Gelöst
Masten versetzen lassen
vor 6 Jahren
Auf meinem Grundstück steht ein Telefonmast der nur für den Hausanschluss meiner Nachbarn dient.
Wegen Baumaßnahmen würde ich diesen gerne entfernen lassen und möchte den neuen nicht mehr auf meinem Grundstück haben.
Ich hoffe das ist kein Problem.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Käseblümchen Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Käseblümchen Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.
Was soll der Quatsch?
Von den Kosten, und wer letztendlich bezahlt, war doch überhaupt nicht die Rede.
Das "Problem Telekom" ist doch, dass es so schwierig ist, einen Ansprechpartner zu finden, mit dem man die ganze Angelegenheit abklären kann.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Du hast auf den Satz
Wird schon ein Problem sein, der Mast steht da ja nun.
geschrieben
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem.
Wer soll da ahnen, dass es dir um den richtigen Ansprechpartner geht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo @Fabian Wechsel,
dazu musst du dich an den Bauherren-Service der Telekom wenden.
Infos zum Bauherrenbüro Fragen & Antworten zum Bauherrenservice Kontakt: 0800 33 01903 Mo - Fr: 08 bis 20 Uhr Sa: 08 bis 16 Uhr
Fragen & Antworten zum Bauherrenservice
Kontakt: 0800 33 01903
Mo - Fr: 08 bis 20 Uhr
Sa: 08 bis 16 Uhr
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vor 6 Jahren
Hallo @Fabian Wechsel
Knackpunkt : sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen
Zusätzlich würde ich einen Rechtsanwalt fragen , da sicherlich auch noch weitere Fragen beantwortet werden müssen.
MfG
4
Antwort
von
vor 6 Jahren
Kein Mast wird auf privatem Grund gesetzt ohne dass diese Dienstbarkeit eingetragen wird.
Im Übrigen gibt es sogar ggf. Verpflichtungen, solche Nutzungen zuzulassen.
Im Grundbucheintrag nachschauen...
Antwort
von
vor 6 Jahren
...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....
...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....
Es ist nicht die Regel, daß dafür Rechte eingetragen wurden.
Ich bin gespannt, wie und wann das Thema hier gelöst wird.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @ellbogen
Ich werde den Teufel tun , einen Paragrafen
zu zitieren, aber genau das
" ..... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen ....."
Ist von zentraler Bedeutung und kann, wie das Problem lösen , verbindlich nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden wenn die Telekom kein passendes Angebot
Macht.
MfG
MfG
Ps. Ich bin übrigens auch gespannt auf den
Ausgang
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Kollegen vom Bauherren-Service sind da in der Tat die richtigen Ansprechpartner.
Allerdings kann es sein, dass nur der Nachbar eine Versetzung beauftragen kann und auch die Kosten von ihm zu tragen sind. Da der Hausanschluss so installiert wurde, gehe ich auch davon aus, dass die Nutzungsrechte für die Masten damals so von allen betroffenen erteilt wurden.
Eine Versetzung eines Hausanschlusses (das wäre der richtige Auftrag, auch wenn es nur um einen Mast geht) ist meist mit hohen Kosten verbunden, mehrere Tausend Euro sind da nicht selten. Daher wird auch erst ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern dies wirklich umgesetzt werden soll - ist also auch nicht schnell erledigt.
Melde dich doch mal beim Bauherren-Service und gibt gern Feedback, liebe Grüße Patrik
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vor 6 Jahren
hattest du derweil schon Kontakt bezüglich des Masten? Leider ist dein Community Profil noch leer, weswegen ich leider noch keine Daten abrufen kann ob ein Kontakt bereits existiert. Gib mir doch einen Hinweis dazu.
Beste Grüße aus der Community vom
René J.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo,
Früher hat man diese Masten meistens mit der Rechtsgrundlage Grundstückseigentümererklärung gestellt.
In dieser Erklärung gibt es einen Absatz das Kabel usw. die über das Grundstück laufen und nicht der Versorgung des eigenen Grundstückes dienen, bei Umnutzung des Grundstückes durch den Netzbetreiber zu verlegen sind. Das ganze ist kostenlos durch den Netzbetreiber durchzuführen.
Ruf beim Bauherren Service an ob die eine Erklärung haben oder nicht. Setze dann in beiden Fällen eine angemessene Frist zu Verlegung.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hier der Text aus der aktuellen Erklärung
Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder -soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grund-stücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegungträgt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungenam öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
wie sieht es denn bei dir aus?
Hast du schon einen Auftrag gestartet?
Damit wir dich hier unterstützen können, musst du bitte dein Profil befüllen und anschließend speichern.
Das geht einfach über diesen Link http://bit.ly/Kundeninfos
Schreib uns eine Rückmeldung, sobald du die Daten eingetragen hast.
Viele Grüße
Markus Km.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von