Klarheit bezüglich Glasfaserbestellung und BGH Urteil zum Beginn der 24-Monatigen Laufzeit
vor 9 Tagen
Hallo.
Ich hätte gerne zu folgendem Sachverhalt Klarheit und Transparenz:
Folgende Annahme in Bezug auf eine Glasfaserbestellung.
Laut BGH Urteil vom Januar 2026 beginnt die Vertragslaufzeit grundsätzlich bereits mit der Auftragsbestätigung und nicht erst mit der Bereitstellung.
Wie verhält es sich dann hier:
Auftragsbestätigung kommt am 01.09.2026, Bereitstellung ist erst 01.12.2026. Vertrag kann zum 01.09.2028 gekündigt werden und es müssen nur die monatlichen Gebühren im Zeitraum 01.12.2026 - 01.09.2028 gezahlt werden ? Also man ist sogesehen was die Zahlung anbelangt keine vollen 24 Monate gebunden ? Oder doch?
Der Passus "Beginn mit Bereitstellung" / Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung" suggeriert irgendwie dass man dem Urteil des BGH bereits mit diesem Satz gerecht würde, aber die Laufzeit trotzdem erst mit Bereitstellung beginnt?
Vielleicht kann hier jemand Klarheit reinbringen.
177
0
41
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 8 Stunden
31
0
5
vor 3 Tagen
59
0
7
vor einer Stunde
32
0
6
vor 8 Minuten
5
0
0
248
0
49
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 9 Tagen
@taquilla
Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann:
Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.
Beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst Du über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" an den richtigen Punkt " Kundendaten für den Kundenservice".
Beispiel:
Sollte keine Kundennummer vorhanden sein, alternativ z. B. 1234567890 verwenden 💡
Unter Handynummer bitte eine aktuell erreichbare Rufnummer hinterlegen.
Unter "weitere Informationen" ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt.
(Das Zeitfenster sollte möglichst mindestens eine Stunde groß sein)
Halte für den Rückruf der Teamies bitte zur Authentifikation IBAN (letzte sechs Stellen) und Kundennummer bereit.
Sorge dafür das Anrufe von der 0800 330 1000 dich erreichen können 👍
Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten
Gruß
Waage1969
P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!
0
vor 9 Tagen
Vielleicht kann hier jemand Klarheit reinbringen.
Hallo.
Ich hätte gerne zu folgendem Sachverhalt Klarheit und Transparenz:
Folgende Annahme in Bezug auf eine Glasfaserbestellung.
Laut BGH Urteil vom Januar 2026 beginnt die Vertragslaufzeit grundsätzlich bereits mit der Auftragsbestätigung und nicht erst mit der Bereitstellung.
Wie verhält es sich dann hier:
Auftragsbestätigung kommt am 01.09.2026, Bereitstellung ist erst 01.12.2026. Vertrag kann zum 01.09.2028 gekündigt werden und es müssen nur die monatlichen Gebühren im Zeitraum 01.12.2026 - 01.09.2028 gezahlt werden ? Also man ist sogesehen was die Zahlung anbelangt keine vollen 24 Monate gebunden ? Oder doch?
Der Passus "Beginn mit Bereitstellung" / Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung" suggeriert irgendwie dass man dem Urteil des BGH bereits mit diesem Satz gerecht würde, aber die Laufzeit trotzdem erst mit Bereitstellung beginnt?
Vielleicht kann hier jemand Klarheit reinbringen.
Nach dem was ich jetzt alles im Forum aufgeschnappt habe und was in dem Thread rauskam den ich damals erstellt habe sieht es derzeit danach aus dass die Telekom von dem Urteil nicht betroffen ist da es dort eine andere Vorgehensweise gibt gegenüber der Firma die im BGH-Urteil genannt wurde.
Wenn in deinem Fall vor wenigen Tagen die Auftragsbestätigung kam mit einem Schalttermin 01.12.2026 dann läuft dein Vertrag mindestens bis 30.11.2028
0
vor 9 Tagen
Laut BGH Urteil vom Januar 2026 beginnt die Vertragslaufzeit grundsätzlich bereits mit der Auftragsbestätigung und nicht erst mit der Bereitstellung.
Hallo.
