Gelöst

Mindestvertragslaufzeit

vor 7 Jahren

Hallo zusammen

Ich ziehe zum 01.11.18 an einen neuen Wohnort mit neuer Vorwahl. Aufgrund der damaligen Umstellung des Anschlusses auf IP wurde die Vertragslaufzeit neu festgesetzt und endet im Feb 2019. Jetzt ziehe ich um und benötige aber an der neuen Adresse einen anderen Anschluß als bisher am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt und zukünftig DSL Anschluß mit TV) Wie verhält sich dann das Sonderkündigungsrecht da ich mit dem Umzug zu einem anderen Anbieter wechseln möchte und  nicht den bisherigen Anschluß am neuen Wohnort umziehen möchte bzw dort nicht verwenden kann.

danke

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @thoing

       

      Ein Sonderkündigungsrecht (mit 3 Monaten Kündigungsfrist) gibt es nur, wenn Du einen Umzug beauftragst und der Anschluß nicht 1:1 am neuen Standort bereitgestellt werden kann.

      4

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Du kannst bei der Gelegenheit natürlich auch den Vertrag wechseln, sofern die gewünschten Leistungen am neuen Standort verfügbar sind.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das ich das kann ist mir klar, aber das ist ja nicht mein Ansinnen!

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Wie oben geschrieben, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn der bestehende Anschluß am neuen Standort nicht 1:1 bereitgestellt werden kann.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Die richtige Antwort hat man dir gegeben .. entweder Vertrag 1:1 mitnehmen oder beim Umzug nen Tarifwechsel machen. Mehr Möglichkeiten hast du ja nicht und da du nen EntertainTV nun haben willst, gibt es nur die Möglichkeit eines Tarifwechsels mit neuer Laufzeit.

      8

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Has

      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?

      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?
      Has
      Zu einem anderen Anbieter mit Entertain?

      Bei den anderen heißt das doch nur anders.

      1&1 bietet TV, Vodafone auch.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      ja und die Anbieter hätten wieder mehr Wettbewerb und müssten aktiv auf Kundenfang gehen.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      thoing

      danke für die Informationen und die kundenfreundlichen Wahlmöglichkeiten die auch nur Telekom gut finden kann.

      danke für die Informationen und die kundenfreundlichen Wahlmöglichkeiten die auch nur Telekom gut finden kann.

       

      thoing

      danke für die Informationen und die kundenfreundlichen Wahlmöglichkeiten die auch nur Telekom gut finden kann.

       



      Wenn dir das nicht gefällt wende dich an den Gesetzgeber, der hat die Rahmenbedingungen im TKG festgelegt.

      Übrigens ist die Telekom was Kulanz rund um den Umzug angeht ganz vorne dabei. Der rote Mitbewerber hat zum Beispiel gerichtlich erstritten dass die 3 Monatsfrist erst mit Nachweis des vollzogenem Umzugs beginnt, die Telekom zählt das ab Beantragung des Umzuges usw...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      thoing

      ... am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt ...

      ... am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt ...

      thoing

      ... am alten Wohnort (ZuhauseMStart jetzt ...


      Zuhause Start an der neuen Anschrift wäre nur möglich, wenn dort durch einen anderen Anbieter ausgebaut wurde und die Telekom auch über diesen Zuhause Start anbietet.

       

      Wenn die Telekom an der neuen Adresse selbst VDSL anbietet, können Sie beim Umzug in einen entsprechenden Tarif wechseln. Wollen Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, bleibt nur die Sonderkündigung mit der Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten.

       

       

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @thoing,

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

      Die Varianten wurden dir bereits von @aluny und @CyberSW erläutert.

      Gern stehe ich dir zur Verfügung mit einem Rückruf, wenn du den weiteren Weg mit uns gemeinsam gehen möchtest.

      Viele Grüße Anja W.

      8

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @der_Lutz: sie kann mich vllt nicht direkt betreuen! hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Anja N.

      also nochmal explizit meine Frage die doch grundsätzlichen Charakter hat.

      Ist der Tarif "MagentaZuhause M"der gleiche wie der "ZuhauseMStart"?

      Denn wie bisher geschrieben wird kann ein Umzug ohne Änderung der MVL nur durchgeführt werden, wenn genau der gleiche Tarif am neuen Ort verfügbar ist, ansonsten Sonderkündigungsrecht!

      Jetzt hab ich ZuhauseMStart und dort wird nur MagentaZuhauseM angeboten! Erbitte mal fachlich fundierte Info

      danke

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @thoing,

      bitte wende dich, wie Anja schon sagte, direkt an die Kollegen rund um den Zuhause Start. Dort können definitiv verbindliche Aussagen getroffen werden zu deinem Tarif.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Sabrina A.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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