Gelöst

Mehrmalige Ablehnung Cashback

vor einem Tag

Hallo,

Am 27.07.2025 beauftragte ich per Telekom-Website einen neuen Glasfaseranschluß.

Am 11.09.2025 beantragte ich das erste Mal Cashback für den neuen Anschluss, der mit der folgenden Begründung abgelehnt wurde:

Guten Tag [...] 

vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Telekom Cashback-Aktion.

Wir haben Ihre Angaben geprüft und können die Registrierung aus folgendem Grund nicht annehmen:

Sie haben Ihren Festnetz-Vertrag über einen Vertriebspartner abgeschlossen, der für die Cashback-Aktion nicht zugelassen ist. Deshalb ist für diesen Vertrag leider kein Cashback möglich.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Freundliche Grüße
Ihre Telekom

Ich habe allerdings meinen neuen Telefon- und Glasfaseranschluss über keinen Vertriebspartner abgeschlossen, sondern direkt mit der Telekom.

Insgesamt habe ich 3 Mal versucht, für meinen neuen Vertrag CB anzufordern: Am 11.09., 20.09. und heute.

Am 11.09. und 20.09. erhielt ich jedes Mal die obige Nachricht, heute dann die Ablehnung, da der Registrierungszeitraum ist leider abgelaufen sein soll.

Wie kann ich dieses Problem eskalieren?

Kunden- und Mobilfunknummer sind beide im Profil hinterlegt.

Vielen Dank.

108

10

    • vor einem Tag

      Sogar Die Begründung steht riesen Gross dort. Es gibt kein Cashback und korrekt 

      0

    • vor einem Tag

      Cashback bei Glasfaser... hmm.. hast du einen Link zu dem Angebot oder eine Kopie der Bestellung auf der dann bitte deine persönlichen Daten entfernt sind?

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      G-Force

      Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

      Hallo,

      Am 27.07.2025 beauftragte ich per Telekom-Website einen neuen Glasfaseranschluß.

      Am 11.09.2025 beantragte ich das erste Mal Cashback für den neuen Anschluss, der mit der folgenden Begründung abgelehnt wurde:

      Guten Tag [...] 

      vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Telekom Cashback-Aktion.

      Wir haben Ihre Angaben geprüft und können die Registrierung aus folgendem Grund nicht annehmen:

      Sie haben Ihren Festnetz-Vertrag über einen Vertriebspartner abgeschlossen, der für die Cashback-Aktion nicht zugelassen ist. Deshalb ist für diesen Vertrag leider kein Cashback möglich.

      Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

      Freundliche Grüße
      Ihre Telekom

      Ich habe allerdings meinen neuen Telefon- und Glasfaseranschluss über keinen Vertriebspartner abgeschlossen, sondern direkt mit der Telekom.

      Insgesamt habe ich 3 Mal versucht, für meinen neuen Vertrag CB anzufordern: Am 11.09., 20.09. und heute.

      Am 11.09. und 20.09. erhielt ich jedes Mal die obige Nachricht, heute dann die Ablehnung, da der Registrierungszeitraum ist leider abgelaufen sein soll.

      Wie kann ich dieses Problem eskalieren?

      Kunden- und Mobilfunknummer sind beide im Profil hinterlegt.

      Vielen Dank.

      G-Force

      Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

      Breitband-Neukunden, die im Aktionszeitraum 5. Mai 2025 bis 2. Februar 2026 einen Breitbandtarif, mit einer

      Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten in ausgewählten Tarifen MagentaZuhause oder MagentaZuhause mit

      MagentaTV bei einem an der Aktion teilnehmenden Vertriebspartner beauftragen,....

      Da steht nix von Glasfaser. 

      0

    • vor einem Tag

      @G-Force Und dann noch "bei einem an der Aktion teilnehmenden Vertriebspartner beauftrage ". Ist doch klar, dass es bei Direktvertrieb eben KEIN Cashback gibt.

