Magenta zu Hause L

vor 7 Jahren

Hallo, 

ich war nun 2 Jahre mit Magenta zu Hause L sehr zufrieden. Aufgrund dessen wollte ich meinen Vertrag verlängern und es sollte alles so bleiben wie es ist. 

Bereits im April 2017 beantragte ich die Verlängerung für den 7.August 2017. Ich stellte fest, dass bei der Auftragsbestätigung Magenta S gebucht wurde, rief an und bekam gesagt, ich solle am Tag der Umstellung nochmals anrufen, um Gebrauch von meinem Widerrufsrecht zu machen. Der Tag der Umstellung war da, mein Internet wurde von L auf S umgestellt und ich rief erneut im Kundenservice an. Dort bekam ich eine Auskunft, dass es für einen Widerruf zu spät sei, hätte bereits im April geschehen sollen. Des weiteren wäre es nicht möglich meinen alten Tarif wieder zu bekommen, da der Port vergeben sei, ich solle mich aber nochmals am nächsten Tag melden. Gesagt, getan, es erfolgte ein erneuter Anruf. Diesmal bekam ich die Information, dass eine Leitung kaputt wäre, ich solle mich bitte erneut in einem Monat melden. 

Was kann ich denn um Himmels Willen tun, um mein Magenta L zurück zu bekommen? Mit Magenta S komme ich nicht weit. Komischerweise muss dann genau die Leitung am Tag der Verlängerung kaputt gegangen sein. Ich bin so ratlos, bei jedem Anruf ist es was anderes warum ich meinen gewohnten Anschluss nicht wieder bekommen kann Traurig

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 7 Jahren

    Also wenn alles so bleiben soll verstehe ich zwar nicht warum man neu Buchen will oder das tut aber okay.

    Du kannst wenn die Umstellung abgeschlossen ist Zeitnah wieder eine Umstellung online beauftragen mit den dort angegebenen Preisen.

     

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    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Eine erneute Tarifänderung ist erst nach 11/2 Monaten möglich. 

  • vor 7 Jahren

    @DjaneCarmen

    Möchte man an einem Vertrag Magenta Zuhause L nichts ändern an der Leistung, dann muss man i. d. R. gar nichts tun, da sich so ein Vertrag i. d. R. dann automatisch um 12 Monate verlängert. Mir ist deshalb auch nicht klar, wieso du im April einen (anderen) Vertrag geschlossen hast.

     

    Nur bei Fernabsatzverträgen (z. B. Telefon) gibt es überhaupt eine gesetzliche Möglichkeit, dass man einen Neuvertrag oder eine Vertragsveränderung 14 Tage lang wieder rückgängig machen kann.

    Dann sollte man diese besonderre Frist auch nutzten.

     

    Sie läuft los, sobald man die Auftragbestätigung erhalten hat. Dann hat man 14 Tage Zeit die Auftragsbestätigung zu lesen und ggf den Vertrag oder die Änderung ... zu widerrufen, und zwar so, dass der Widerruf spätestens zum Ende der 14 Tage eingegangen sein wird, denn er ist empfangsbedürftig.

     

    Den Widerruf muss man bei der Telekom nicht telefonisch oder handschriftlich machen. In der Regel ist auch eine E-Mail-Adresse in den Auftragsbestätigungen enthalten (insbesondere wenn man die Auftragsbestätigung per Mail erhalten hat), an welche man innerhalb der 14 Tage den Widerruf senden kann.

     

    Die Frist hast du eindeutig verpasst, wenn du auf eine Änderung vom April erst jetzt reagierst. Egal ob vor ein- oder zwei Wochen. Die Frist hat vor 4 Monaten genau 14 Tage gegolten. Somit hat der neue Vertrag Rechtskraft.

     

    Sobald im System so ein Downgrade (von L auf S) vorgemerkt ist, dann ist dort auch vermerkt, dass der entsprechende L-Port zu dem Änderungstermin frei werden wird. Er kann also von anderen Personen gebucht werden. Das können sie ebenso im Vorfeld tun. Wenn man im System prüft, ob etwas frei ist oder wird, dann kann man z. B. schon im Mai einen Port buchen für den Moment, ab dem er frei werden wird, z. B. im Juli. Dann hat dieser Port im Juli den Vertraginhaber gewechselt, er ist nicht mehr frei. Also auch nicht mehr für den vorherigen Inhaber.

     

    Das ist so, als ob man eine Mietwohnung in einem Haus bewohnt mit unterschiedlich großen und teuren Wohnungen. Vereinbare ich mit dem Vermieter, dass ich statt meiner teuren Wohnung in vier Monaten eine kleinere nutzen möchte, dann habe ich in 4 Monaten nur noch Anspruch auf eine kleinere Wohnung, muss dann also in 4 Monaten umziehen. Und er kann dann schon ab dem neuen Vertrag anfangen, einen Nachmieter zu suchen und mit ihm einen Vertrag zu schließen, der aber erst in 4 Monaten greift, da bis dahin ich einen Anspruch auf diese Wohnung noch habe.

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    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Danke nochmals für alles. Kenne mich mit dem Sonderkündigungsrecht gut aus. Habe die Sache schon einmal hinter mir, als mich ebenfalls ein sehr netter kompetenter Mitarbeiter vor zwei Jahren von meinem alten Anbieter zur Telekom holte Zwecks Internetprobleme die ich jetzt ja wieder habe. 

    Jetzt geht der Spass wieder von vorne los nach 2 Jahren top Internet dank der netten Dame, die meinen Vertrag so umstellte wie er nicht sein soll. 

    Mir scheint es, als sitzt hier das kompetente Personal und im Callcenter der Telekom das ungeschulte Personal, was von alleim keine Ahnung hat. Daran sollte dringend gearbeitet werden. Da wird einem von kaputter Leitung und ich solle doch umziehen alles angedreht. 

  • Telekom hilft Team

    vor 7 Jahren

    Guten Morgen @DjaneCarmen,

    herzlich willkommen in unserer Community.

    Es ist in der Tat so, wie es @Gelöschter Nutzer beschrieben hat. Dennoch möchte ich mir gerne den Vertrag ansehen und ob es vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, den Vertrag wieder aufzustocken. Bitte tragen Sie im Profil http://bit.ly/Kundeninfos Ihre Daten ein und geben mir hier Bescheid. Ich nehme Einsicht und informiere Sie.

    Vielen Dank.

    Gruß Jacqueline G.

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  • 1 Sterne Mitglied

    vor 7 Jahren

    Keine Ahnung°

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