Re: Vertragsverlängerung bei Portierung trotz Kündigung?

vor 16 Jahren

Hallo,

ich habe ein Erlebnis mit der Telekom, von dem ich gerne berichten möchte, und um Unterstützung bitte.

Nach meinem Umzug 2008 habe ich bei der Telekom einen Call & Surf DSL Anschluss mit einer 2 Jahres MVL abgeschlossen. Ich war allerdings recht unzufrieden mit der Performance, sodass ich 2009 den Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkz kündigte. Der Vetrag sollte Mitte Juli 2010 enden.

Da ich einen neuen Anschluss benötigte, habe ich einen neuen Vetrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und einen Portierungauftrag erstellt ("Hiermit kündige ich den Anschluss... und beantrage die Portierung").

Es war bereits Ende Juli, hatte meinen neuen Anschluss, und bekam einen Brief, die Portierung erfolgt Mitte Juli 2011, also ein Jahr später. Ich habe mich bei der Telekom erkundigt, dort sage man mir, man habe wohl die alte Kündigung mit dem Portierungsauftrag übersehen und man reiche es an die Kündigungsabteilung weiter. Die Klärung sollte dann spätestens eine Woche später erfolgt sein. Gut dachte ich, warum funktioniert der Kundenservice denn erst wenn man gekündigt hat (zuvor konnte mir noch nie ein Mitarbeiter so schnell helfen).

Ich musste dann erfahren, dass mir nicht geholfen war, als ich dann heute erneut anrief, wo mir dann ein "Servicemitarbeiter" sage, dass der Portierungsauftrag ja die Kpndigung aufhebe, und "alles weitere mache ja auch keinen Sinn". Ich konnte dem Mitarbeiter mit seiner grandiosen Argumentation nicht folgen und bat mir doch mal zu sagen, wieso es denn Sinn mache. Herr XXXXXXXX verriet mit dann, ich solle doch mal die AGBs lesen (ohne weitere Hinweise, wo denn genau). Leider wollte er mir dann nicht mehr weiter helfen, versprach mir dann doch, die AGBs mit entsprechender Markierung zuzusenden. Mal sehen, ob er mir genau so hilft, wie die Vorgänger, die mein Anliegen einfach ignoriert haben.

Ich habe dann dennoch mal die AGBs gelesen (ich lasse mich ja im Zweifel belehren), fand aber nichts außer der Bestätigung, dass meine Kündigung fristgerecht war und damit gültig. Eine weitere Kündigung ist ja auch keine Aufhebung der alten, sondern höchstens eine Bestätigung.

Was soll ich tun? Muss ich nun wirklich zum Rechtsanwalt oder gar an die Öffentlichkeit (was ich ja gerade ein wenig übe)? Was hat die Telekom davon, Leute in Verträgen zu fesseln und sie damit auf immer und ewig zu verärgern und zu verschrecken? Nachdem, was ich hier erlebt habe, weiß ich, dass man am besten nicht in die Telekom-Vetragsfalle kommen sollte.

Was kann ich tun? Ich habe den Sachverhalt noch einmal schriftlich an die Telekom gesandt, aber ich habe ja auch telefonisch schon verschiedene "Varianten" gehört...

Telekom Team: Namen unkenntlich gemacht, bitte posten Sie keine Namen von Mitarbeitern

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vor 15 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 15 Jahren

      Das ist doch albern, erstens ist der Vertrag gekündigt. Jetzt kommt wieder eine KÜNDIGUNG ins Haus mit Portierungswunsch.
      Ich kündige einen Vertrag der bereits gekündigt ist.

      Sollte der Portierugswunsch an Fristen gebunden sein => welches laut den AGB's zumindest nicht ersichtlich ist; dann wäre die wohl logischste Reaktion: Lieber Kunde die Portierung ist nicht Möglich da zuspät angefragt, Ihr Vertrag endet zum...

