Gelöst

Möglicher Betrug

vor 5 Jahren

Guten Abend. 
Ich vertrete hier meine Großmutter als Vertrags Inhaber. 
Anfang letzter Woche waren 2 erwachsene Männer mit einem luxuriösen Auto bei uns. Sie informierten uns das ab sofort eine schnellere DSL Leitung bei uns möglich wäre. Nachdem meine Großmutter glücklicher weise es untersagt hat den netten Leuten Zugang zum Haus zu gewähren, benötigten die angeblichen in Kooperation mit der Telekom arbeiten, noch eine Unterschrift als Bestätigung das sie da waren. Diese hat meine Großmutter leider unwissentlich unterschrieben. 
Meine Frage jz: Ist es üblich, dass die Telekom andere Firmen in Kooperation von Haus zu Haus schickt um darüber zu informieren das schnelleres DSL möglich ist und noch eine Unterschrift als Bestätigung der Anwesenheit abnimmt ? 
Ich als Vertreter meiner Großmutter habe bei der Telekom meine Daten angegeben um bei Rückfragen oder Terminen eine sms oder email zu erhalten. Dies bezüglich habe ich allerdings überhaupt KEINE Information erhalten. 
War das ein Betrugs Versuch oder reine Routine der Telekom ? 
Welche Konsequenzen erwarten wir durch das unterschreiben einer angeblichen Anwesenheits Bestätigung ? 

Vielen dank

mit freundlichen Grüßen C.Gaues 

1341

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @C.Gaues 

     

    Stichwort "Ranger" - Aufträge "kloppen" um jeden Preis.

     

    Die sog. Anwesenheitsbestätigung war mit Sicherheit ein - ungewollter - Auftrag.

     

    AB abwarten u. sofort widerrufen.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @C.Gaues,

    in der Tat sind sogenannte Ranger im Auftrag der Telekom unterwegs und informieren die Anwohner über neue Bandbreiten-Verfügbarkeiten.
    Die Ranger können sich auch immer ausweisen.
    Eine Unterschrift für die Anwesenheit ist definitiv nicht erforderlich.

    Solltest du oder deine Großmutter nun eine Auftragsbestätigung erhalten,
    einfach direkt stornieren.

    Bei Haustürgeschäften hat man ohnehin ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    Viele Grüße
    Dorothea T.

    8

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @Anne W.  schrieb:
    Guten Morgen @Gelöschter Nutzer an der Antwort meiner Kollegin kann ich nichts verwerfliches finden. Denn wir reagieren hier auf jeden Fall der uns erreicht. Wir haben natürlich auch die Möglichkeit dies entsprechend weiterzuleiten und tun das in fast allen Fällen, wenn es vom Kunden gewünscht ist. Welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden, können wir natürlich nicht beeinflussen.

    Grüße Anne W.

    @mochgmbh  darauf bezog sich die Antwort von @Anne W.  mit den gebundenen Händen.

     

    In Ihrer GmbH darf sicher auch nicht jeder Mitarbeiter in alle Prozesse eingreifen.

     

    Das ist aber alles OT und hilft Fragesteller nicht weiter

     

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