Solved
Mindestvertragslaufzeit
7 years ago
Hallo zusammen
Ich ziehe zum 01.11.18 an einen neuen Wohnort mit neuer Vorwahl. Aufgrund der damaligen Umstellung des Anschlusses auf IP wurde die Vertragslaufzeit neu festgesetzt und endet im Feb 2019. Jetzt ziehe ich um und benötige aber an der neuen Adresse einen anderen Anschluß als bisher am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt und zukünftig DSL Anschluß mit TV) Wie verhält sich dann das Sonderkündigungsrecht da ich mit dem Umzug zu einem anderen Anbieter wechseln möchte und nicht den bisherigen Anschluß am neuen Wohnort umziehen möchte bzw dort nicht verwenden kann.
danke
1113
24
This could help you too
4 years ago
407
0
6
Solved
535
0
4
Accepted Solution
accepted by
7 years ago
Hallo @thoing
Ein Sonderkündigungsrecht (mit 3 Monaten Kündigungsfrist) gibt es nur, wenn Du einen Umzug beauftragst und der Anschluß nicht 1:1 am neuen Standort bereitgestellt werden kann.
4
Answer
from
7 years ago
Du kannst bei der Gelegenheit natürlich auch den Vertrag wechseln, sofern die gewünschten Leistungen am neuen Standort verfügbar sind.
Answer
from
7 years ago
Das ich das kann ist mir klar, aber das ist ja nicht mein Ansinnen!
Answer
from
7 years ago
Wie oben geschrieben, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn der bestehende Anschluß am neuen Standort nicht 1:1 bereitgestellt werden kann.
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
7 years ago
8
Answer
from
7 years ago
Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?
Bei den anderen heißt das doch nur anders.
1&1 bietet TV, Vodafone auch.
Answer
from
7 years ago
ja und die Anbieter hätten wieder mehr Wettbewerb und müssten aktiv auf Kundenfang gehen.
Answer
from
7 years ago
Wenn dir das nicht gefällt wende dich an den Gesetzgeber, der hat die Rahmenbedingungen im TKG festgelegt.
Übrigens ist die Telekom was Kulanz rund um den Umzug angeht ganz vorne dabei. Der rote Mitbewerber hat zum Beispiel gerichtlich erstritten dass die 3 Monatsfrist erst mit Nachweis des vollzogenem Umzugs beginnt, die Telekom zählt das ab Beantragung des Umzuges usw...
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
7 years ago
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Die Varianten wurden dir bereits von @aluny und @CyberSW erläutert.
Gern stehe ich dir zur Verfügung mit einem Rückruf, wenn du den weiteren Weg mit uns gemeinsam gehen möchtest.
Viele Grüße Anja W.
8
Answer
from
7 years ago
Answer
from
7 years ago
@Anja N.
also nochmal explizit meine Frage die doch grundsätzlichen Charakter hat.
Ist der Tarif "MagentaZuhause M"der gleiche wie der "ZuhauseMStart"?
Denn wie bisher geschrieben wird kann ein Umzug ohne Änderung der MVL nur durchgeführt werden, wenn genau der gleiche Tarif am neuen Ort verfügbar ist, ansonsten Sonderkündigungsrecht!
Jetzt hab ich ZuhauseMStart und dort wird nur MagentaZuhauseM angeboten! Erbitte mal fachlich fundierte Info
danke
Answer
from
7 years ago
bitte wende dich, wie Anja schon sagte, direkt an die Kollegen rund um den Zuhause Start. Dort können definitiv verbindliche Aussagen getroffen werden zu deinem Tarif.
Vielen Dank und viele Grüße
Sabrina A.
Unlogged in user
Answer
from