      Service wäre es natürlich wenn sich jetzt jemand meldet und Fragt ob man die Rufnummer so gern behalten möchte, das man noch ein Jahr länger bei der T. bleiben mag.


      Wie sich die Telekom im Moment verhält betrachte ich es eher als unrechtmäßige belagerung meines Anschlusses, einem Hausbesetzer gleich. Ich kann mir nicht vorstellen das T. so etwas nötig hat, oder flüchten die Kunden in Schaaren?

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    • vor 15 Jahren

      Das ist doch albern, erstens ist der Vertrag gekündigt. Jetzt kommt wieder eine KÜNDIGUNG ins Haus mit Portierungswunsch. Ich kündige einen Vertrag der bereits gekündigt ist.


      Das ist doch albern, erstens ist der Vertrag gekündigt. Jetzt kommt wieder eine KÜNDIGUNG ins Haus mit Portierungswunsch.
      Ich kündige einen Vertrag der bereits gekündigt ist.

      Das ist doch albern, erstens ist der Vertrag gekündigt. Jetzt kommt wieder eine KÜNDIGUNG ins Haus mit Portierungswunsch.
      Ich kündige einen Vertrag der bereits gekündigt ist.

      Nochmal langsam zum Verstehen:
      Bei einer Kündigung wird der Anschluss aufgehoben und die Rufnummer fällt an den Provider zurück, dem die Bundesnetzagentur diesen Rufnummernbereich originär zugeteilt hat.

      Bei einer Portierung wird das Vertragsverhältnis mit einem Provider gekündigt, der Anschluss und die Rufnummer wird vom neuen Provider übernommen.

      Mit deinem Wunsch der Portierung hast Du eine Willenserklärung abgegeben, die die Kündigung aufhebt.

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    • vor 15 Jahren

      Merkwürdig merkwürdig...

      Also zum einem möchte ich einen Kurzen Auszug des Telekom-Portierungsformulars ansprechen: "Bitte prüfen Sie zunächst, welche Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Sie bei Ihrem alten Anbieter haben. Im Regelfall gelten bei den meisten DSL- und Telefon Anbietern 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten. Erteilen Sie Ihren Telekom Wechselauftrag (aktuelle Bestellformulare unter http://telekom.dsl-flatrate-angebote.de/bestellen zusammen mit dem Portierungsformular (Seite 2 dieses pdf Dokumentes) mindestens ca. 2-4 Wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin bei Ihrem bisherigen Anbieter."

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!

      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html

      Dort heißt es sogar (Bitte richtig lesen) nach Vertragsende!!
      "Beachten Sie die Fristen! Der Auftrag zur Mitnahme Ihrer bisherigen Mobilfunk-Rufnummer ist innerhalb folgender Fristen möglich:

      - Ca. 123 Tage (4 Monate) vor Vertragsende
      - bis zu 31 Tage nach Vertragsende
      Falls Sie Ihre Festnetznummer zu uns mitnehmen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice."

      Ich denke es ist unheimlich lieb von dir, dass Du Dich so sehr für die Telekom einsetzt hast Seitens Telekom eine Provision verdient) jedoch denke ich das Deine Argumentation Falsch ist!

      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!

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    • vor 15 Jahren

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!


      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!



      Ist mit Kündigungstermin möglicherweise der Zeitpunkt gemeint, zu dem die Kündigung spätestens ausgesprochen werden kann, nicht derjenige, zu dem sie wirksam wird?

      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html


      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html

      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html



      Und das hat genau was mit der Rufnummernmitnahme im Festnetz zu tun?

      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!


      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!

      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!



      Dann wende Dich doch an die zuständigen Stellen.

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    • vor 15 Jahren

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!



      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!


      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!



      Ist mit Kündigungstermin möglicherweise der Zeitpunkt gemeint, zu dem die Kündigung spätestens ausgesprochen werden kann, nicht derjenige, zu dem sie wirksam wird?