      0

    • vor einem Tag

      Danke für die Rückmeldungen!

      0

      4

      von

      vor einem Tag

      Jonas J.

      Das Festnetz-Cashback-Thema haben wir (fast) geklärt,

      Hallo @G-Force

      danke für das nette Gespräch vorhin. :) Das Festnetz-Cashback-Thema haben wir (fast) geklärt, offen ist aber noch das Mobilfunk-Cashback und auch da hake ich mal eben nach.

       

      Du liest oder hörst von mir. :)

       

      Viele Grüße

      Jonas

      Jonas J.

      Das Festnetz-Cashback-Thema haben wir (fast) geklärt,

      Und woran lag es nun?

      von

      vor einem Tag

      @falk2010

      Die Cashback-Zusage der Mitarbeiterin bei Tarifabschluss bezog sich wohl auf die Routergutschrift. 

      Die eingangs erwähnte Ablehnung wird mit dem Glasfaser-Tarif zusammenhängen, der lt. AGB nicht Cashback-Berechtigt ist. Allerdings sollte das m.M.n. auch so in der Ablehnung kommuniziert werden, der Verweis auf einen Vertriebspartner sorgt für Verwirrung.

       

      Ich gebe den Hinweis nach hinten weiter.


      Viele Grüße

      Jonas

      Hinweis

      Dieser Kommentar wurde in eine Antwort umgewandelt.

      von

      vor einem Tag

      Jonas J.
      @falk2010 Die Cashback-Zusage der Mitarbeiterin bei Tarifabschluss bezog sich wohl auf die Routergutschrift.  Die eingangs erwähnte Ablehnung wird mit dem Glasfaser-Tarif zusammenhängen, der lt. AGB nicht Cashback-Berechtigt ist. Allerdings sollte das m.M.n. auch so in der Ablehnung kommuniziert werden, der Verweis auf einen Vertriebspartner sorgt für Verwirrung.   Ich gebe den Hinweis nach hinten weiter.
      Viele Grüße Jonas

      @falk2010

      Die Cashback-Zusage der Mitarbeiterin bei Tarifabschluss bezog sich wohl auf die Routergutschrift. 

      Die eingangs erwähnte Ablehnung wird mit dem Glasfaser-Tarif zusammenhängen, der lt. AGB nicht Cashback-Berechtigt ist. Allerdings sollte das m.M.n. auch so in der Ablehnung kommuniziert werden, der Verweis auf einen Vertriebspartner sorgt für Verwirrung.

       

      Ich gebe den Hinweis nach hinten weiter.


      Viele Grüße

      Jonas

      Jonas J.

      @falk2010

      Die Cashback-Zusage der Mitarbeiterin bei Tarifabschluss bezog sich wohl auf die Routergutschrift. 

      Die eingangs erwähnte Ablehnung wird mit dem Glasfaser-Tarif zusammenhängen, der lt. AGB nicht Cashback-Berechtigt ist. Allerdings sollte das m.M.n. auch so in der Ablehnung kommuniziert werden, der Verweis auf einen Vertriebspartner sorgt für Verwirrung.

       

      Ich gebe den Hinweis nach hinten weiter.


      Viele Grüße

      Jonas

      Dann bitte in eine Antwort wandeln. Dann kann man das auch als Lösung setzen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      @falk2010

      Die Cashback-Zusage der Mitarbeiterin bei Tarifabschluss bezog sich wohl auf die Routergutschrift. 

      Die eingangs erwähnte Ablehnung wird mit dem Glasfaser-Tarif zusammenhängen, der lt. AGB nicht Cashback-Berechtigt ist. Allerdings sollte das m.M.n. auch so in der Ablehnung kommuniziert werden, der Verweis auf einen Vertriebspartner sorgt für Verwirrung.

       

      Ich gebe den Hinweis nach hinten weiter.


      Viele Grüße

      Jonas

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      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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