Leitungsmangel

vor 2 Jahren

In unserem Neubau sind 3 Wohnungen und der Telekom-Anschluss wurde für 3 Wohnungen bestellt. Zwei Wohnungen haben einen DSL-Anschluss mit Fremdanbietern. Die dritte Wohnung will jetzt anschliessen, auch bei einem Fremdanbieter, doch jetzt sagt die Telekom,  es wäre keine Leitung mehr frei. Wenn der dritte Mieter einen Telekom-Anschluss bucht, dann wird die LEitung freigeschaltet,  wenn der Mieter bei einem Fremdanbieter ist, schaltet Telekom keine Leitung frei. Das sind doch Raubritter-Methoden!! Und dem Vermieter wird nie irgendetwas mitgeteilt. Die Wohnung ist doch ohne Anschluss gar nicht zu vermieten. Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz. Soll man einen Rechtsanwalt einschalten?

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    • vor 2 Jahren

      Hallo @Elisa5 

       

      Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag

       

      Die Telekom muss nicht alle Leitungen für andere Anbieter freigeben...

       

      Bitte einfach über die Telekom direkt buchen

       

      0

    • vor 2 Jahren

      Elisa5

      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.

      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.
      Elisa5
      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.

      Ja, stimmt. 

      Da steht aber nicht drin, dass die Telekom eine Grundversorgung macht. 

       

       

      Elisa5

      Soll man einen Rechtsanwalt einschalten?

      Soll man einen Rechtsanwalt einschalten?
      Elisa5
      Soll man einen Rechtsanwalt einschalten?

      Warum nicht, kannst ja deinen Wunschanbieter versuchen zu verklagen 😄 

      Das Gebäude ist erschlossen - Thema damit ist durch.

      Der Telekom kannst du nix, da die nicht dein Vertragspartner ist, sondern nur dein Wunschanbieter. 

      0

    • vor 2 Jahren

      Elisa5

      Das sind doch Raubritter-Methoden!!

      Das sind doch Raubritter-Methoden!!
      Elisa5
      Das sind doch Raubritter-Methoden!!

      Weiß nicht, immerhin gehören die Leitungen der Telekom, und die hat sie auf ihre Kosten gelegt, oder?

      0

    • vor 2 Jahren

      @Elisa5 

      Elisa5

      es wäre keine Leitung mehr frei.

      es wäre keine Leitung mehr frei.
      Elisa5
      es wäre keine Leitung mehr frei.

      Das klingt aber eher danach, das kein xDSL Port mehr zur Verfügung stünde. Denn wenn die Telekom bzw. das von ihr beauftragte Unternehmen bei der Bestellung des APL und der Versorgung der 3 neuen Wohnungen nicht geschlampt haben so müssten doch wenigstens die 3DA (plus Reserve) für die Wohnungen physisch in einen KVz führen.

      Wenn sie nicht schalten wollen, so ist eine Meldung nach §156 an die BNetzA möglicherweise doch angeraten.

      Ich habe noch nirgendwao etwas gefunden wo es heißt, neu errichtete Hausanschlüsse fallen nicht unter die Regulierung. Und als Tipp: sollte bei Euch ein andere Netzbetreiber Glasfaser ausbauen wollen, so greif ruhig zu. Dann hast Du Ausweichmöglichkeit.

      5

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      ke2000-oi

      Kleiner Hinweis: es ist hier aber schon von einem Neubau die Rede. Ansonsten stimme ich soweit voll zu.

      Kleiner Hinweis: es ist hier aber schon von einem Neubau die Rede. Ansonsten stimme ich soweit voll zu.

      ke2000-oi

      Kleiner Hinweis: es ist hier aber schon von einem Neubau die Rede. Ansonsten stimme ich soweit voll zu.


      Neubau sagt ja nix über Erstbezug oder Mieterwechsel aus,
      hatte auch schon welche, wo die Firma falsch gearbeitet hatte

      und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt,

      wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Buster01

      Neubau sagt ja nix über Erstbezug oder Mieterwechsel aus,

      Neubau sagt ja nix über Erstbezug oder Mieterwechsel aus,
      Buster01
      Neubau sagt ja nix über Erstbezug oder Mieterwechsel aus,

      Stimmt auch wieder. Im Kontext hatte ich es als Erstbezug wahrgenommen, aber ganz sicher ist es tatsächlich nicht.

       

      Buster01

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt, wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte

      und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt,

      wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.

      Buster01

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte

      und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt,

      wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.


      Das gibt es sicher. Da wäre nur wieder die Frage, ob der Bauherr dann nicht trotzdem Anspruch auf alle 3 Leitungen hätte.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Buster01 

      Buster01

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt, wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte

      und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt,

      wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.