      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html


      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html

      Noch deutlicher wird es auf deren Hompage: http://www.t-mobile.de/rufnummernmitnahme/0,11549,16848-_,00.html



      Und das hat genau was mit der Rufnummernmitnahme im Festnetz zu tun?

      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!


      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!

      Die Telekom versucht rechtswidrig Kunden zu binden!!!!!!



      Dann wende Dich doch an die zuständigen Stellen.

      Das ist leicht gesagt, wenn die Telekom auf diesem Weg ein Bestätigten Kündigungs- Abschalttermin 23.12.2010 nun verschiebt auf 23.12.2011 ist dies rechtswidrige Kundenbindung. Selbst wenn ich sage ich möchte die Nummer gern mitnehmen heißt nicht ich möchte die Kündigung zurückziehen! Es ist doch deutlich zu erkennen zu wessen Vorteil der Sachverhalt ausgelegt wird.

      Merkwürdig ist auch das bei dem Themeneröffner die Telekom Ihren Fehler korregiert hat, da sehen wir doch wer im RECHT ist.

      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?

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    • vor 15 Jahren

      Hallo da78be,

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!

      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!
      Die Telekom selbst erwartet also den Portierungsauftrag spätestens 2 wochen vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, damit wäre jedoch in der Regel die Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten verstrichen!

      Bitte beachten Sie, dass das Formular sowie die Hinweise nicht von der Telekom stammen, sondern beachten Sie bitte den Hinweis: „Diese Portierungsformular ist ein kostenloser Service von www.DSL-Flatrate-Angebote.de.“ Dennoch interpretieren Sie falsch. Selbstverständlich wird hier eine Zeit von ca. 2-4 Wochen vor der Kündigungsfrist von 2 bis 3 Monaten ausgesagt. Eine Portierung ist ja nur dann möglich, wenn der Vertrag mit dem alten Provider zu Ende kommt und sich der neue Provider rechtzeitig beim alten Provider wegen der Portierung meldet. Die eigenständige Kündigung durch den Kunden selbst ist im Portierungsverfahren nicht vorgesehen, da hier nicht garantiert werden kann, dass die Rufnummer übernommen werden kann. Die eigenständige Kündigung durch den Kunden steht im Grunde genommen gegen eine Portierung. Die eigenständige Kündigung durch den Kunden ist ein Widerspruch gegen eine Portierung. Die Portierung ist ein Widerspruch gegen eine eigenständige Kündigung durch den Kunden. Oder mit olli11 formuliert:

      Kündigung ist keine Potierung und eine Portierung ist keine Kündigung (enthält aber eine). Du hast also fristgerecht gekündigt, ok. Nun hast Du Deinen Kündigungswunsch zurück genommen, da du nun portieren möchtest. Das ist aber nun nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zeitfenster möglich, also verlängert sich der Vertrag.

      Kündigung ist keine Potierung und eine Portierung ist keine Kündigung (enthält aber eine). Du hast also fristgerecht gekündigt, ok. Nun hast Du Deinen Kündigungswunsch zurück genommen, da du nun portieren möchtest. Das ist aber nun nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zeitfenster möglich, also verlängert sich der Vertrag.
      Kündigung ist keine Potierung und eine Portierung ist keine Kündigung (enthält aber eine). Du hast also fristgerecht gekündigt, ok. Nun hast Du Deinen Kündigungswunsch zurück genommen, da du nun portieren möchtest. Das ist aber nun nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zeitfenster möglich, also verlängert sich der Vertrag.





      ----
      Anmerkung Telekom Team (editiert am 24.02.2011)

      Sehr geehrte Kunden,

      Sie haben von uns die Aussage erhalten, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert.