Ich hätte gerne zu folgendem Sachverhalt Klarheit und Transparenz:
Folgende Annahme in Bezug auf eine Glasfaserbestellung.
Laut BGH Urteil vom Januar 2026 beginnt die Vertragslaufzeit grundsätzlich bereits mit der Auftragsbestätigung und nicht erst mit der Bereitstellung.
Wie verhält es sich dann hier:
Auftragsbestätigung kommt am 01.09.2026, Bereitstellung ist erst 01.12.2026. Vertrag kann zum 01.09.2028 gekündigt werden und es müssen nur die monatlichen Gebühren im Zeitraum 01.12.2026 - 01.09.2028 gezahlt werden ? Also man ist sogesehen was die Zahlung anbelangt keine vollen 24 Monate gebunden ? Oder doch?
Der Passus "Beginn mit Bereitstellung" / Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung" suggeriert irgendwie dass man dem Urteil des BGH bereits mit diesem Satz gerecht würde, aber die Laufzeit trotzdem erst mit Bereitstellung beginnt?
Vielleicht kann hier jemand Klarheit reinbringen.
Urteil erging nicht gegen die Telekom und der Gesetzgeber hat noch nichts geändert.
Von daher .. viel Spaß beim klagen.
0
vor 9 Tagen
Hallo @taquilla,
herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Ich schaue mir dein Anliegen gern einmal an. Fülle bitte in deinen Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ aus. Über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" beim Klick auf dein Bild rechts oben gelangst du an den richtigen Punkt "Kundendaten für den Kundenservice". Im Anschluss freue ich mich über eine Rückmeldung mit einem Zeitfenster, wann ein Rückruf gut passen würde. Und damit du im Telefonat nicht suchen musst, halte bitte zur schnelleren Authentifikation schon mal deine IBAN und Kundennummer bereit. Weitere Infos zur Authentifikation: https://t.de/abfrage-daten
Viele Grüße
Kerstin
0
vor 9 Tagen
Das hat doch nichts damit zu tun, allgemein lautet das Urteil, dass bei solchen Verträgen die Laufzeit bereits mit Auftragsbestätigung startet.
Zitat:
Die 24 Monate laufen ab Auftragsbestätigung. Verzögert sich der Ausbau, endet die Vertragslaufzeit dennoch nach diesem Zeitraum – selbst wenn der Anschluss in dieser Zeit noch gar nicht nutzbar war.
Die Telekom versucht jetzt scheinbar durch den Passus "Beginn mit Bereitstellung" / Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung" dem Urteil gerecht zu werden, was aber bedeuten würde dass die Laufzeit eben nicht mit AB, sondern doch erst mit Bereitstellung beginnt. Und das ist ein Widerspruch.
1
von
vor 9 Tagen
Das hat doch nichts damit zu tun, allgemein lautet das Urteil, dass bei solchen Verträgen die Laufzeit bereits mit Auftragsbestätigung startet.
Das hat doch nichts damit zu tun, allgemein lautet das Urteil, dass bei solchen Verträgen die Laufzeit bereits mit Auftragsbestätigung startet.
Zitat:
Die 24 Monate laufen ab Auftragsbestätigung. Verzögert sich der Ausbau, endet die Vertragslaufzeit dennoch nach diesem Zeitraum – selbst wenn der Anschluss in dieser Zeit noch gar nicht nutzbar war.
Die Telekom versucht jetzt scheinbar durch den Passus "Beginn mit Bereitstellung" / Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung" dem Urteil gerecht zu werden, was aber bedeuten würde dass die Laufzeit eben nicht mit AB, sondern erst mir bereitstellung beginnt. Und das ist ein Widerspruch.
Du bestellst aber bei der Telekom zwei Dinge...
A: Den Hausanschluss, Start XX.XX.XX
B: Deinen Tarif erst wenn A fertig ist, da geht auch erst die Vertragslaufzeit für den Tarif los.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Tagen
Die Beauftragung des Hausanschlusses ist aber an die Tarifbestellung gekoppelt, sonst kommt ja niemand vorher und legt das (derzeit noch kostenlos) ins Haus. In sofern startet die 24-Monatige Laufzeit ja doch wieder erst ab Bereitstellung , obwohl das Urteil genau dies unterbinden soll.
