Nicht ausgeführten Umzugsauftrag stornieren

vor 5 Jahren

Guten Tag.

 

Hiermit möchte ich gerne eine Beschwerde einreichen bzw. einen nicht ausführten Umzugsauftrag stornieren.

 

Am 27.07.2020 habe ich einen Umzugsauftrag erteilt. Zur Ausführung wurde ein Termin am 31.08.2020 vereinbart.

 

Am 31.08.2020 teilte ein Telekom-Techniker mir telefonisch mit, dass die Durchführung aufgrund des fehlendes Zugangs zu einem Anschaltekasten außerhalb des Hauses nicht möglich sei. Zur Ihrer Info konnte ich keinen "grauen Kasten" in der Nähe vom Haus finden.

 

Bis vor kurzem ist anscheinend niemand dem Problem nachgegangen. Eine Telekom-Expertin (Petra G.) schrieb mir heute, dass der nächstmögliche Termin 11.09.2020 sei. Dies finde ich inakzeptabel denn für meine Arbeit brauche ich eine schnelle und stabile Internetverbindung. Als Notlösung nutze ich seit zwei Tagen einen Surfstick und seine Leistung ist mir leider nicht ausreichend.

 

Daher habe ich mich entschlossen, diesen Umzugsauftrag zu stornieren. Da ich bereits aus der alten Wohnung ausgezogen bin, möchte ich auch gerne wissen, ob ich bei nicht erbrachten Leistungen das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann.

 

Für Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

 

NG

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  • vor 5 Jahren

    @ammeraal 

    Sorry, aber bist du wirklich der Meinung, dass du durch eine Stornierung die Schaltung des dringend benötigten Internetanschluss beschleunigen kannst?

    8

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Als jemand, der dadurch klar benachteiligt ist, sehe ich das anderes: niemand ist unverschuldet wenn er seinen Auftrag nicht zeitgerecht erfüllt und dem Problem auch nicht nachgeht. Bisher hat sich noch keiner von der Telekom bei mir zurückgemeldet.

     

    Du hast natürlich Recht mit der Aussage vom Mitbewerber. So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @ammeraal 

    ammeraal

    Als jemand, der dadurch klar benachteiligt ist, sehe ich das anderes: niemand ist unverschuldet wenn er seinen Auftrag nicht zeitgerecht erfüllt und dem Problem auch nicht nachgeht. Bisher hat sich noch keiner von der Telekom bei mir zurückgemeldet. Du hast natürlich Recht mit der Aussage vom Mitbewerber. So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.

    Als jemand, der dadurch klar benachteiligt ist, sehe ich das anderes: niemand ist unverschuldet wenn er seinen Auftrag nicht zeitgerecht erfüllt und dem Problem auch nicht nachgeht. Bisher hat sich noch keiner von der Telekom bei mir zurückgemeldet.

     

    Du hast natürlich Recht mit der Aussage vom Mitbewerber. So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.

    ammeraal

    Als jemand, der dadurch klar benachteiligt ist, sehe ich das anderes: niemand ist unverschuldet wenn er seinen Auftrag nicht zeitgerecht erfüllt und dem Problem auch nicht nachgeht. Bisher hat sich noch keiner von der Telekom bei mir zurückgemeldet.

     

    Du hast natürlich Recht mit der Aussage vom Mitbewerber. So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.


    Du weist aber schon das auch bei einem Tarif eines anderen Anbieters ein techniker der Telekom bei dir auftaucht, oder ? Der findet dann den KVZ oder das Problem tritt dann nicht auf? Zwinkernd

    Anders schaut es aus wenn du eine Alternative im Haus hast, Kabelnetz etc.. Aber den Vertrag hast du weiterhin an den Backen.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    ammeraal

    (...) So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.

    (...) So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.

    ammeraal

    (...) So wie es keine Garantie ist dass die Telekom den Anschluss beim 2. Versuch hinbekommen kann. Aber das könnte man frühestens erst in zwei Wochen wissen.


    Neun Tage, nicht 14 Tage (zwei Wochen)

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @ammeraal,

    ich begrüße Sie in unserer Telekom hilft Community.

    Es ist natürlich sehr ärgerlich, wenn die Bereitstellung nicht gleich zum vorgesehenen Zeitpunkt klappt. Leider kommt es vor, dass ein Schaltkasten nicht zugänglich ist. Mit dem Anschaltekasten ist vermutlich der APL gemeint, der sich durchaus auch in einem anderen Gebäudeteil oder im Nachbarhaus befinden kann. Manchmal scheitert es auch an einem abgeschlossenen Raum, in dem sich der APL befindet.
    Da sich bereits eine Kollegin mit einem neuen Termin bei Ihnen gemeldet hat, spricht grundsätzlich erst einmal nichts dagegen, dass die Bereitstellung an diesem Tag klappen wird.

    Wie von unseren Usern schon richtig mitgeteilt wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug erst dann, wenn ein gleichwertiger Anschluss technisch am neuen Standort nicht verfügbar ist. Nur dann könnte der Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

    Gut, dass schon ein Surfstick zur Verfügung steht. Falls ein Mobilfunkvertrag bei der Telekom vorhanden ist, kann ich für die Übergangszeit ein kostenfreies Datenvolumen zukommen lassen. Geben Sie dazu einfach hier kurz Bescheid.

    Freundliche Grüße
    Jürgen U.

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Jürgen U.,

     

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Inzwischen hat es sich schon erledigt und der DSL-Anschluss funktioniert jetzt einwandfrei.

     

    Allerdings steht es im Online-Kundencenter unter "Meinen Vertragsdaten", dass der Vertrag noch für 24 weitere Monate läuft. In meinem letzten Telefonat hat aber ein Telekom-Berater mir gesichert, dass die Vertragslaufzeit nicht auf Null gesetzt wird. Ist das eine Fehlerangabe?

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @ammeraal,

    wenn ich es richtig sehe, wurde der Auftrag online eingegeben. Hierbei wurde ein neuer Tarif gewählt und somit kein Umzug nach TKG durchgeführt. Durch die Wahl eines anderen Tarifes startet mit dem Umzug auch eine neue Mindestvertragslaufzeit.

    Viele Grüße
    Oliver I.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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