      Diese Aussage ist nicht zutreffend. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie hierzu anderslautende Informationen erhalten haben. Der Sachverhalt ist wie folgt:

      Sie haben Ihren Telekom Vertrag fristgerecht zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt und dazu von uns auch eine schriftliche Bestätigung erhalten. Das in der Bestätigung genannte Datum ist maßgebend – zu diesem Termin endet Ihr Vertrag bei uns und zu diesem Termin können Sie zu Ihrem neuen Anbieter wechseln.

      Damit der Wechsel reibungslos ablaufen kann, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01000.

      Was passiert ist, können wir leider nicht mehr ändern. Wir hoffen sehr, Sie nehmen unsere Entschuldigung an.



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    • vor 15 Jahren

      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?


      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?

      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?

      Das hat einfach etwas mit Vertragsrecht zu tun. Wenn ich erwarte, dass der Vertrag von meinem Partner erfüllt wird, so muss das auch von mir erwartet werden können. Und das Portierungsverfahren ist keine Erfindung der Telekom sondern eine Anordnung des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur. Bei jedem Anbieter, den ich mir bis jetzt angeschaut habe, steht deutlich: Kündigen Sie nicht selbst!

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    • vor 15 Jahren

      Also zu einem schreibt das Telekom-Team selbst: "Die eigenständige Kündigung durch den Kunden selbst ist im Portierungsverfahren nicht vorgesehen, da hier nicht garantiert werden kann, dass die Rufnummer übernommen werden kann."

      Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage die einen gekündigten Vertrag aufgrund eines Portierungswunsches verlängert, auch nicht bei der Bundesnetzagentur!

      "Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte."

      Wir wollen und erinnern die T's sagen: bis zu 31 Tage nach Vertragsende für eine Rufnummermitnahme! Hätt ich also die Telekom abschalten lassen sollen und dann erst die Rufnummer mitgenommen - oder hätten die T's dann erstmal mit neuer Mindestlaufzeit neu angeschaltet? Das ist eine wunderbare Weiterentwicklung der derzeitigen Geschäftsgebaren, so können Sie die Kunden sogar 2 Jahre knebeln Fröhlich

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    • vor 15 Jahren

      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?



      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?


      Was macht Ihr euch eigentlich so stark für diesen Verein?

      Das hat einfach etwas mit Vertragsrecht zu tun. Wenn ich erwarte, dass der Vertrag von meinem Partner erfüllt wird, so muss das auch von mir erwartet werden können. Und das Portierungsverfahren ist keine Erfindung der Telekom sondern eine Anordnung des Gesetzgebers und der Bundesnetzagentur. Bei jedem Anbieter, den ich mir bis jetzt angeschaut habe, steht deutlich: Kündigen Sie nicht selbst!


      Lieber Olli,

      du schreibt mit eifrigem Einsatz Pro-Telekom, verbreitest dabei jedoch mit unheimlicher Selbstsicherheit FEHLINFORMATION!

      "Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben."

      Es ist die Rede von sechs Tagen um eine Rufnummermitnahme sicherzustellen, nicht von einer automatischen Vertragsverlängerung beim alten Anbieter!

      Kannst Du gerne nachlesen bei der BUNDESNETZAGENTUR selbst: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/InformationenZuHaeufigGestelltenFragen/MitnahmeFestnetz_Basepage.html?nn=68532

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    • vor 15 Jahren

      Hallo,

      da78be schrieb am 30.12.2010 um 10:51:
      > Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage die einen gekündigten Vertrag aufgrund
      > eines Portierungswunsches verlängert, auch nicht bei der Bundesnetzagentur!

      Der Portierungsantrag beinhaltet eine Kündigung. Da er später als Deine
      vorherige Kündigung kam, ist eine klare Willensänderung Deinerseits erfolgt.


      > Hätt ich also die Telekom abschalten lassen sollen und dann erst
      > die Rufnummer mitgenommen

      Richtig. Dann hast Du keinen Vertrag mehr mit der Telekom. Ob und wie der
      neue Provider die nachträgliche Portierung berechnet, ist die Frage.

      Regards
          Thomas

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