Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.

Der Betrag ergibt sich aus den Monaten der Restlaufzeit und aus dem monatlichen Grundpreis des Mietgeräte-Servicepaketes. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nur individuell berechnen lässt und Sie deshalb diese Summe auf Ihrer schriftlichen Kündigungsbestätigung sehen können.

 

https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/router/geraete-mieten-endgeraete-servicepaket/mietgeraet-kuendigen?samChecked=true

 

Viele Grüße