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Mindest-Bandbreite 10 MBit/s wird nicht erreicht
3 years ago
Hallo,
laut der Presse gibt es mittlerweile ein Recht auf eine Mindest-Bandbreite von 10 MBit/s bei Festnetzanschlüssen. Mein Anschluss hat derzeit 6 MBit/s Download und 2 MBit/s Upload, höhere Bandbreiten sind bei der Telekom nicht verfügbar.
Ein alternativer Anbieter stellt vor Ort Glasfaseranschlüsse zur Verfügung, die Fasern liegen sogar schon im Haus, nur komme ich bisher nicht aus dem Vertrag mit der Telekom heraus (läuft noch 12 Monate).
Wie will die Telekom den Anspruch auf die Mindest-Bandbreite erfüllen und wenn nicht möglich, gibt es aufgrund der Anforderungen der BNetzA jetzt ein Sonderkündigungsrecht?
Nur um es klar zu stellen, ich würde mit diesem Anschluss gerne bei der Telekom bleiben, aber ich brauche halt auch zeitgemäßes Internet...
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11 months ago
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3 years ago
Das ist schon durch und auch aktiv.
Naja - erstmal muss er sich bei der BNetzA melden, wenn er von keinem Anbieter dort die Grundversorgung mit 10 Mbit/s bekommt. Die BNetzA muss dann das Verfahren starten, dass ein Grundversorgung vor Ort ausgewählt und ggf. bestimmt wird. Dieser erhält ja dann die Verpflichtung die Grundversorgung herzustellen.
Wenn es jetzt hier in dem Fall als Beispiel nicht die Telekom ist aber ein anderer Anbieter zum Grundversorger wird und mehr als die 6 Mbit/s der Telekom anbietet (und halt mindestens die 10 Mbit/s) kann der Verbraucher ja zum Grundversorger wechseln. (wenn seine Verträge durch sind) und wird Grundversorgt.
Ist wie bei Strom/Gas .. da wird der Verbraucher ja auch nicht dazu gezwungen, beim Grundversorger zu bleiben. Wenn er zu einem anderen Anbieter will, der evtl. nicht einmal die Rahmenbedingungen der Grundversorgung komplett erfüllt, ist das kein Drama. Hauptsache er hätte die Wahl zur Grundversorgung.
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