie kommst du darauf?

     

    Viele Grüße

    Thomas

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    1 year ago

    Espresso doppio

    Und die muss nicht die Telekom leisten @white_devil wie du weißt

    Und die muss nicht die Telekom leisten @white_devil wie du weißt
    Espresso doppio
    Und die muss nicht die Telekom leisten @white_devil wie du weißt

    Welches Unternehmen da in der Leistungspflicht ist, bestimmt im Zweifel die Bundesnetzagentur, wenn es eine entsprechende Feststellung der Unterversorgung gab und kein Unternehmen erklärt, die Versorgung freiwillig zu übernehmen. Wenn tatsächlich schon Telekom-Anschlüsse liegen, diese aber nicht nutzbar sind, wäre das im Zweifel wohl eine leichte Entscheidung. Das scheint mir aber auch nicht das Problem zu sein.

     

    Für mich klingt das eher, als sei der Vermieter hier in der Pflicht. Und auch dem gegenüber gibt es ein Recht darauf, in der Wohnung einen Internetanschluss nutzen zu können. 

    Answer

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    1 year ago

    white_devil

    Für mich klingt das eher, als sei der Vermieter hier in der Pflicht. Und auch dem gegenüber gibt es ein Recht darauf, in der Wohnung einen Internetanschluss nutzen zu können.

     

    Für mich klingt das eher, als sei der Vermieter hier in der Pflicht. Und auch dem gegenüber gibt es ein Recht darauf, in der Wohnung einen Internetanschluss nutzen zu können. 

    white_devil

     

    Für mich klingt das eher, als sei der Vermieter hier in der Pflicht. Und auch dem gegenüber gibt es ein Recht darauf, in der Wohnung einen Internetanschluss nutzen zu können. 


    Und scheinbar hat er auch schon nen Antrag auf nen Hausanschluss gestellt der eben halt noch nicht abgeschlossen ist. Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.

     

    Das alles ist aber nicht Thema für den TE, der kann seinen Anschluss dann erst beauftragen wenn der Hausanschluss steht.

    Answer

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    1 year ago

    CobraCane

    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.

    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.
    CobraCane
    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.

    Das ist mir durchaus klar. Ich habe das Thema auch nicht aufgemacht, sondern lediglich auf die Frage geantwortet, wie man darauf komme, Recht auf ein Internetangebot zu haben. Und das ergibt sich sowohl gegenüber den Netzbetreibern als auch für viele Gerichte inzwischen fürs Mietrecht aus dem TKG (das Argument dahinter ist dann, dass es keinen Sinn ergibt, ein Recht gegenüber einem Netzbetreiber zu normieren wenn es dann am Vermieter scheitert - allerdings war das Recht auf einen Anschluss bereits vorher in der Rechtsprechung anerkannt). Die nachfolgende Diskussion habe ich nicht aufgemacht.

    Unlogged in user

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  • 1 year ago

    Hab ich was verpasst? Seit wann kann das Team wieder in Sachen BHS unterstützen?

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