Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Missbrauch des Anschlusses verhindern bei Umzug
vor 4 Jahren
- Hallo zusammen,
nach einigen Telefonaten mit der Service Hotline von Telekom bin ich nicht wirklich schlauer und hoffe hier auf Hilfe.
Ich ziehe zu meiner Partnerin, dort ist ein Festnetz/Internet-Vertrag (nicht Telekom) vorhanden. Mein Magenta M Zuhause ist gekündigt und läuft noch fast ein Jahr.
Ich möchte nicht, dass fremde Personen Zugriff haben. Ich bin leider nicht sehr bewandert mit dieser Thematik und bitte klärt mich auf, wenn ich falsch liege.
Für mein Verständnis kann jeder, der Zugang zu dem Wohnobjekt hat, dort einen Router oder ein Telefon installieren und nutzen (eventuell entstehende Kosten oder anderer Missbrauch ist somit nicht ausgeschlossen).
Nach meinem heutigen Telefonat mit der Telekom gibt es folgende Möglichkeit: eine Anschlusssperre .
So wie ich das verstanden habe, sperrt Telekom den Abschluss komplett für die Dauer von:
- 24 Monaten?
- bis zum Ende der Vertragslaufzeit?
ich hatte zwei Hotline Mitarbeiter gesprochen
,einer sagte so, der andere so. Könnt ihr mir das beantworten?
Eine weitere Frage, die sich mir stellt: wenn eine Anschlusssperre von mir für ein knappes Jahr, bzw. 24 Monate beauftragt würde, ist der Leidtragende derjenige, der dort wohnen möchte, weil er oder sie wenn ich das korrekt verstanden habe, keine Möglichkeit hat, in diesem Zeitraum einen eigenen Anschluss zu bekommen (es gibt laut Telekom nur einen Anschluss).
Ich möchte mich lediglich vor Missbrauch schützen!
Wenn ich mir vorstelle, selbst in ein Objekt zu ziehen, in dem es keine Möglichkeit gibt (auf Grund einer Anschlusssperre ) einen Telefon/Internet Anschluss zu nutzen - würde ich sofort wieder ausziehen. Das ist in meinen Augen eine enorme Wertminderung.
Gibt es denn noch andere Möglichkeiten, sich zu schützen?
vielen Dank und beste Grüße!
Heinz
523
0
11
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
285
0
2
vor 3 Jahren
988
0
4
vor 3 Jahren
1919
0
2
Akzeptierte Lösung
Käseblümchen
akzeptiert von
der_Lutz
vor 4 Jahren
Wenn ich mir vorstelle, selbst in ein Objekt zu ziehen, in dem es keine Möglichkeit gibt (auf Grund einer Anschlusssperre ) einen Telefon/Internet Anschluss zu nutzen - würde ich sofort wieder ausziehen. Das ist in meinen Augen eine enorme Wertminderung.
Wenn ich mir vorstelle, selbst in ein Objekt zu ziehen, in dem es keine Möglichkeit gibt (auf Grund einer Anschlusssperre ) einen Telefon/Internet Anschluss zu nutzen - würde ich sofort wieder ausziehen. Das ist in meinen Augen eine enorme Wertminderung.
Beauftrage für deinen Anschluss einen Umzug, sonst wird dich dein bisheriger Vermieter auf Schadenersatz verklagen.
Die Wertminderung hast du ja selbst erkannt.
P.S. Sollte die Telekom den Vertrag nicht 1:1 umziehen könne, warum auch immer, erhältst du ein Sonderkündigungsrecht nach dem TKG
12
5
Ältere Kommentare anzeigen
muc80337_2
Antwort
von
Käseblümchen
vor 4 Jahren
muc80337_2 Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Nicht nur. Als Vermieter würde ich ein Abnahmeprotokoll / Wohnungsübergabeprotokoll verwenden in welchem der Mieter per Unterschrift bestätigt, dass keine mieterseitigen Lasten/Verträge mehr bestehen. Und wenn das dann nicht stimmt (weil der Telekom-Anschluss noch geschaltet ist, wenn auch nicht nutzbar - aber solcherart der Nachmieter keinen Anschluss bekommen kann) dann würde ich Schadenersatzforderungen recht schnell eintreiben. Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Nicht nur. Als Vermieter würde ich ein Abnahmeprotokoll / Wohnungsübergabeprotokoll verwenden in welchem der Mieter per Unterschrift bestätigt, dass keine mieterseitigen Lasten/Verträge mehr bestehen. Und wenn das dann nicht stimmt (weil der Telekom-Anschluss noch geschaltet ist, wenn auch nicht nutzbar - aber solcherart der Nachmieter keinen Anschluss bekommen kann) dann würde ich Schadenersatzforderungen recht schnell eintreiben. muc80337_2 Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Nicht nur. Als Vermieter würde ich ein Abnahmeprotokoll / Wohnungsübergabeprotokoll verwenden in welchem der Mieter per Unterschrift bestätigt, dass keine mieterseitigen Lasten/Verträge mehr bestehen. Und wenn das dann nicht stimmt (weil der Telekom-Anschluss noch geschaltet ist, wenn auch nicht nutzbar - aber solcherart der Nachmieter keinen Anschluss bekommen kann) dann würde ich Schadenersatzforderungen recht schnell eintreiben. @muc80337_2 Ist aber mit Problemen behaftet. Stell dir mal vorbei bist der Mieter, willst den Anschluss mit umziehen, am neuen Wohnort geht nix und du musst kündigen. Dann ist die Altlast erst nach 3 Monaten weg, bei manchen Anbietern sogar erst 3 Monate NACH Umzug. Dann stehst du als Mieter doof da denn du kannst da nichts unterschrieben dass die Altlasten weg sind.
Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Stefan gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands. Nicht nur. Als Vermieter würde ich ein Abnahmeprotokoll / Wohnungsübergabeprotokoll verwenden in welchem der Mieter per Unterschrift bestätigt, dass keine mieterseitigen Lasten/Verträge mehr bestehen. Und wenn das dann nicht stimmt (weil der Telekom-Anschluss noch geschaltet ist, wenn auch nicht nutzbar - aber solcherart der Nachmieter keinen Anschluss bekommen kann) dann würde ich Schadenersatzforderungen recht schnell eintreiben.
gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands.
gehört es sich einfach den Anschluss am alten Wohnort zu räumen. Ist eine Frage des Anstands.
Nicht nur.
Als Vermieter würde ich ein Abnahmeprotokoll / Wohnungsübergabeprotokoll verwenden in welchem der Mieter per Unterschrift bestätigt, dass keine mieterseitigen Lasten/Verträge mehr bestehen.
Und wenn das dann nicht stimmt (weil der Telekom-Anschluss noch geschaltet ist, wenn auch nicht nutzbar - aber solcherart der Nachmieter keinen Anschluss bekommen kann) dann würde ich Schadenersatzforderungen recht schnell eintreiben.
@muc80337_2
Ist aber mit Problemen behaftet.
Stell dir mal vorbei bist der Mieter, willst den Anschluss mit umziehen, am neuen Wohnort geht nix und du musst kündigen.
Dann ist die Altlast erst nach 3 Monaten weg, bei manchen Anbietern sogar erst 3 Monate NACH Umzug.
Dann stehst du als Mieter doof da denn du kannst da nichts unterschrieben dass die Altlasten weg sind.
Das ist richtig. Aber damit kommt das Thema zur Sprache und dann muss halt geredet werden was da wie gemacht wird.
0