Vor allem ab wann ist faktisch Bereitstellung? Denn dann könnte ja jeder seinen Hausanschluss legen lassen und vor der "Freischaltung" den eigentlichen Vertrag kündigen... Leider alles intransparent
0
7
von
vor 9 Tagen
Das Beispiel ist fiktiv. Ich bin aber jemand der Dinge gerne hinterfragt und der Passus bei mir in der AB hat mich eben auf den Plan gebracht, da ich nach dem Urteil davon ausgehe dass die Vertragslaufzeit mit Zustellung der AB beginnt, durch das Sonderkündigungsrecht bis zur Bereitstellung wird das aber scheinbar ausgehebelt ?
Das Beispiel ist fiktiv. Ich bin aber jemand der Dinge gerne hinterfragt und der Passus bei mir in der AB hat mich eben auf den Plan gebracht, da ich nach dem Urteil davon ausgehe dass die Vertragslaufzeit mit Zustellung der AB beginnt, durch das Sonderkündigungsrecht bis zur Bereitstellung wird das aber scheinbar ausgehebelt ?
Ich bin mit Sicherheit nicht der Einzige den das genauer interessiert und meine Auffassung ist:
Also hast du keinen aktuellen Auftrag bei der Telekom und betreibst nur eine Art Zeitverschwendung für die User und Mitarbeiter? Na danke
von
vor 9 Tagen
Nach dem Urteil beginnt die 24-Monatige Laufzeit aber bereits am 03.09.2026, womit ich auch nur bis 03.09.2028 zahlen müsste.
Gut, dann von mir aus auch mein eigenes Beispiel, ich wollte es mit den Daten nur vereinfachen.
Meine AB ist vom 03.09.2026. Die Bereitstellung liegt irgendwann in der Zukunft, sagen wir 05.11.2026.
Nach dem Urteil beginnt die 24-Monatige Laufzeit aber bereits am 03.09.2026, womit ich auch nur bis 03.09.2028 zahlen müsste.
Die Telekom meint nun aber offenbar durch das jederzeitige Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung wäre dem Urteil gerecht geworden. Ich bin da anderer Meinung. Und nochmal: das Urteil gilt allgemein für solch abgeschlossene Verträge, es muss dabei kein Urteil gegen jeden Anbieter separat ergehen.
Mir geht es einfach nur um Tranzparenz von wann bis wann die Mindestvertragslaufzeit nun wirklich läuft.
Nochmal:
Das Urteil ging NICHT gegen die Telekom.......
Und deine AB ist keine AB mit Schaltdatum für einen Tarif
Mir geht es einfach nur um Tranzparenz von wann bis wann die Mindestvertragslaufzeit nun wirklich läuft.
Gut, dann von mir aus auch mein eigenes Beispiel, ich wollte es mit den Daten nur vereinfachen.
Meine AB ist vom 03.09.2026. Die Bereitstellung liegt irgendwann in der Zukunft, sagen wir 05.11.2026.
Nach dem Urteil beginnt die 24-Monatige Laufzeit aber bereits am 03.09.2026, womit ich auch nur bis 03.09.2028 zahlen müsste.
Die Telekom meint nun aber offenbar durch das jederzeitige Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung wäre dem Urteil gerecht geworden. Ich bin da anderer Meinung. Und nochmal: das Urteil gilt allgemein für solch abgeschlossene Verträge, es muss dabei kein Urteil gegen jeden Anbieter separat ergehen.
Mir geht es einfach nur um Tranzparenz von wann bis wann die Mindestvertragslaufzeit nun wirklich läuft.
Aktuellere Stand:
Wenn du eine AB bekommst für die Schaltung des Tarifes mit Datum zu wann der Tarif geschaltet wird dann gilt die Mindestlaufzeit ab dem Tag wo der Tarif geschaltet wird
von
vor 9 Tagen
Mir geht es einfach nur um Tranzparenz von wann bis wann die Mindestvertragslaufzeit nun wirklich läuft.
Gut, dann von mir aus auch mein eigenes Beispiel, ich wollte es mit den Daten nur vereinfachen.
Meine AB ist vom 03.09.2026. Die Bereitstellung liegt irgendwann in der Zukunft, sagen wir 05.11.2026.
Nach dem Urteil beginnt die 24-Monatige Laufzeit aber bereits am 03.09.2026, womit ich auch nur bis 03.09.2028 zahlen müsste.
