Gelöst

Kündigung Mietgerät bei Anbieterwechsel

vor 8 Jahren

Hab mal wieder ein Problem mit der Telekom :-(, wir haben unseren Vertrag fristgerecht gekündigt,Kündigungsbestätigung kam nach langem hin und her auch,haben uns dann vor dem Ende für einen neuen Anbieter entschieden,der darf aber erst später als am Ende der Vertragslaufzeit schalten.

Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?

Eigentliches Vertragsende ist der 24.07.2017,aktueller Schalttermin beim neuen Anbieter ist der 10.08.2017.

An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Mietgeräte kannst du jederzeit mit Sechstagesfrist kündigen.

      Wenn die Mindestmietzeit noch nicht erreicht ist, wird allerdings eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50% der Restmiete fällig.

      6

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Nein die Geräte kann man nicht nach 24 Monaten behalten,bezahl ja jeden Monat dafür extra.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @fb1289


      Viele bezahlen  lebenslang Miete für die Wohnung, dennoch gehört Ihnen diese nicht.

      So ist das nunmal bei Miete!

      Außerdem ist bei der Gerätemiete ja auch der Service inklusive.

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      fb1289

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?

      fb1289

      Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?


      Nein

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      @Madeleinesilvio

      Madeleinesilvio

      Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen? ... An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.

      Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?

      ...

      An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.

      Madeleinesilvio

      Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?

      ...

      An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.


      Die Hotline ist ja auch nicht primär dafür gedacht, den Kunden auf die Sprünge zu helfen, wie sie das am besten mit den Kündigungen machen.

      8

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg.

      Das finde ich aber schon schräg. 

      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg. 


      Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.

      Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      der_Lutz

      fb1289 Das finde ich aber schon schräg. Das finde ich aber schon schräg. fb1289 Das finde ich aber schon schräg. Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat. Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.

      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg.

      Das finde ich aber schon schräg. 

      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg. 


      Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.

      Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.

      der_Lutz
      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg.

      Das finde ich aber schon schräg. 

      fb1289

      Das finde ich aber schon schräg. 


      Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.

      Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.


      Da hast du recht. Man sollte sich halt vor Vertragsabschluss genau informieren.

       

      Zum Thema Router behalten hab ich noch das hier gefunden: https://pcwelt.de/ratgeber/Vorsicht-Alten-Router-wegwerfen-das-kann-teuer-werden-10014596.html

       

      Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      fb1289

      Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.


      Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.

      fb1289


      Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.



      Ja und? Was jemand anderes macht ist in Bezug auf die Verträge zwischen Telekom und Endkunde doch völlig irrelevant.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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