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Mindestvertragslaufzeit

7 years ago

Hallo zusammen

Ich ziehe zum 01.11.18 an einen neuen Wohnort mit neuer Vorwahl. Aufgrund der damaligen Umstellung des Anschlusses auf IP wurde die Vertragslaufzeit neu festgesetzt und endet im Feb 2019. Jetzt ziehe ich um und benötige aber an der neuen Adresse einen anderen Anschluß als bisher am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt und zukünftig DSL Anschluß mit TV) Wie verhält sich dann das Sonderkündigungsrecht da ich mit dem Umzug zu einem anderen Anbieter wechseln möchte und  nicht den bisherigen Anschluß am neuen Wohnort umziehen möchte bzw dort nicht verwenden kann.

danke

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      7 years ago

      Hallo @thoing

       

      Ein Sonderkündigungsrecht (mit 3 Monaten Kündigungsfrist) gibt es nur, wenn Du einen Umzug beauftragst und der Anschluß nicht 1:1 am neuen Standort bereitgestellt werden kann.

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      7 years ago

      Du kannst bei der Gelegenheit natürlich auch den Vertrag wechseln, sofern die gewünschten Leistungen am neuen Standort verfügbar sind.

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      7 years ago

      Das ich das kann ist mir klar, aber das ist ja nicht mein Ansinnen!

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      7 years ago

      Wie oben geschrieben, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn der bestehende Anschluß am neuen Standort nicht 1:1 bereitgestellt werden kann.

      Unlogged in user

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      7 years ago

      Die richtige Antwort hat man dir gegeben .. entweder Vertrag 1:1 mitnehmen oder beim Umzug nen Tarifwechsel machen. Mehr Möglichkeiten hast du ja nicht und da du nen EntertainTV nun haben willst, gibt es nur die Möglichkeit eines Tarifwechsels mit neuer Laufzeit.

      8

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      7 years ago

      Has

      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?

      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?
      Has
      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?

      Bei den anderen heißt das doch nur anders.

      1&1 bietet TV, Vodafone auch.

       

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      7 years ago

      ja und die Anbieter hätten wieder mehr Wettbewerb und müssten aktiv auf Kundenfang gehen.

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      7 years ago


      @thoing  schrieb:

      danke für die Informationen und die kundenfreundlichen Wahlmöglichkeiten die auch nur Telekom gut finden kann.

       



      Wenn dir das nicht gefällt wende dich an den Gesetzgeber, der hat die Rahmenbedingungen im TKG festgelegt.

      Übrigens ist die Telekom was Kulanz rund um den Umzug angeht ganz vorne dabei. Der rote Mitbewerber hat zum Beispiel gerichtlich erstritten dass die 3 Monatsfrist erst mit Nachweis des vollzogenem Umzugs beginnt, die Telekom zählt das ab Beantragung des Umzuges usw...

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      7 years ago

      Hallo @thoing,

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

      Die Varianten wurden dir bereits von @aluny und @CyberSW erläutert.

      Gern stehe ich dir zur Verfügung mit einem Rückruf, wenn du den weiteren Weg mit uns gemeinsam gehen möchtest.

      Viele Grüße Anja W.

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      7 years ago

      @der_Lutz: sie kann mich vllt nicht direkt betreuen! hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.

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      7 years ago

      @Anja N.

      also nochmal explizit meine Frage die doch grundsätzlichen Charakter hat.

      Ist der Tarif "MagentaZuhause M"der gleiche wie der "ZuhauseMStart"?

      Denn wie bisher geschrieben wird kann ein Umzug ohne Änderung der MVL nur durchgeführt werden, wenn genau der gleiche Tarif am neuen Ort verfügbar ist, ansonsten Sonderkündigungsrecht!

      Jetzt hab ich ZuhauseMStart und dort wird nur MagentaZuhauseM angeboten! Erbitte mal fachlich fundierte Info

      danke

       

       

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      7 years ago

      Hallo @thoing,

      bitte wende dich, wie Anja schon sagte, direkt an die Kollegen rund um den Zuhause Start. Dort können definitiv verbindliche Aussagen getroffen werden zu deinem Tarif.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Sabrina A.

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