Gelöst

Rückerstattung Gebühren wegen Funktionsstörung

vor 2 Jahren

Hallo @ all,

ich habe ein Problem wegen unseren Umzugs in die neue Wohnung.

Der erste Techniker war am 16.06.2022 vor Ort um den DSL - Anschluss freizuschalten, was nicht möglich war, da eine Störung vorlag die nicht behoben werden konnte.

Es kamen noch mehrere Techniker zu uns, die das Internet und somit auch unseren Festnetzanschluss nicht aktivieren konnten.

Am 05.08.2022 kam nun die Tiefbaufirma zu uns, die den Fehler behoben konnten.

Das Problem ist das wohl ein Ticket für die Tiefbaufirma von wem auch immer gelöscht wurde und es somit so lange gedauert hat bis die Störung beseitigt werden konnte.

Mein Problem liegt darin, das ich mehrere Tage Urlaub nehmen musste, um zu den Technikerterminen anwesend sein zu könne, was sehr ärgerlich ist.

Des Weiteren waren meine Frau und ich für 50 Tage ohne Internet und Festnetztelefonie.

Ich würde gerne eine Rückerstattung für die Ausfallzeit von 50 Tagen bekommen und habe aus diesbezüglich mehrmals den Kundenservice kontaktiert, ohne Erfolg.

Am 05.08.2022 wurde dann ein Betrag in Höhe von 178,50 von meinem Konto abgebucht, da frage ich mich doch für was und darüber konnte mir der Service keine Auskunft geben wie sich das zusammnensetzt.

Die monatlichen Beiträge wurden wie gewohnt abgebucht und ich war somit auch mit keinen Zahlungen in Rückstand, obwohl hier nichts funktionierte.

Für Hilfe jeglicher Art bin ich dankbar.

Den Kontakt zum Kundenservice habe ich mittlerweile aufgegeben, da er zu keinem Ergebnis führt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Tornack

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @cato242,

     

    wir verbleiben wie telefonisch besprochen. Die 15 € Erstattung war für den alten Tarif, da Sie im Zuge des Umzugs ja auch den Tarif gewechselt haben. 

     

    Ich habe nun eine Erstattung nach TKG für den Ausfall erstellt. Auch die unberechtigten Kosten für die Fahrtpauschale habe ich erstattet. 

     

    Sollten noch Fragen sein, gerne jederzeit hier wieder melden.

     

    Gruß

    André A.

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    Antwort

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