Gelöst

Mietendgerät - taucht nicht mehr in der Liste auf

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt die Magenta Box weiß als Miete im Bestand. Ich hatte vor einigen Wochen mich dazu entschlossen, diese wieder über den Online-Weg zurück zu geben (https://retoure.telekom-dienste.de/miete/). Im Nachhinein habe ich mich dann doch anders entschieden und diese nun behalten.

 

Da ich aber jetzt eine neue Box als Mietgerät bestellt habe, wollte ich die alte nun doch zurücksenden. Leider finde ich die E-Mail dazu nicht mehr und ich weiß auch nicht, ob der Retourenschein nach all den Wochen überhaupt noch gültig ist. Wenn ich allerdings nun versuche, einen neuen "Auftrag" zur Retoure zu erstellen, taucht nur noch das neue Mietgerät auf. Die Magentabox kann ich nicht mehr auswählen.

 

Gibt es hier einen Trick? Oder kann das nur im Hintergrund noch mal neu angestoßen werden?

 

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @.oOo. 

       

      Vielen Dank für dein Beitrag.

       

      Bitte einmal mit alter PLZ versuchen, falls du mal umgezogen bist. Klappt es nicht, rufe ich das Team:

      Bitte dein Profil komplett befüllen. Link in meiner Signatur. Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
      Bitte dann auch im 3. Fenster, unter weitere Informationen, eintragen, wann du immer am besten zu erreichen bist.

       

      Bitte kurz bescheid geben hier.

       

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Marcel2605 ,

       

      danke für die schnell Rückmeldung. Umgezogen bin ich in der Zeit nicht. 

      Ich hoffe die Daten passen jetzt in meinem Profil - danke für das weitere kümmern Fröhlich

       

      Viele Grüße

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @.oOo. 

       

      ich hab das Team informiert.

       

      @.oOo.  schrieb:
      Ich hoffe die Daten passen jetzt in meinem Profil

      ich sehe nur, dass deine Batterie voll ist. Rufnummer / Kundenummer ist drin.

       

      Unbenannt.PNG

       

      Das Team kontaktiert dich tel. zu deinen angegeben Zeitraum, welche du im 3.Feld (hoffentl.) eingetragen hast.

      Halte bitte deine IBAN bereit (letzte 6. Stellen), zwecks Legimitation.

       

      Viele Grüße

      Marcel

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ja, das 3. Feld hab ich befüllt - danke für die schnelle Hilfe Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      .oOo.

      Gibt es hier einen Trick?

      Gibt es hier einen Trick?
      .oOo.
      Gibt es hier einen Trick?

      Einen Trick gibt es da nicht.

      Du bist mit dem Rückversand im Verzug.

      Möglichweise wirst du eine Rechnung bzgl. Schadenersatz für ein nicht zurückgegebens Gerät bekommen.

      Wenn du Glück hast, kann ein Teamie die Sache noch "glattziehen" und du bekommst einen neuen Rücksendeschein mit neuer Frist.

      Bis dahin ist natürlich die monatliche Miete für beide Receiver zu bezahlen.

       

      5

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ludwig II

      .oOo. In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔 In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔 .oOo. In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔 Eigentlich bist du nach der Kündigung verpflichtet, das Gerät innerhalb von sechs Tagen zurück zu schicken. Dies wurde die zusammen mit dem Rücksendeschein und der Rücksendeaufkleber auch so mitgeteilt. Nachdem das Gerät aber nicht zurück geschicklt wurde, bist du diesbezüglich im Verzug. Im schlimmsten Falle könnte die Rücknahme des (gekündigten) Gerätes verweigert werden und dann würde Schadenersatz verlangt werden. Warte mal ab,ob ein Teamie das regeln kann.

      .oOo.

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔

      .oOo.

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔


      Eigentlich bist du nach der Kündigung verpflichtet, das Gerät innerhalb von sechs Tagen zurück zu schicken.

      Dies wurde die zusammen mit dem Rücksendeschein und der Rücksendeaufkleber auch so mitgeteilt.

      Nachdem das Gerät aber nicht zurück geschicklt wurde, bist du diesbezüglich im Verzug.

      Im schlimmsten Falle könnte die Rücknahme des (gekündigten) Gerätes verweigert werden und dann würde Schadenersatz verlangt werden.

      Warte mal ab,ob ein Teamie das regeln kann.

      Ludwig II
      .oOo.

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔

      .oOo.

      In welchen Bezug Schadensersatz? Die Miete lief ja ganz normal weiter - es gab also keinen Schaden 🤔


      Eigentlich bist du nach der Kündigung verpflichtet, das Gerät innerhalb von sechs Tagen zurück zu schicken.

      Dies wurde die zusammen mit dem Rücksendeschein und der Rücksendeaufkleber auch so mitgeteilt.

      Nachdem das Gerät aber nicht zurück geschicklt wurde, bist du diesbezüglich im Verzug.

      Im schlimmsten Falle könnte die Rücknahme des (gekündigten) Gerätes verweigert werden und dann würde Schadenersatz verlangt werden.

      Warte mal ab,ob ein Teamie das regeln kann.


      Die Kündigung kommt ja erst zu Stande, wenn ich das Endgerät zurück gesendet habe. Zuvor ist es "nur" eine Ankündigung ohne Relevanz. Das beweist auch das weitere Zahlen der monatlichen Miete. In den AGB's kann ich übrigens auch nichts dazu finden, was du sagst. Hast du diesbezüglich eine Quelle?

       

      Eine Kündigung kann nicht verweigert werden, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist.

       

      Juristisch habe ich es noch nicht verstanden, aber vielleicht kannst du mit entsprechenden Quellen weiterhelfen Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @.oOo.,

       

      leider kann ich dir auch nicht erklären, warum du dir nicht selbst nochmal einen Rücksendeschein ausdrucken kannst, das Gerät ist weiterhin normal im Bestand, somit sollte das eigentlich möglich sein. 

       

      Aber nun, es ist wie es ist und ich habe mich nun darum gekümmert, dass ein Rücksendeschein erstellt wird.

       

      Beste Grüße und einen schönen Abend,

      Sarah S. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Vielen Dank noch mal für die schnelle und unkomplizierte Lösung, TOP Fröhlich

       

      Falls jemand noch mal auf diesen Beitrag stoßen sollte, im Anschreiben steht folgendes:

       

      "Bitte schicken Sie uns die Geräte kurzfristig zurück.
      Sonst können wir die Geräte leider nicht kündigen und der monatliche Preis fällt weiter an. Erst nach Erhalt
      der Geräte wird die Kündigung wirksam und Sie bekommen von uns dazu auch eine Kündigungsbestätigung"

       

      Das bestätigt, dass die Kündigung erst mit Einsendung des Endgerätes gültig wird und somit kein Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Rücksendung erfolgt, da der monatliche Mietzins weiterläuft.

       

      Viele Grüße 🙂

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @.oOo.,

       

      leider kann ich dir auch nicht erklären, warum du dir nicht selbst nochmal einen Rücksendeschein ausdrucken kannst, das Gerät ist weiterhin normal im Bestand, somit sollte das eigentlich möglich sein. 

       

      Aber nun, es ist wie es ist und ich habe mich nun darum gekümmert, dass ein Rücksendeschein erstellt wird.

       

      Beste Grüße und einen schönen Abend,

      Sarah S. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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