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Kundenrückgewinnung sichert Option zu die wohl nicht mehr existiert...
5 years ago
Hallo,
ich wurde nach Kündigung am 23.04.2020 von einem Kollegen aus der Kundenrückgewinnung angerufen und teilte ihm mit, dass ich zu Vodafone wechseln möchte. Daraufhin bot er mir ein Upgrade von Magenta L auf XL als sogenannte Speed-Test Option an. Sollte heißen (laut ihm), dass ich 12 Monate den XL Tarif für 19,95€ bekomme und dann nach den 12 Monaten "test" wieder auf den Magenta L zum Originalpreis wechseln kann. Das habe ich dann auch so angenommen.
Habe nach dem Upgrade dann bei der Kundenhotline angerufen und darum gebeten diese Tarifumstellung nach den ersten 12 Monaten auch so zu hinterlegen und man sagte mir, dass es hinterlegt wird und ich Bescheid bekomme. Das ist natürlich nicht geschehen also habe ich abermals an die Kundenhotline gewendet und nun sagte man mir, dass es solch eine Aktion wohl mal gegeben hat aber die schon lange nicht mehr existiert und ich nach den 12 Monaten dann den XL Tarif zum Originalpreis bezahlen müsste oder aber man stuft mich jetzt sofort auf L zurück.
Dann hätte ich die Kündigung gar nicht erst zurückgezogen und wäre nun Vodafone Festnetzkunde. Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit (leider Gang und Gebe), dass man bei der Kundenrückgewinnung Versprechen macht, die man dann nicht hält.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Den Magenta L wollte ich nicht mehr behalten und habe mich quasi "bequatschen" lassen den schnelleren Tarif zu nehmen ohne Mehrkosten. Ich bin sehr unzufrieden und hätte gern eine vernünftige Lösung.
MfG
Mathias
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5 years ago
ich hatte dir auf dieses Thema ja schon mal geschrieben.
Diese Downgrademöglichkeit für deinen Anschluss ist in unserem System für deinen Tarif in der Form hinterlegt,
dass ein Downgrade auf eine niedrigere Bandbreite bereits vor Erreichen der Mindestvertragslaufzeit möglich ist.
Dies hatte ich bereits damals und auch heute aktuell an deinem Anschluss überprüft.
Anders hätte der Kollege an der Hotline dir auch systembedingt gar nicht den kurzfristigen Wechsel auf den niedrigeren Tarif anbieten können.
Dass dies natürlich erst nach Ablauf der günstigen Konditionen Sinn macht, keine Frage.
Die Kollegin an der Kündigerrückgewinnung hat sich sicherlich unvorteilhaft ausgedrückt.
Das ist das von ihr gemeinte Hinterlegen der Downgrademöglichkeit.
Ich hoffe, ich konnte nun Licht in das Dunkel bringen.
Herzliche Grüße
Kathrin W.
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