Gelöst
Netzausfälle
vor 6 Jahren
Unser Telefon- und Internetanschluß ist zum wiederholten Mal für 2 Tage ausgefallen.
Das bedeutet für uns als Selbständige kompletten Arbeitsausfall sowie einen enormen Mehraufwand an Kommunikation mit unseren Geschäftspartnern, um die Situation, weder erreichbar noch produktiv zu sein, erklären zu können.
Wer entschädigt den entstandenen Schaden?
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vor 5 Jahren
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vor 6 Jahren
Hallo @Othi ,
Wenn man ein Anschluss geschäftlich nutzt, gehe ich mal davon aus, dass es sich auch um ein Geschäftanschluss und kein Privatanschluss handelt.
Sollte Letzteres gebucht sein (gehe davon aus, weil Beitrag im Privat Bereich erstellt) : Weshalb sollte man gegenüber anderen bevorzugt werden? Bei einem Privat Anschluss zahlen alle gleich und für alle gelten gleiche Regeln.
Geschäftsanschlüsse sind in Bezug auf Entstörung ganz anders priorisiert.
Gegen Zuzahlung gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten , bevorzugt behandelt zu werden.
Wer allerdings meint nur das Nötigste (wie alle anderen priv. Anschlüsse) zahlen zu müssen und dennoch bevorzugt behandelt zu werden, der ist auf den Holzweg
....und die AGB´s bezüglich Ausfallzeiten und Entschädigungen sind bekannt?
Aufgrund der Forderung denke ich mal eher nein, es sei denn, es ist ein entsprechenden Vertrag vorhanden oder entsprechende zusätzliche Optionen gebucht.
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vor 6 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ Othi
Wer entschädigt den entstandenen Schaden?
Wer entschädigt den entstandenen Schaden?
Niemand!
Du hast einen Vertrag mit 97% Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt!
Heißt im Umkehrschluss, der Anschluss darf 10 Tage im Jahr nicht funktionieren!
Wenn dir dass nicht reicht, ist es an dir, für Redundanz zu sorgen. Z.B. durch Einsatz einer Mobilfunk-Daten-Karte!
Interessant ist auch die Speedbox.
schöne Grüße
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vor 6 Jahren
Der Thread ist im Bereich Privatkunden eingestellt - möglicherweise handelt es sich aber nicht um einen MagentaZuhause Privatkundentarif sondern um einen DeutschlandLAN Geschäftskundentarif (?)
Die Frage des Schadenersatzes wird die Telekom nicht beantworten. Das ist eher eine Sache, die Du selbst (ggf. über einen Rechtsanwalt) beziffern und fordern solltest. Ob dabei etwas herauskommt hängt sicherlich auch davon ab, was die Störungen verursacht hat und ob dadurch vertragliche Pflichten der Telekom durch selbige verletzt wurden.
Aber das mit einem zeitweiligen Ausfall ist ja von vorneherein eine Situation die man im Vorfeld bereits managen muss. Das dürfte geradezu eine Pflicht sein. Die einfachste und kostengünstigste Variante wenn es um Störungen im Bereich DSL geht ist übrigens ein Hybridanschluss wie ich einen habe. Funktioniert DSL nicht mehr, dann läuft halt alles über LTE . Inklusive Telefonie. Dazu stecke ich nur den Speedport Hybrid ans Stromnetz. ("nur" ist ein wenig untertrieben - der Speedport Hybrid ist ein Biest... aber im Grunde genommen ist das so)
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@muc80337_2 ,
dass eine Schadenersatz Anspruch sehr kompliziert ist, erklärt sich scho allein daher, dass die Ansprüche zum aller größten Teil nur unter Mithilfe eines Anwalts erhoben werden können und diese juristisch im weiteren Verlauf zerfleddert werden.
Im Eigentlichen ging es mir nur darum, dass der TE durch seinen Beitrag schon mehr oder weniger festgestellt hat, dass ihn Schadenersatzansprüche zu stehen, einen Dämpfer zu verpassen.
Ich bin kein Jurist und kann Ansprüche zwar nicht 100% ausschließen, dennoch kann ich behaupten, dass dem TE auch kein Ersatzanspruch zusteht, zumindest nicht in der Form, so wie er es fordert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die TK für Schäden voll haftbar gemacht werden kann, die bei Ausfall eines Anschlusses entstehen können. Hypothetisch könnte der Schaden sehr hoch sein, so daß die TK (insofern sie tatsächlich in Regress genommen werden kann) sich mit einer unbegrenzten Deckungssumme Rück versichert hat, zumal die TK bei Privat Anschlüssen nur eine Verfügbarkeit von 97% im Jahresdurchschnitt gewährleistet.
Antwort
von
vor 6 Jahren
dennoch kann ich behaupten, dass dem TE auch kein Ersatzanspruch zusteht, zumindest nicht in der Form, so wie er es fordert.
Der TE ist ja diesbezüglich nicht sehr klar/sehr detailliert in seiner Äußerung.
Sollte beispielsweise schon komplette 12 Tage in 2019 ausgefallen sein und jetzt wieder und da ging jetzt dadurch ein Auftrag durch die Lappen im Wert von 10.000 Euro dann KÖNNTE es sein, dass das durchgeht.
Aber Du weißt ja auch: "Auf hoher See und vor Gericht, da ist man in Gottes Hand."
Da lässt sich nichts sicher vorhersagen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
...und wenn ein Aktien Verkauf/Einkauf Order ein Verlust in Millionen verursachen würde?
...ich weiß nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo @Othi,
herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Sie mit Ihrem Anliegen den Weg zu uns gefunden haben.
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut mir leid, dass Ihr Anschluss immer wieder für zwei Tag ausgefallen ist.
Hier finden Sie Informationen zur Regelung von Schadensfällen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Lieben Gruß Melanie B.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von