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MagentaTV Smart Netflix - Sonderkündigungsrecht durch Preiserhöhung Netflix

8 months ago

Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

 

Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

 

Welche Optionen hat man jetzt?

 

 

Zur Erklärung

Telekommunikationsgesetz

§ 57
Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

(1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

 

//Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

 

2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

 

//Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

 

 

§ 66
Angebotspakete

(1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

 

(2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

 

//Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

 

 

 

 

2036

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      8 months ago

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG . Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix. Welche Optionen hat man jetzt? Zur Erklärung Telekommunikationsgesetz § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind 1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, 2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder 3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. 2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben. //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen. 2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten: 1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und 2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3. //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. § 66 Angebotspakete (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ 52 und 54 Absatz 3, §§ 56, 57 und 59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen. (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen. //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

       

      Welche Optionen hat man jetzt?

       

       

      Zur Erklärung

      Telekommunikationsgesetz

      § 57
      Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
      1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
      2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
      3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

      2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

       

      //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

       

      2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

       

      //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

       

       

      § 66
      Angebotspakete

      (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

       

      (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

       

      //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

       

       

       

       

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      Die Telekom weigert sich jedoch die Kündigung anzunehmen und behauptet, das Kündigungsrecht gilt ausschließlich für Netflix.

       

      Welche Optionen hat man jetzt?

       

       

      Zur Erklärung

      Telekommunikationsgesetz

      § 57
      Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

      (1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
      1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
      2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
      3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

      2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Anbieters über die Vertragsänderung, die den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 entspricht, dem Endnutzer zugeht. 3Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

       

      //Erläuterung: Der Kunde hat das Recht den gesamten Vertrag mit der Telekom zu kündigen.

       

      2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
      1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
      2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

       

      //Erläuterung: Die Telekom hat den Kunden nicht ordnungsgemäß über das bestehende Kündigungsrecht aufgeklärt. 

       

       

      § 66
      Angebotspakete

      (1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ TKG /52.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">52 und TKG /54.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">54 Absatz 3, §§ TKG /56.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">56, TKG /57.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">57 und TKG /59.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

       

      (2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

       

      //Erläuterung: Wenn die Telekom einen Bestandteil des Vertrags ändert, bspw. die Kosten dafür erhöht, gilt das Kündigungs-, wie auch andere Rechte für den gesamten Vertrag.

       

       

       

       


      Wo steht denn das die Telekom deinen Laufzeitvertrag während der 24 Monate erhöht? Das hast du nicht reingepackt in deinen WoT.  Für dich zählt weiterhin der Preis der in deiner Auftragsbestätigung stand. Nichts anderes....

      1

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      8 months ago

      Die Telekom hat Ihre Kunden (und mich) überfolgendes informiert:

       

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

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      8 months ago

      @distribut sehr gute Argumente, also los zum Anwalt 👍

      VG und berichte über deinen Erfolg

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      distribut

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .
      distribut
      Durch die angekündigte Preiserhöhung für Netflix, hat jeder Kunde der Netflix in seinem Vertrag hat und davon betroffen ist, ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag mit der Telekom - §§ 57, 66 TKG .

       

      distribut

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.

      distribut

      "Der monatliche Preis für Netflix Premium Upgrade by Telekom 12M erhöht sich ab dem 01.10.2024 von 13 Euro (brutto) auf 15 Euro (brutto)." 

       

      Die Telekom bietet nun ein Kündigungsrecht für Netflix an.


      Ja Kündigen zum 01.10.24 für das Premium.

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      @distribut Netflix Premium ist doch eine Option (welche dann seperat gekündigt werden kann)... nebst Vertrag der dann weiterläuft. Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      1

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      8 months ago

      Schwarzer Ast

      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.
      Schwarzer Ast
      Ich habe "normales" Netflix in meinem Vertag und der hat sich bisher bei mir nicht erhöht.

      Hat der @distribut  auch und das ist nicht erhöht.

      Die Option für Premium wird teurer und kann von Ablauf der 24 Monate mit Sonderkündigung beendet werden.

      Aber der Paragrafengewandte will nicht nur wie angeboten,  die Option kündigen, sondern den gesamten Vertrag loswerden.

       

      warum nur?🤔

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

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      8 months ago

      distribut

      Welche Optionen hat man jetzt?

      Welche Optionen hat man jetzt?
      distribut
      Welche Optionen hat man jetzt?

      Der Realität ins Auge sehen und Premium zahlen oder kündigen.

       

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      distribut

      Ich habe einen Gesamtvertrag mit der Telkom abgeschlossen und dieser gilt inkl. aller Optionen für 24 Monate. Wenn nun innerhalb dieser Laufzeit der Preis erhöht wird - dann habe ich laut TKG 66 ein Kündigungsrecht für alles. Egal wie du es nennen möchtest - ob Tarifoption, Zubuchung - das nennt sich Paketvertrag.

      Ich habe einen Gesamtvertrag mit der Telkom abgeschlossen und dieser gilt inkl. aller Optionen für 24 Monate.

      Wenn nun innerhalb dieser Laufzeit der Preis erhöht wird - dann habe ich laut TKG 66 ein Kündigungsrecht für alles. Egal wie du es nennen möchtest - ob Tarifoption, Zubuchung - das nennt sich Paketvertrag.

       

       

      distribut

      Ich habe einen Gesamtvertrag mit der Telkom abgeschlossen und dieser gilt inkl. aller Optionen für 24 Monate.

      Wenn nun innerhalb dieser Laufzeit der Preis erhöht wird - dann habe ich laut TKG 66 ein Kündigungsrecht für alles. Egal wie du es nennen möchtest - ob Tarifoption, Zubuchung - das nennt sich Paketvertrag.

       

       


      Interessiert keinen. Da wird nichts geändert @distribut Wenn doch kommt ein Brief 8 Wochen vorher. Also passt alles 

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      @distribut 

      (Netflix-) Prime ist nicht Bestandteile deines Pakets, sondern ein eigenständiges, separates Paket.

      Wenn du anderer Meinung bist, geh mit deinen Paragrafen zum Rechtsanwalt deines Vertrauens.

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      distribut

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.
      distribut
      Ich wollte erstmal fragen was die Community hier empfiehlt.

      Die Community empfiehl dir, die Option Netflix Premium zu kündigen, wenn sie dir zu teuer ist. Die Community ist sich sicher, dass du kein Sonderkündigungrecht üfr den ganzen Vertrag hast.

      Du stehst mit deiner Meinung alleine da.

      0

    • Accepted Solution

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      8 months ago

      @distribut nein, du hast das nicht als Paketleistung abgeschlossen.

       

      Du hast Netflix STANDARD als Paketleistung abgeschlossen und SELBST OPTIONAL Netflix Premium gebucht. Und genau dieses PREMIUM kannst du wieder kündigen, damit du wieder in deiner PAKETLEISTUNG mit Netflix STANDARD bist, die dasselbe kostet, wie in deiner Auftragsbestätigung steht. 

       

      So schwer ist das jetzt echt nicht?!? 

      Premium war eine optionale zusatzleistung VON DIR GEBUCHT, die ist NICHT Vertragsbestandteil. Und innerhalb der 24 Monate eine Preiserhöhung = Kündigung für die PREMIUM Option möglich, nicht aber für die "Paketleistung" mit Netflix STANDARD 

      0

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