Gelöst
PlusKarte+ Haftung
vor 3 Jahren
Hallo,
wir sind 5 Leute und wollen uns zusammen einen Handyvertrag mit PlusKarte+ zulegen. Jetzt steht die Frage im Raum was mit der Haftung ist. Der Inhaber der Hauptkarte ist ja gleichzeitig der Vertragsinhaber. Dieser befürchtet nun ggf. in Haftung genommen zu werden, falls einer der anderen PlusKarten Inhaber z.B. Raubkopieren oder andere Dinge über seine PlusKarte+ bezieht.
Ist das so? Kann nur der Inhaber der Hauptkarte Strafrechtlich für solche Vergehen gelangt werden?
Viele Grüße
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vor 11 Monaten
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Ist das so? Kann nur der Inhaber der Hauptkarte Strafrechtlich für solche Vergehen gelangt werden?
Ja klar ist das so.
Er kann dann der Polizei nur mitteilen, dass er die Karte nicht verwendet, sondern die Karte Person X überlassen wird.
Damit ist der Vertragspartner raus.
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vor 3 Jahren
. . . . . Ist das so? Kann nur der Inhaber der Hauptkarte Strafrechtlich für solche Vergehen gelangt werden?
. . . . .
Ist das so? Kann nur der Inhaber der Hauptkarte Strafrechtlich für solche Vergehen gelangt werden?
Nein, natürlich nicht.
Auch der "Täter" wird belangt werden.
Aber in der ersten Runde wird man sich zunächst an den Vertragsinhaber wenden.
Der muss dann glaubhaft machen können, dass die Karte, wie in den Vertragsbedingungen vorgesehen, an einen anderen überlassen hat.
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vor 3 Jahren
Dieser befürchtet nun ggf. in Haftung genommen zu werden, falls einer der anderen PlusKarten Inhaber z.B. Raubkopieren oder andere Dinge über seine PlusKarte+ bezieht.
Ich würde halt jeden Mitnutzer eine kleine Vereinbarung unterzeichnen lassen worin geregelt ist, dass mit Aushändigung der SIM (gegen Datum/Unterschrift) von der übernehmenden Person eine Zahlungsverpflichtung dem Hauptvertragsinhaber entsteht für alle Kosten die auf dieser SIM auflaufen. Und eine kurze Belehrung, dass keine illegalen Dinge gemacht werden dürfen wie z.B. file sharing etc.
Allerdings werden die Ermittlungsbehörden ggf. zuerst bei der einzigen ihnen bekannten Person klingeln - dem Hauptvertragsinhaber. Und je nach Schwere des Vergehens kann das bedeuten, dass in der früh die Türklingel betätigt wird und dann ein ganzer Trupp Personen in die Wohnung stürmt, und möglicherweise einiges an Equipment beschlagnahmt.
Das ist einem Freund von mir in geringfügig anderer Sache so passiert, ruckzuck lag er am Boden. Passiert einem schneller als man denkt, er war komplett unschuldig und nur einer Sache verdächtigt - dummerweise hatten sie keinen anderen Verdächtigen.
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vor 3 Jahren
Dieser befürchtet nun ggf. in Haftung genommen zu werden, falls einer der anderen PlusKarten Inhaber z.B. Raubkopieren oder andere Dinge über seine PlusKarte+ bezieht.
Wenn der Vertragsinhaber die Befürchtung hat, dass die PlusKarte für solche Zwecke genutzt wird, sollte er sich sehr genau überlegen, ob er dem/der Betreffenden diese Karte (weiterhin) überlässt.
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vor 3 Jahren
Hallo @aPollO2k12,
ich danke für das nette Gespräch.
Bei weiteren Fragen gerne melden.
Viele Grüße
Elvira H.
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