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Neuanschluss nicht möglich da Port belegt
vor 7 Jahren
Hallo Community,
ich bin Telekom Neukunde, d.h. vielmehr möchte ich das gerne werden. Leider gibt es folgendes Problem:
1. Wir haben ein Haus gekauft und sind dort vor Kurzem eingezogen
2. Ich habe meinen Magenta Zuhause L Anschluss am 20.10.17 bestellt
3. Die Vorbesitzerin des Hauses hat eine Sonderkündigung ausgesprochen wegen Umzugs
4. Die Telekom hat der Vorbesitzerin die Kündung zum 27.11.17 bestätigt (liegt mir vor)
5. Die Telekom hat die Kündigungsbestätigung zu 4. wieder zurückgezogen da die Vorbesitzerin am neuen Wohnort ebenfalls Telekomkundin sein könnte
6. Die Vorbesitzerin ist am neuen Wohnort keine Telekomkundin sondern bei einem anderen Anbieter
7. Mein Anschluss kann nicht geschaltet werden da der Vertrag der Vorbesitzerin noch bis November 2018 läuft und den Port blockiert
Ergebnis: Ich soll bis November 2018 warten ...
Und nun meine Fragen:
0. Echt jetzt?
1. Gibt es keine andere technische Möglichkeit, meinen Anschluss an einen anderen Port zu hängen (Antwort von der Telekom Hotline: Mal ja mal nein, je nachdem mit wem man spricht)
2. Kann ich meinen Vertrag per Sonderkündigungsrecht stornieren? Ich kann ja nicht allen Ernstes 1 Jahr auf einen Internetanschluss warten
3. Warum ist das alles überhaupt mein Problem :***( Ich habe hier ein Haus gekauft und sehe nicht wirklich ein, warum ich als (potenzieller) Neukunde irgendwelche Vertragsangelegenheiten ausbaden muss, mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe.
Für alle hilfreichen Tipps schon einmal danke im Voraus.
Viele Grüße,
donschmidto
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5 Sterne Mitgestalter*in
vor 7 Jahren
@donschmidto
Dein Problem sollte es nicht sein - sondern das der Vorbesitzerin Du musst es nur gerade ausbaden.
Eventuell gibt es die Möglichkeit, dass Du den Anschluss der Vorbesitzerin weiternutzt, oder sogar ganz übernimmst?
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Oliver I.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Leider ist es wirklich so, dass ein Vertrag nicht einfach so gekündigt werden kann. Nur bei Umzug gibt es eine Ausnahme (Tarif ist nicht 1:1 mitnehmbar). Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate zum Monatsende). Ansonsten kann der Tarif nur 1:1 mitgenommen oder zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Wenn die Vorbesitzerin das nicht macht, können wir leider nicht einfach so die Leitung kappen, immerhin besteht dafür noch ein Vertrag.
In den meisten Fällen kann dennoch ein weiterer Anschluss geschaltet werden. Hier kommt es aber darauf an, wie damals evtl. Ersatzleitungen gelegt wurden. Ist z. B. der APL nur mit einem Stift beschaltet, ist erst eine Erweiterung notwendig. Mit Auftragserteilung wird das geprüft und evtl. Maßnahmen eingeleitet.
Haben Sie schon eine Kundennummer? Wenn ja, schaue ich mir die Situation im System gerne näher an. Hinterlegen Sie dann dafür bitte in Ihrem Community-Profil (http://bit.ly/Kundeninfos) die Kundennummer und geben mir eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Oliver I.
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donschmidto
Antwort
von
Oliver I.
vor 7 Jahren
Super, vielen Dank dafür, das löst zumindest einen Teil meiner Probleme
Der Fairness halber will ich auch erwähnen, dass die Konkurrenz sich auch nicht leicht tut mit unserem Internet-by-Cable Anschluss: Der Techniker war zwar 4 Tage nach Bestellung da aber es wurde dann erstmal eine Leitungsstörung festgestellt. Es folgte eine Störungsmessung und nun warten wir auf die Tiefbaugenehmigung damit die Straße aufgegraben werden kann.
Ich hätte nie gedacht, dass es so schwierig sein kann, ins Internet zu gelangen
Viele Grüße und danke nochmal,
donschmidto
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