Gelöst

Muss ich die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen?

vor 2 Jahren

Hallo in die Runde. Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, auch wenn ich etwas weiter ausholen muss.

Im August 2022 war ein Telekom-Vertriebler bei uns im Haus und hat mir einen Wechsel zur Telekom angeboten. Der Vertrag wurde geschlossen, der Anschluss sollte am 16.01.2023 gelegt werden.  An dem Tag war ein Techniker bei mir im Haus, der jedoch feststellte, dass kein DSL-Anschluss vorliegt und der Anschluss somit nicht gelegt werden kann. Dies teilten sowohl er als auch ich am selben Tag der Telekom mit. Die Telekom bat mich, mit dem Hauseigentümer zu klären, ob ein Anschluss gelegt werden könne. Dies tat ich, und am 24.01.2023 teilte ich der Telekom per SMS mit, dass der Hauseigentümer es ablehnte, einen Telekomanschluss zu legen, und ich bat die Telekom also, den Auftrag zu stornieren. Dies geschah auch, ich schickte die Geräte zurück und kehrte zu meinem alten Anbieter zurück. Im Februar erhielt ich eine Gutschrift von der Telekom über 58, 79 Euro (Rechnung vom 21.02.). Ich wunderte mich zwar, dachte aber, dass es eine Art Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Nachteile sei. Nun, vier Monate später, bekomme ich eine Rechnung von der Telekom über knapp 70 Euro - ich soll die Gutschrift für den Anbieterwechsel zurückzahlen. Der Kundenservice behauptet, ich sei verpflichtet, die Gutschrift zurückzuzahlen und droht mir mit Mahnkosten. Meine Frage an die Community: Bin ich tatsächlich verpflichtet, diese Gutschrift zurückzuzahlen?

- Die Telekom hat Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. So hätte doch bereits der Vertriebler prüfen müssen/können, ob ein Anschluss überhaupt vorhanden oder technisch möglich ist. Ich als Mieterin/Kundin kann das nicht wissen. Dass der Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden konnte, habe ich nicht zu verantworten.

- Der Kundenservice auf WhatsApp behauptet, die Gutschrift sei angewiesen worden, bevor der Auftrag storniert wurde bzw. bevor klar war, dass der Anbieterwechsel nicht zustandekommt. Damit wird begründet, dass ich verpflichtet sei, die Gutschrift zurückzuzahlen. Es bedeutet aber, dass die Gutschrift vor dem 16.01. bzw. 24.01. angewiesen wurde, was mir recht merkwürdig vorkommt (ich weise doch keine Gutschrift an, bevor der Wechsel vollständig geklappt hat?). Die Telekom hätte mir die Gutschrift doch gar nicht überweisen müssen.

- Ich finde in den AGB und auf der Website keine Angaben dazu, dass ein Kunde verpflichtet ist, eine Gutschrift zurückzuzahlen. Es muss doch aber eine rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise geben. 

- Durch die Sache sind mir einige Scherereien und Nachteile entstanden: Ich musste einen neuen Vertrag mit meinem alten Anbieter abschließen, der mehr kostet als der frühere, ich hatte eine Woche lang kein Internet zu Hause, konnte kein Homeoffice machen, ... und der Kundenservice war einigermaßen chaotisch. Auf Nachfragen oder Kritik per SMS wurde einfach nicht geantwortet, am Telefon war man nicht in der Lage mir zu helfen. 

Kann mir jemand in der Frage weiterhelfen?

Danke und viele Grüße

 

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Die Antwort von der Telekom hast du doch bereits. 
    Das Geld muss zurück, schließlich kam kein Vertrag zustande. 

    Eine Rechtsberatung wirst du hier im Forum nicht erhalten dürfen. 

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