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Gelöst
Keine Rückmeldung auf Beschwerde
vor 24 Tagen
Guten Tag,
leider erhalte ich keine Rückmeldung auf meine Beschwerde.
Mir wurde von der Mitarbeiterin ein teurerer Vertrag untergejubelt.
Ich bin umgezogen und habe in diesem Rahmen gekündigt.
Beim telefonischen Gespräch (das damals noch sehr freundlich war) wurde mir angeboten, dass ich einen Übergangstarif in Höhe von 24,95 € in meiner neuen Wohnung erhalte bis Glasfaser bei mir verfügbar ist.
Ich solle mir um die vorvertraglichen Informationen keine Sorgen machen, da Sie das im Nachhinein anpasst, dass es als Übergangstarif sonst nicht funktioniert.
Ich weiß, das war natürlich blöd von mir der Dame zu vertrauen. Bisher hatte ich allerdings nur positive Erfahrungen mit der Hotline gemacht und bin davon ausgegangen, dass es wieder funktioniert.
Ich hatte ein kurzes Gespräch mit der Mitarbeiterin vom Vertragsabschluss (davor habe ich von mind. 5 Mitarbeitern ihr eine Nachricht schicken lassen) und Sie wollte sich die Sprachaufzeichnung anhören.
Sie hat dann versucht mich anzurufen, es allerdings nur für wenige Sekunden klingeln lassen. Ich konnte, obwohl ich direkt vor dem Handy saß nicht dran gehen. Im Anschluss hat sie mir per Mail angeboten meine Internetgeschwindigkeit zu drosseln und ich solle doch anrufen und eine Uhrzeit hinterlassen, zu der ich erreicht werden kann. Dies habe ich unverzüglich gemacht und seitdem nichts mehr gehört (2 Wochen her).
Nach VIELEN Telefonaten mit verschiedensten Mitarbeitern und einigem Hin & Her habe ich endlich die Sprachaufnahme erhalten und in dieser ist deutlich hörbar, dass es sich um einen Übergangstarif handelt und der Preis gültig ist bis Glasfaser angeschlossen ist.
Protokoll:
Mitarbeiterin:...........
Ich bin dafür bereit, dass ich für Leistung bezahle, aber es muss in meinen Augen fair stattfinden und das tut es in diesem Fall nicht.
Mittlerweile bin ich nur noch genervt von der Telekom und auch unfassbar enttäuscht.
Wie kann ich jemanden erreichen, der sich dem Thema annimmt?
[Beitrag aus Gründen eines möglichen Rechtsverstoßes bearbeitet von @olliMD. § 201 StGB Abs 1 Anstrich 2 definiert die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.
Hinweis: Kundennummer und Rufnummer können im Profil im Bereich Kundendaten für den Kundenservice hinterlegt werden.]
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Akzeptierte Lösung
pamperlapescu
Community Guide
akzeptiert von
Ludwig II
vor 24 Tagen
Auch dir ein freundliches Hallo @moritz.breuner
Da du schon eine schriftliche Beschwerde reingeschickt hast, kann dir hier leider niemand mehr helfen!
Kann dich nur um Geduld bitte, Rückmeldung erfolgt!
Grüßle
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