      Buster01

      hatte auch schon welche wo die Firma falsch gearbeitet hatte

      und von z.B. 3 DA nur 2 DA durch gingen, dann wird halt eine gesperrt,

      wird die 3te von einem Mitbewerber benötigt, sieht PTI keinen Handlungsbedarf.


      D.h. dann im Klartext, wenn der Kunde 3 DA geschaltet für 3 WE für den Neubau bestellt, ist es der Telekom  sch... egal ob diese Leistung vom Subunternehmen korrekt ausgeführt wird. Da wird doch das Gewährleistungsrecht für Werkverträge glattweg mit den Füßen getreten. Da muss man doch wohl als Auftraggeber des Hausanschlusses ein Prüfprotokoll über die Korrektheit der Installation und Durchgängigkeit der Verkabelung verlangen. Dann kann diese Argumentation nicht mehr ziehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Elisa5

      Und dem Vermieter wird nie irgendetwas mitgeteilt.

      Und dem Vermieter wird nie irgendetwas mitgeteilt.
      Elisa5
      Und dem Vermieter wird nie irgendetwas mitgeteilt.

      Korrekt, Datenschutz, dich gehen die Kommunikationsverträge der Mieter nichts an.

       

       

      Elisa5

      Das sind doch Raubritter-Methoden!!

      Das sind doch Raubritter-Methoden!!
      Elisa5
      Das sind doch Raubritter-Methoden!!

      Sicher nicht, entweder der Wunschanbieter will Geld sparen und macht es sich einfach im Gegensatz zur Telekom oder es liegt tatsächlich ein Ressourcenmangel vor, den beseitigt die Telekom nicht für andere.

       

       

      Elisa5

      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.

      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.
      Elisa5
      Ich habe doch einen Rechtsanspruch auf TEle-Kommunikation, § 156 TK-Gesetz.

      Gemäß deinen Ausführungen willst du selbst keinen Vertrag abschließen zusätzlich ist, gemäß deiner Aussage, über die Telekom ein Vertrag möglich.

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      Sicher nicht, entweder der Wunschanbieter will Geld sparen und macht es sich einfach im Gegensatz zur Telekom

      Sicher nicht, entweder der Wunschanbieter will Geld sparen und macht es sich einfach im Gegensatz zur Telekom
      der_Lutz
      Sicher nicht, entweder der Wunschanbieter will Geld sparen und macht es sich einfach im Gegensatz zur Telekom

      In welchem Szenario spart denn der Wunschanbieter Geld? Wie könnte er denn mit finanziellem Einsatz zur Lösungsfindung beitragen?

       

      der_Lutz

      oder es liegt tatsächlich ein Ressourcenmangel vor, den beseitigt die Telekom nicht für andere.

      oder es liegt tatsächlich ein Ressourcenmangel vor, den beseitigt die Telekom nicht für andere.
      der_Lutz
      oder es liegt tatsächlich ein Ressourcenmangel vor, den beseitigt die Telekom nicht für andere.

      Auch nicht falls sie ihn selbst zu verantworten hat? Wenn ich kostenpflichtig einen Hausanschluss für 3 Wohneinheiten bestelle, darf die Telekom dann einfach nur 2 Leitungen liefern?

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      ke2000-oi

      darf die Telekom dann einfach nur 2 Leitungen liefern?

      darf die Telekom dann einfach nur 2 Leitungen liefern?
      ke2000-oi
      darf die Telekom dann einfach nur 2 Leitungen liefern?

      Der Engpass muss ja nicht bei den Leitungen zu deinem Haus liegen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Stefan

      Der Engpass muss ja nicht bei den Leitungen zu deinem Haus liegen.

      Der Engpass muss ja nicht bei den Leitungen zu deinem Haus liegen.
      Stefan
      Der Engpass muss ja nicht bei den Leitungen zu deinem Haus liegen.

      Nein, muss er natürlich nicht. Ich finde es aber nicht sinnvoll, die einzige Möglichkeit wo die Telekom in der Verantwortung wäre, einfach wegzulassen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Elisa5

      Wenn der dritte Mieter einen Telekom-Anschluss bucht, dann wird die LEitung freigeschaltet

      Wenn der dritte Mieter einen Telekom-Anschluss bucht, dann wird die LEitung freigeschaltet
      Elisa5
      Wenn der dritte Mieter einen Telekom-Anschluss bucht, dann wird die LEitung freigeschaltet

      Das ist nonsens.

      Was sein kann, ist dass es einen Ressourcenengpass irgendwo gibt.  Für Fremdarbeiterinnen muss die Telekom ihr Netz aber nicht erweitern. Bei eigenen Verträgen wird sie es evtl. tun. Ob sie das macht steht auf einem ganz anderen Blatt, aber es besteht eben die Möglichkeit . 

      0

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