Leitungsmangel

vor 6 Jahren

Guten Abend,

 

Wie oben zu erkennen handelt es sich bei mir um ein Anschlussproblem. 

Ich bin im April umgezogen in ein älteres Mehrparteienhaus

Als erstes habe ich einen DSL Vertrag bei ewe abgeschlossen. Darauf habe ich nach mehrfacher Rücksprache mit meinem Vermieter herausgefunden das wohl in der Zwischenzeit wo diese Wohnung unbewohnt war ein

Nachbar die restlichen Leitungen die zu diesem haus gehen belegt hat. Es sei kein Apl mehr frei. Die Ewe könne nichts machen.

Seit jetzt einem Monat ca bin ich bei der Telekom noch erfolglos was einen neuanschluss angeht. In einer E-Mail welche ich heute bekommen habe heißt es das ein neuanschluss aufgrund von Leitungsmangel nicht möglich sei. Mit der Frage ob ein vormieter nicht gekündigt hat?

 

Gibt es wirklich keine möglichkeit mir einen festen Anschluss zu gewährleisten?

 

Ich hoffe mir kann bei der Sache jemand helfen. 

 

Danke im vorraus.

580

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    • vor 6 Jahren

      Hi,

      so wie ich das verstehe, geht es wirklich nur um die Leitungen zum Haus?

      In dem Fall ist dein Vermieter der richtige Ansprechpartner, dieser müsste dann wohl ein APL -Erweiterung beantragen. Hat denn dein Nachbar jetzt 2 Anschlüsse in einer Wohnung oder gibt es generell zu wenig Leitungen für die entsprechende Anzahl an Wohnungen?

       

      Achja und nur um sicher zu gehen: Das Stichwort "Portmangel" hast du nie gehört/gelesen beim Buchungsversuch?? Das ist nämlich der häufigste Grund, weshalb ein Anschluss nicht buchbar ist und die Ursache wäre dann woanders zu suchen.

       

      VG

      0

    • vor 6 Jahren

      Wenn du von der Telekom eine Grundversorgung haben willst, musst se bestellen.
      Call Start nennt sich der Tarif, nur dann ist die Telekom verpflichtet (fast immer) dir einen Anschluss bereitzustellen.

      6

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @wolliballa
      Was für ein Trick?
      Darum ging es mir nicht einmal .. er kann schlicht und ergreifend von der Telekom nur die Grundversorgung verlangen.
      Nicht mehr und nicht weniger.

       

      @Kugic 

      Und das hilft was? Nix! 😄

      Wo der Mangel ist spielt doch keinerlei Rolle. 

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Jaein. Für ein VZK gibt es die Möglichkeit den APL Ggf zu verstärken. Dazu gibt es Prozesse.

      Bei einem QK jedoch wird die Entscheidung zentral getroffen. Da lässt sich nur warten.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @CyberSWDa die Grundversorgungspflicht nur das Telefonieren betrifft, konnte man sich manchmal helfen, indem man zunächst nur eine Telefonleitung in Betrieb nahm ( die ja dann auch auf dem Verteiler geschaltet werden musste). Wenn das Telefon lief, änderte man auf +Internet und siehe da, der Mangel war behoben. Aber wie gesagt, das funktioniert kaum noch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @FuellerSebastian schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich Ich heiße Dich herzlich willkommen.

      Gerne schaue ich mir den Sachverhalt einmal an, dafür benötige ich aber den entsprechenden Einblick. Bitte mal die Daten im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und mir dann Bescheid sagen.

      Grüße Anne W.

      13

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hier wird was deutlich durcheinander gewaschen. Die Bundesnetzargentur redet von einer Richtlinie in dem Artikel. Ich Rede vom Telekommunikationsgesetz! Das versuche ich Dir die ganze Zeit zu erklären, Du musst den ganzen Artikel lesen. Dann verstehst Du was die Bundesnetzargentur wirklich sagt.

       

      Hier mal zu Erklärung was eine Richtlinie ist:

      Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie).

      Die 56 Kbit/sek sind kein Gesetz. Punkt.Punkt.Punkt. Weder Du noch der Redakteur des Artikels hat die juristischen Hintergründe geblickt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Philona-Faun 

      Du verstehst es einfach nicht, nun ja, man kann nicht alles im Leben haben.

      Hänge deiner kruden Meinung weiter nach, das Verständnis der Zusammenhänge scheint deinen Intellekt zu übersteigen.

      Das wäre an sich nicht schlimm, solange du diese falsche Meinung nicht weiter als Wahrheit verbreitest interessiert es mich nicht.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nun mal Butter bei die Fische.

      Das TKG sagt überhaupt nichts zu zu liefernden Übertragungsraten, sondern 'spricht' nur von funktional.

      Und genau hier liegt das Problem, dass es m.W. noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die genau beschreibt, was unter 'funktional' i.S. des Gesetzes zu verstehen ist. Funktional bedeutet nämlich per se nicht auskömmlich oder komfortabel.
      Internet 'funktioniert' nämlich sehr wohl immer noch mit Modemgeschwindigkeit, eben langsam im heutigen Sinne, zu meiner Studienzeit war dies Luxus. Die Modems übertrugen mit 14.4 und mittels Kompression kam man auf 56k.

       

      Da es eine solche Norm also nicht im Gesetz gibt, hat sich die BNA in der VERORDNUNG auf 56k festgelegt.

      Wenn Du etwas anderes erwartest, wirst Du wo bis vors  höchste Gericht gehen müssen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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