Solved

Masten versetzen lassen

6 years ago

Auf meinem Grundstück steht ein Telefonmast der nur für den Hausanschluss meiner Nachbarn dient.
Wegen Baumaßnahmen würde ich diesen gerne entfernen lassen und möchte den neuen nicht mehr auf meinem Grundstück haben.

Ich hoffe das ist kein Problem.

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    • 6 years ago

      Wird schon ein Problem sein, der Mast steht da ja nun.

      4

      Answer

      from

      6 years ago

      Käseblümchen

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
      Käseblümchen
      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.

      Answer

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      6 years ago

      Stefan

      Käseblümchen Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Käseblümchen Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.

      Käseblümchen

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
      Käseblümchen
      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.

      Stefan
      Käseblümchen

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
      Käseblümchen
      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem

      Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.


      Was soll der Quatsch?

      Von den Kosten, und wer letztendlich bezahlt, war doch überhaupt nicht die Rede.

       

      Das "Problem Telekom" ist doch, dass es so schwierig ist, einen Ansprechpartner zu finden, mit dem man die ganze Angelegenheit abklären kann.

       

      Answer

      from

      6 years ago


      @Käseblümchen  schrieb:

       

      Was soll der Quatsch?

      Du hast auf den Satz


      Wird schon ein Problem sein, der Mast steht da ja nun.

      geschrieben

      Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem.

       

      Wer soll da ahnen, dass es dir um den richtigen Ansprechpartner geht. Zwinkernd

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Hallo @Fabian Wechsel,

      dazu musst du dich an den Bauherren-Service der Telekom wenden.

       

      Infos zum Bauherrenbüro Fragen & Antworten zum Bauherrenservice Kontakt: 0800 33 01903 Mo - Fr: 08 bis 20 Uhr Sa: 08 bis 16 Uhr

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      0

    • 6 years ago

      Hallo @Fabian Wechsel 

      Knackpunkt : sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen 

       

      Zusätzlich würde ich einen Rechtsanwalt fragen , da sicherlich auch noch weitere Fragen beantwortet werden müssen.

      MfG 

       

       

      4

      Answer

      from

      6 years ago

      Kein Mast wird auf privatem Grund gesetzt ohne dass diese Dienstbarkeit eingetragen wird.

      Im Übrigen gibt es sogar ggf. Verpflichtungen, solche Nutzungen zuzulassen.

      Im Grundbucheintrag nachschauen...

      Answer

      from

      6 years ago

      ...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....

      ...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....

       

       

      ...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....

       

       


      Es ist nicht die Regel, daß dafür Rechte eingetragen wurden.

       

      Ich bin gespannt, wie und wann das Thema hier gelöst wird. 

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @ellbogen 

      Ich werde den Teufel tun , einen Paragrafen 

      zu zitieren, aber genau das

      ..... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen ....."

      Ist von zentraler Bedeutung und kann, wie das Problem lösen  , verbindlich nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden wenn die Telekom kein passendes Angebot 

      Macht.

      MfG 

       

      MfG 

      Ps. Ich bin übrigens auch gespannt auf den

            Ausgang

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      Die Kollegen vom Bauherren-Service sind da in der Tat die richtigen Ansprechpartner.

       

      Allerdings kann es sein, dass nur der Nachbar eine Versetzung beauftragen kann und auch die Kosten von ihm zu tragen sind. Da der Hausanschluss so installiert wurde, gehe ich auch davon aus, dass die Nutzungsrechte für die Masten damals so von allen betroffenen erteilt wurden.

       

      Eine Versetzung eines Hausanschlusses (das wäre der richtige Auftrag, auch wenn es nur um einen Mast geht) ist meist mit hohen Kosten  verbunden, mehrere Tausend Euro sind da nicht selten. Daher wird auch erst ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern dies wirklich umgesetzt werden soll - ist also auch nicht schnell erledigt.

       

      Melde dich doch mal beim Bauherren-Service und gibt gern Feedback, liebe Grüße Patrik

      0

    • 6 years ago

      Hallo @Fabian Wechsel ,

      hattest du derweil schon Kontakt bezüglich des Masten? Leider ist dein Community Profil noch leer, weswegen ich leider noch keine Daten abrufen kann ob ein Kontakt bereits existiert. Gib mir doch einen Hinweis dazu.

      Beste Grüße aus der Community vom
      René J.

      2

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo,

      Früher hat man diese Masten meistens mit der Rechtsgrundlage Grundstückseigentümererklärung gestellt.

      In dieser Erklärung gibt es einen Absatz das Kabel usw. die über das Grundstück laufen und nicht der Versorgung des eigenen Grundstückes dienen, bei Umnutzung des Grundstückes durch den Netzbetreiber zu verlegen sind. Das ganze ist kostenlos durch den Netzbetreiber durchzuführen.

      Ruf beim Bauherren Service an ob die eine Erklärung haben oder nicht. Setze dann in beiden Fällen eine angemessene Frist zu Verlegung.

      Answer

      from

      6 years ago

      Hier der Text aus der aktuellen Erklärung

       

      Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder -soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grund-stücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegungträgt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungenam öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      Hallo @Fabian Wechsel,

      wie sieht es denn bei dir aus?
      Hast du schon einen Auftrag gestartet?
      Damit wir dich hier unterstützen können, musst du bitte dein Profil befüllen und anschließend speichern.
      Das geht einfach über diesen Link http://bit.ly/Kundeninfos
      Schreib uns eine Rückmeldung, sobald du die Daten eingetragen hast.

      Viele Grüße
      Markus Km.

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