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Mündlich zugesagte Gutschrift wird nach Umzug (Vertragsverlängerung) nicht vorgenommen
vor 4 Jahren
Hallo,
ich hatte mich entschieden, nach meinem Umzug auch weiterhin den Service der Deutschen Telekom zu nutzen und habe daher im ServicePoint die Ummeldung des Anschlusses beauftragt, was auch alles super geklappt hatte. Der Mitarbeiter dort sagte mir, dass die Servicegebühren i. H. von € 69,90 gleich wieder gutgeschrieben werden, denn die Vertragsverlängerung ist ja fast wie ein Neuabschluss, ich hätte ja auch zu einen anderen Anbieter wechseln können.
Jetzt habe ich die Rechnung erhalten, der Betrag wurde belastet aber eine Gutschrift erfolgte nicht parallel dazu. Beim Anruf im ServiceCenter sagte man mir, dass man nichts machen könne und das eine derartige Gutschrift auch unüblich sei. Die mündlichen Zusagen im ServicePoint sind also nicht wirklich belastbar und werden wohl auch nicht weitergegeben, erfasst oder gar umgesetzt. Das ist nicht wirklich kundenorientiert, vielleicht hat der Mitarbeiter im ServicePoint auch einfach nur vergessen, diese Zusage, wo auch immer, zu hinterlegen. Bitte um Info, besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Lütkemeier
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Anonymous User
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Moinsen Also die Gutschrift sollte unter deinen Kundendaten hinterlegt sein. Jedoch wird sie in der Regel erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gebucht. Ansonsten könnte man sich Guthaben hamstern und innerhalb der 14 Tage Widerrrufen und auf sein Guthaben bestehen.
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
@der_LutzUps, jau... Shop. Aber ich meine trotzdem das der Anschluss erst in den Bestand laufen muss für die GS. Mal schauen was eine Teami ggf. dazu sagt.
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pamperlapescu
Community Guide
vor 4 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @Gelöschter Nutzer
Du solltest das in dem entsprechenden ServicePoint klären!
schöne Grüsse
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Jansche
3 Sterne Mitgestalter
vor 4 Jahren
Moin,
hast du die Zusage schriftlich vom Mitarbeiter? Wenn nicht wird es schwer diese Gutschrift einzufordern....
In dem Fall tatsächlich nochmal zum Service Point gehen und das klären
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CobraCane
Community Guide
vor 4 Jahren
Daher fallen ja auch (wie beim Neuanschluss) Bereitstellungskosten an.
Gültig ist was in der Auftragsbestätigung steht und wenn dort keine Gutschrift hinterlegt ist musst du das mit dem ServicePoint klären dass die dir eine Gutschrift geben.
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Ludwig II
Antwort
von
CobraCane
vor 4 Jahren
und zwar in gleicher Höhe wie die Umzugsgebühr.
@Gelöschter Nutzer
Da hat des Shop-Mitarbeiter offenbar geschlampt.
Ich habe vor einiger Zeit im Shop eine Vertragsänderung (Festnetz) durchgeführt. Da wurden mir alle Tarifdetails einschließlich der Gutschriften in der Auftragsniederschrift und in meiner Kopie vermerkt.
Wie auch immer, der Shop, am besten der damalige Sachbearbeiter, sollte dein Ansprechpartner sein.
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Sarah S.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
was in unseren Telekom Shops passiert, bleibt auch in unseren Telekom Shops
So gerne ich würde, in dieser Angelegenheit kann ich dir nicht weiterhelfen. Der Kollege hat ein versprechen gemacht, dieses muss er auch einhalten.
Prinzipiell kann ich aber sagen, dass es tatsächlich ungewöhnlich ist, die Bereitstellungskosten gutzuschreiben.
Jedoch hat er Kollege die Möglichkeiten im Rahmen einer Kulanz diese Kosten zu erstatten. Hier wird sich dann manuell gekümmert, sodass keine schriftliche Bestätigung erfolgt und es sein kann, dass gewartet wird, bis der Auftrag in trockenen Tüchern ist. Wobei wiederum im Shop kein Widerrufsrecht besteht.
Aktions-Gutschriften werden direkt mit dem Auftrag gebucht und somit auch in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Sollte der Auftrag widerrufen werden, wird somit auch die Gutschrift storniert.
Ich hoffe ich konnte verständlich für Aufklärung sorgen, falls nicht lasst es mich wissen.
Beste Grüße
Sarah S.
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