Die Telekom meint nun aber offenbar durch das jederzeitige Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung wäre dem Urteil gerecht geworden. Ich bin da anderer Meinung. Und nochmal: das Urteil gilt allgemein für solch abgeschlossene Verträge, es muss dabei kein Urteil gegen jeden Anbieter separat ergehen.
Mir geht es einfach nur um Tranzparenz von wann bis wann die Mindestvertragslaufzeit nun wirklich läuft.
Und nach meinem Verständnis zählt die Wartezeit bis zur Freischaltung bereits in diese zwei Jahre hinein.
wie die Telekom das sieht, hast Du doch schon selbst geschrieben. Wenn Du das anders siehst, wirst das mit Hilfe eine Anwalts bzw. eventuell Verbraucherzentrale oder durch wem auch immer klären müssen.
Die 24 Monate der MVLZ starten ab Bereitstellung, vorher kannst Du jederzeit vom Glasfaservertrag zurücktreten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Tagen
Meine momentane Einschätzung:
Von daher finde ich es eigentlich extrem Kundenfreundlich wie die Telekom das handhabt.
0
vor 9 Tagen
Es geht ja nicht darum die Telekom zu verunglimpfen, ich versuche das nur rechtlich zu verstehen und Missverständisse und Überaschungsmomente zu vermeiden.
Und wenn in der AB bereits eineutig auf den Tarif z.B. Glaserfaser 150 mit 24 monatiger Mindestlaufzeit Bezug genommen wird, dann ist das aus meiner Sicht auch eine AB zu diesem Produkt und nicht nur zum Hausanschluss. Und laut besagtem Urteil würde Vertrag dann also seit 03.09.2026 laufen.
0
19
von
vor 9 Tagen
Ja klar geht das noch bis zur Bereitstellung, aber streng genommen bindet man sich inklusive Wartezeit auch hier länger als 24 Monate an den Anbieter bzw. hat laut Urteil das Recht eben genau auf den Zeitpunkt 24 Monate nach Vertragsbaschluss zu kündigen. Natürlich ist die Kündigungsmöglichkeit bis zur Bereitstellung ja quasi so wie wenn man sich dafür entscheidet eben erst zum XX.XX den Vertrag abzuschließen und wenn einem das nicht passt quasi zu stornieren.
Juristisch gesehen würde ich halt gerne wissen ob dieser Passus so wirklich bestand hat, denn:
Beginnt die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses, verlängert sich die tatsächliche Bindung der Kund:innen, da der Zeitraum des Ausbaus auf die Mindestvertragslaufzeit aufgeschlagen wird. Nach dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 10 UKl 1/24) bestätigt nun auch der BGH, dass diese Praxis gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.
Mit der Kündigungsmöglichkeit bis Freischaltung könnte dem Abhilfe geschaffen worden sein, so eindeutig ist das aber nicht, da es grundsätzlich laut BGH eben heißt: Laufzeitbeginn mit Vertragsabschluss
Ich liebe oder hasse diese juristischen Feinheiten - wie man es nimmt.
0
von
vor 9 Tagen
Juristisch gesehen würde ich halt gerne wissen ob dieser Passus so wirklich bestand hat
Ja klar geht das noch bis zur Bereitstellung, aber streng genommen bindet man sich inklusive Wartezeit auch hier länger als 24 Monate an den Anbieter bzw. hat laut Urteil das Recht eben genau auf den Zeitpunkt 24 Monate nach Vertragsbaschluss zu kündigen. Natürlich ist die Kündigungsmöglichkeit bis zur Bereitstellung ja quasi so wie wenn man sich dafür entscheidet eben erst zum XX.XX den Vertrag abzuschließen und wenn einem das nicht passt quasi zu stornieren.
Juristisch gesehen würde ich halt gerne wissen ob dieser Passus so wirklich bestand hat, denn:
Beginnt die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses, verlängert sich die tatsächliche Bindung der Kund:innen, da der Zeitraum des Ausbaus auf die Mindestvertragslaufzeit aufgeschlagen wird. Nach dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 10 UKl 1/24) bestätigt nun auch der BGH, dass diese Praxis gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.
