Gelöst
Mietgerät Router Speedport Smart - Probleme daher Umstieg auf Fritzbox - Welche Entschädigungszahlung?
vor 5 Jahren
Hallo Community.....
ich habe seit einiger Zeit große Probleme mit dem WLAN mit dem Telekom Router. Auch unterschiedliche Einstellungen brachte keine Abhilfe.
Ich habe dann eine Fritzbox angeschlossen - und siehe da....das WLAN läuft stabil und fehlerfrei. Also werde ich bei der Fritzbox bleiben.
Ich wollte jetzt gerne wissen, mit welcher Entschädigungszahlung ich rechnen muss, wenn ich das Mietgerät vorzeitig zurückschicke. Die Mindestmietdauer läuft bis Mitte Februar 2021. Monatlich zahle ich ca. 5 Euro dafür.
Grüße
Rafael
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
50% der Restmiete
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vor 5 Jahren
Die Mindestmietdauer läuft bis Mitte Februar 2021.
Ein Speedort Smart mit Mindestmietdauer Februar 2021 halte ich für ausgeschlossen.
Das kann nur für einen Smart 3 sein.
Gut zu wissen: Die Mindestmietdauer des Routers ist NICHT dieselbe wie die des Anschlusses. Sondern das sind nur 12 Monate beim Router. Und im Anschluss verlängert sich das auch nicht um 12 Monate - sondern dann kannst Du auf in 6 Werktagen kündigen.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Herzlich willkommen @abacus20de
Welche Kosten entstehen, wenn ich mein Gerät vorzeitig kündigen möchte?
Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.
Der Betrag ergibt sich aus den Monaten der Restlaufzeit und aus dem monatlichen Grundpreis des Mietgeräte-Servicepaketes. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nur individuell berechnen lässt und Sie deshalb diese Summe auf Ihrer schriftlichen Kündigungsbestätigung sehen können.
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/router/geraete-mieten-endgeraete-servicepaket/mietgeraet-kuendigen?samChecked=true
Viele Grüße
Antwort
von
vor 5 Jahren
AGB des Endgeräte-Servicepaketes
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46476.pdf?
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von