Kein Internet verfügbar

vor einem Jahr

Moin,

ich bin vor 1,5 Monaten in einen Neubau gezogen. Internetanschlüsse sind da, aber nicht verfügbar. Der Vermieter schiebt es auf die Telekom, die Telekom auf den Vermieter. Es interessiert mich ehrlich gesagt nicht, an wem es liegt. Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets und möchte nun wissen, wo jetzt der Fehler liegt.  Wie soll ich Internetbanking machen? Was wird aus all den abgeschlossen Abos ( Disney+, Netflix etc.)Leider ist der Empfang in dem Haus (4 Parteien) so schlecht, das man noch nicht einmal telefonieren kann. 

Wer kann mir bitte weiterhelfen?

 

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18

  • vor einem Jahr

    Hört sich für mich danach an wie wenn der Vermieter bzw der Bauherr die Anbindung zu spät beauftrag hat und daher noch nicht alles fertig ist.

    Der Vermieter/Bauherr muss das mit dem Bauherrenservice der Telekom klären.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Hattest du einen Umzug beauftragt und die Bestätigung bekommen, dass dein Vertrag so weitergeführt werden kann?

    Telekom hätte dir eigentlich eine Ablehnung schicken müssen in dieser Fall, wenn der DSL-Anschluss garnicht möglich ist.

     

    4

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    von

    vor einem Jahr

    Moin5

    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.

    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.
    Moin5
    Ich war nicht bei der Telekom. Den Vertrag hatte ich bei einem anderen Anbieter und musste ihn kündigen.

    Auch dir ein freundliches Hallo @Moin5 

     

    Hast du denn zwischenzeitlich einen Anschluss bei der Telekom bestellt?

     

     

    Grüßle

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Moin5

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden.

    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 
    Moin5
    Kann ich nicht. Da kann nur der Bauherr. Schade, ich dachte, tatsächlich, das hier jemand von der Telekom ist, der vielleicht helfen kann. Ich habe alles versucht. Mir sind die Hände gebunden. 

    Sprich doch einfach mit dem Vermieter, das muss doch möglich sein.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Moin5

    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets

    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets
    Moin5
    Ich habe ein Recht auf das Angebot des Internets

    Wie kommst du darauf?

     

    Viele Grüße

    Thomas

    5

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    von

    vor einem Jahr

    CobraCane

    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.

    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.
    CobraCane
    Daher ist es auch völlig egal was die Bundesnetzagentur da entscheidet wer verpflichtet ist, es ist lediglich Geduld gefragt bis der Hausanschluss fertig ist, mehr nicht.

    Das ist mir durchaus klar. Ich habe das Thema auch nicht aufgemacht, sondern lediglich auf die Frage geantwortet, wie man darauf komme, Recht auf ein Internetangebot zu haben. Und das ergibt sich sowohl gegenüber den Netzbetreibern als auch für viele Gerichte inzwischen fürs Mietrecht aus dem TKG (das Argument dahinter ist dann, dass es keinen Sinn ergibt, ein Recht gegenüber einem Netzbetreiber zu normieren wenn es dann am Vermieter scheitert - allerdings war das Recht auf einen Anschluss bereits vorher in der Rechtsprechung anerkannt). Die nachfolgende Diskussion habe ich nicht aufgemacht.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Hab ich was verpasst? Seit wann kann das Team wieder in Sachen BHS unterstützen?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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