Mit der Kündigungsmöglichkeit bis Freischaltung könnte dem Abhilfe geschaffen worden sein, so eindeutig ist das aber nicht, da es grundsätzlich laut BGH eben heißt: Laufzeitbeginn mit Vertragsabschluss
Ich liebe oder hasse diese juristischen Feinheiten - wie man es nimmt.
@taquilla
dann wende dich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin oder bleib im ungewissen.
Gruß
Waage1969
von
vor 8 Tagen
Ich bleibe dran. Im Übrigen würde der Kunde trotz "vorzeitigem Kündigungsrecht" bis zur Bereiststellung benachteiligt.
Wenn meine AB (ja, es ist eine richtige AB) auf den 03.09.26 datiert ist, ist der Vertrag wirksam zustandegekommen.
Angenommen die Bereitstellung ist erst am 01.12.2026 und ab dann würden die 24 Monate laufen, dann würde ich um die 3 Monate beraubt, die ich eigentlich später früher kündigen könnte, z.B. wenn die Preise in 2 Jahren fallen.
Deshalb sehe ich es auch so wie es hier zitiert wird:
Der BGH hat klargestellt, dass die Bindungswirkung den Vertrag betrifft und nicht den Nutzungszeitraum.
Ein ergänzendes Kündigungsrecht vor Leistungsbeginn ändert nichts daran, dass das Vertragsverhältnis bereits wirksam besteht.
Dies würde bedeuten ich kann auf 03.09.2028 kündigen, egal wann die Bereitstellung erfolgt und zahle demnach auch nur bis zu diesem Tag.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Tagen
@taquilla
Naja genau das ist leider auch der Punkt. Man bekommt keine oder widersprüchliche Antworten. Zumindest bleibe ich bei der Meinung dass ein Urteil gegen einen X-beliebigen Anbieter zum Thema Laufzeit und Bereitstellung zumindest für gleich gelagerte Vorgänge ebenso greift, völlig egal ob Telekom, 1&1 etc...
Naja genau das ist leider auch der Punkt. Man bekommt keine oder widersprüchliche Antworten. Zumindest bleibe ich bei der Meinung dass ein Urteil gegen einen X-beliebigen Anbieter zum Thema Laufzeit und Bereitstellung zumindest für gleich gelagerte Vorgänge ebenso greift, völlig egal ob Telekom, 1&1 etc...
Der Leitsatz im Urteil selbst lautet:
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die (erst) mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam. Die beanstandete Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB, weil sie dazu führen kann, dass die - mit Vertragsschluss beginnende - Laufzeit eines Vertrages 24 Monate überschreitet.
Hier ging es sogar noch um Glasfaser und sogar um die Freischaltung selbst, also entbehrt das ja bereits der These dass zunächst noch keine "richtige" Auftragsbestätigung vorliegen soll.
Das Urteil kann hier jeder nachlesen.
BGH Urteil
Siehe auch hier
Verbraucherschutz zum BGH Urteil
RA Wittenstein
da hier kein "Rechtsforum" ist und es zudem keine aktuelle Urteile gegen "Telekom Verträge" in der Richtung gibt, wirst Du dich, zumindest Stand jetzt, damit begnügen müssen 💡
Gruß
Waage1969
0
vor 8 Tagen
Och ja, mal wieder cool dass hier Einträge gelöscht werden, das trägt sehr zur Tranzparenz bei :-(
0
4
von
vor 8 Tagen
Och ja, mal wieder cool dass hier Einträge gelöscht werden, das trägt sehr zur Tranzparenz bei :-(
Häh, was soll denn hier gelöscht worden sein? Alu und so?
0
von
vor 8 Tagen
Ok sorry das ging in dem Dschungel in dem Fall unter. Bin es gewohnt dass ein Thread mehrere Seiten hat.
Die Telekom hat übrigens anstatt auf meine Frage einzugehen den Auftrag nun einfach storniert.
von
vor 8 Tagen
@taquilla
Wünsche dir einen guten Morgen. ☕ Na, so sollte es ja nun nicht laufen & um Licht ins Dunkel zu bringen schiele ich auf den Beitrag meiner lieben Kollegin. Ergänze mir gerne dein Profil und schreibe mir eben, wenn du deine Daten eingetragen hast.
Greetz
Stefan
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von