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Nach Umzug - Telekom bietet keinen Anschluss an, aber gibt die Rufnummern nicht frei

6 years ago

Liebe Community,

 

ich brauche mal euren Rat...

Bisher war ich absoluter Telekom-Fan. Das hat sich heute geändert.

 

Wir sind am 5.7. umgezogen und es war nach einem Gespräch mit der Hotline schon lange klar, dass die Telekom an der neuen Wohnung keinen Anschluss anbieten kann. Wir mussten daher zwangsweise den festnetzanbieter wechseln.

 

Als ich heute bei der Hotline nach dem Status der Kündigung gefragt habe, wurde mir gesagt, dass die Telekom auf der normalen Vertragslaufzeit besteht und den Vertrag erst im Februar 2020 (!) beenden will.

 

Und noch schlimmer: unsere alten Telefonnummern werden auch erst dann freigegeben. D.h. wir sind unter den bekannten Rufnummern für das nächste dreivierteljahr nicht erreichbar!

 

Wie stellt sich die vertragliche Situation dar, wenn die Telekom nach einem Umzug gar keine Leistungen anbieten kann? Gibt es da kein Sonderkündigungsrecht?

 

Was meint ihr? soll ich evtl. einen Rechtsanwalt fragen?

 

Ich freue mich sher über euren Rat und eure Unterstützung!

Viele Grüße

 

 

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    6 years ago

    Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, dazu musst du aber den Umzug nach TKG auch beauftragen.

    Kann die Telekom dann nicht zu gleichen Bedingungen schalten, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Von drei Monaten zum Monatsende. Aktuell also 30.11.2019 - solange bleibt die Nummer auf dem alten Anschluss

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    6 years ago

    Viele wollen ja nach einem Umzug durchaus auch andere (schnellere) Verbindungen buchen, andere sind auch mit langsameren zufrieden - z.b. weil billiger. Sonderkündigung gibts halt nur, wenn man auf gleiche Leitung besteht irgendworan muss ja die Anwendbarkeit des Gesetzes überprüfbar gemacht werden.

    Viele wollen ja nach einem Umzug durchaus auch andere (schnellere) Verbindungen buchen, andere sind auch mit langsameren zufrieden - z.b. weil billiger.

    Sonderkündigung gibts halt nur, wenn man auf gleiche Leitung besteht

    irgendworan muss ja die Anwendbarkeit des Gesetzes überprüfbar gemacht werden.

    Viele wollen ja nach einem Umzug durchaus auch andere (schnellere) Verbindungen buchen, andere sind auch mit langsameren zufrieden - z.b. weil billiger.

    Sonderkündigung gibts halt nur, wenn man auf gleiche Leitung besteht

    irgendworan muss ja die Anwendbarkeit des Gesetzes überprüfbar gemacht werden.


    Hier geht es ja darum, dass die Telekom gar keine Leitung zur Verfügung stellen kann. 

     

    Ansonsten wäre ich ja bei der Telekom geblieben.

     

    Ich bin ja ganz bei dir mit den Überlegungen. Aber es ging hier nicht darum zu tricksen oder ein paar Euros zu sparen.

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    6 years ago

    Es ist doch das gute Recht der Telekom die Gelegenheit zu nutzen. Der Verbraucher besteht doch immer darauf wie mündig er ist, beim Umzug soll das dann auf einmal nicht mehr gelten?

    Es ist doch das gute Recht der Telekom die Gelegenheit zu nutzen.

    Der Verbraucher besteht doch immer darauf wie mündig er ist, beim Umzug soll das dann auf einmal nicht mehr gelten?

    Es ist doch das gute Recht der Telekom die Gelegenheit zu nutzen.

    Der Verbraucher besteht doch immer darauf wie mündig er ist, beim Umzug soll das dann auf einmal nicht mehr gelten?


    Also da bin ich ganz anderer Meinung. Was soll daran schlecht sein, wenn Verbraucher informiert sind?

    Für mich ist es ein Unding wenn einer der Vertragspartner Vorteile daraus ziehen möchte, dass der andere nicht alle Paragraphen im Kopf hat. Ich finde das unseriös.

     

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    6 years ago

    Der Verbraucher kann sich jederzeit und immer informieren, macht er das nicht ist es eben sein Problem.

     

    Es ist doch wohl albern zu fordern zu eigenen Ungunsten Informationsarbeit zu leisten.

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    6 years ago

    @Ph1l_HH Warum solltest du Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben für Infos, die du hier kostenlos bekommst Zwinkernd

     

    Ich nehme mal an, dass du zwar umgezogen bist, aber keinen Umzug deines Anschlusses beauftragt hast!?

     

    In dem Fall melde dich bei der Hotline und beantrage den Umzug nach TKG . Dann wird Telekom-intern geprüft, ob derselbe Anschluss an der neuen Adresse schaltbar ist und wenn dem (wie du sagst) nicht der Fall ist, wird dir ein Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten eingeräumt.

     

    Und wenn du dann schonmal jemanden an der Strippe hast, kannst du da gleich fragen, ob die Rufnummer vorher portiert werden kann. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie bspw. selber Anschlussinhaber etc. und es könnte sich auch etwas hinziehen.

     

    Infos zum Umzug findest du hier:

    https://www.telekom.de/hilfe/umzug?samChecked=true

     

    VG

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    6 years ago

    Ich nehme mal an, dass du zwar umgezogen bist, aber keinen Umzug deines Anschlusses beauftragt hast!? In dem Fall melde dich bei der Hotline und beantrage den Umzug nach TKG . Dann wird Telekom-intern geprüft, ob derselbe Anschluss an der neuen Adresse schaltbar ist und wenn dem (wie du sagst) nicht der Fall ist, wird dir ein Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten eingeräumt.

    Ich nehme mal an, dass du zwar umgezogen bist, aber keinen Umzug deines Anschlusses beauftragt hast!?

     

    In dem Fall melde dich bei der Hotline und beantrage den Umzug nach TKG . Dann wird Telekom-intern geprüft, ob derselbe Anschluss an der neuen Adresse schaltbar ist und wenn dem (wie du sagst) nicht der Fall ist, wird dir ein Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten eingeräumt.

    Ich nehme mal an, dass du zwar umgezogen bist, aber keinen Umzug deines Anschlusses beauftragt hast!?

     

    In dem Fall melde dich bei der Hotline und beantrage den Umzug nach TKG . Dann wird Telekom-intern geprüft, ob derselbe Anschluss an der neuen Adresse schaltbar ist und wenn dem (wie du sagst) nicht der Fall ist, wird dir ein Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten eingeräumt.


    Ja, ich bin umgezogen und hatte dies der Hotline mitgeteilt. Ich wollte ja auch bei der Telekom bleiben, aber im neuen Haus gibt es keinen Anschluss der Telekom. Das hatte der Hotline-Mitarbeiter bereits geprüft. Daraufhin musste ich zwangsläufig einen anderen Anbieter nehmen.

     

    Vielen Dank für deinen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

     

    Was ich noch nicht gemacht habe, ist eine Kündigung mit Verweis auf "Umzug nach TKG " auszusprechen. 

    Trotzdem ärgert es mich sehr, dass die Telekom hier auf einen Formfehler baut und diese Lösung von der Hotline erst gar nicht vorgeschlagen wird. Das hätte man ja gstern ganz leicht am Telefon klären können und die Sache wäre erledigt gewesen...

     

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