Re: Vertragsverlängerung bei Portierung trotz Kündigung?
vor 16 Jahren
Hallo,
ich habe ein Erlebnis mit der Telekom, von dem ich gerne berichten möchte, und um Unterstützung bitte.
Nach meinem Umzug 2008 habe ich bei der Telekom einen Call & Surf DSL Anschluss mit einer 2 Jahres MVL abgeschlossen. Ich war allerdings recht unzufrieden mit der Performance, sodass ich 2009 den Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkz kündigte. Der Vetrag sollte Mitte Juli 2010 enden.
Da ich einen neuen Anschluss benötigte, habe ich einen neuen Vetrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und einen Portierungauftrag erstellt ("Hiermit kündige ich den Anschluss... und beantrage die Portierung").
Es war bereits Ende Juli, hatte meinen neuen Anschluss, und bekam einen Brief, die Portierung erfolgt Mitte Juli 2011, also ein Jahr später. Ich habe mich bei der Telekom erkundigt, dort sage man mir, man habe wohl die alte Kündigung mit dem Portierungsauftrag übersehen und man reiche es an die Kündigungsabteilung weiter. Die Klärung sollte dann spätestens eine Woche später erfolgt sein. Gut dachte ich, warum funktioniert der Kundenservice denn erst wenn man gekündigt hat (zuvor konnte mir noch nie ein Mitarbeiter so schnell helfen).
Ich musste dann erfahren, dass mir nicht geholfen war, als ich dann heute erneut anrief, wo mir dann ein "Servicemitarbeiter" sage, dass der Portierungsauftrag ja die Kpndigung aufhebe, und "alles weitere mache ja auch keinen Sinn". Ich konnte dem Mitarbeiter mit seiner grandiosen Argumentation nicht folgen und bat mir doch mal zu sagen, wieso es denn Sinn mache. Herr XXXXXXXX verriet mit dann, ich solle doch mal die AGBs lesen (ohne weitere Hinweise, wo denn genau). Leider wollte er mir dann nicht mehr weiter helfen, versprach mir dann doch, die AGBs mit entsprechender Markierung zuzusenden. Mal sehen, ob er mir genau so hilft, wie die Vorgänger, die mein Anliegen einfach ignoriert haben.
Ich habe dann dennoch mal die AGBs gelesen (ich lasse mich ja im Zweifel belehren), fand aber nichts außer der Bestätigung, dass meine Kündigung fristgerecht war und damit gültig. Eine weitere Kündigung ist ja auch keine Aufhebung der alten, sondern höchstens eine Bestätigung.
Was soll ich tun? Muss ich nun wirklich zum Rechtsanwalt oder gar an die Öffentlichkeit (was ich ja gerade ein wenig übe)? Was hat die Telekom davon, Leute in Verträgen zu fesseln und sie damit auf immer und ewig zu verärgern und zu verschrecken? Nachdem, was ich hier erlebt habe, weiß ich, dass man am besten nicht in die Telekom-Vetragsfalle kommen sollte.
Was kann ich tun? Ich habe den Sachverhalt noch einmal schriftlich an die Telekom gesandt, aber ich habe ja auch telefonisch schon verschiedene "Varianten" gehört...
Telekom Team: Namen unkenntlich gemacht, bitte posten Sie keine Namen von Mitarbeitern
ich habe ein Erlebnis mit der Telekom, von dem ich gerne berichten möchte, und um Unterstützung bitte.
Nach meinem Umzug 2008 habe ich bei der Telekom einen Call & Surf DSL Anschluss mit einer 2 Jahres MVL abgeschlossen. Ich war allerdings recht unzufrieden mit der Performance, sodass ich 2009 den Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkz kündigte. Der Vetrag sollte Mitte Juli 2010 enden.
Da ich einen neuen Anschluss benötigte, habe ich einen neuen Vetrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und einen Portierungauftrag erstellt ("Hiermit kündige ich den Anschluss... und beantrage die Portierung").
Es war bereits Ende Juli, hatte meinen neuen Anschluss, und bekam einen Brief, die Portierung erfolgt Mitte Juli 2011, also ein Jahr später. Ich habe mich bei der Telekom erkundigt, dort sage man mir, man habe wohl die alte Kündigung mit dem Portierungsauftrag übersehen und man reiche es an die Kündigungsabteilung weiter. Die Klärung sollte dann spätestens eine Woche später erfolgt sein. Gut dachte ich, warum funktioniert der Kundenservice denn erst wenn man gekündigt hat (zuvor konnte mir noch nie ein Mitarbeiter so schnell helfen).
Ich musste dann erfahren, dass mir nicht geholfen war, als ich dann heute erneut anrief, wo mir dann ein "Servicemitarbeiter" sage, dass der Portierungsauftrag ja die Kpndigung aufhebe, und "alles weitere mache ja auch keinen Sinn". Ich konnte dem Mitarbeiter mit seiner grandiosen Argumentation nicht folgen und bat mir doch mal zu sagen, wieso es denn Sinn mache. Herr XXXXXXXX verriet mit dann, ich solle doch mal die AGBs lesen (ohne weitere Hinweise, wo denn genau). Leider wollte er mir dann nicht mehr weiter helfen, versprach mir dann doch, die AGBs mit entsprechender Markierung zuzusenden. Mal sehen, ob er mir genau so hilft, wie die Vorgänger, die mein Anliegen einfach ignoriert haben.
Ich habe dann dennoch mal die AGBs gelesen (ich lasse mich ja im Zweifel belehren), fand aber nichts außer der Bestätigung, dass meine Kündigung fristgerecht war und damit gültig. Eine weitere Kündigung ist ja auch keine Aufhebung der alten, sondern höchstens eine Bestätigung.
Was soll ich tun? Muss ich nun wirklich zum Rechtsanwalt oder gar an die Öffentlichkeit (was ich ja gerade ein wenig übe)? Was hat die Telekom davon, Leute in Verträgen zu fesseln und sie damit auf immer und ewig zu verärgern und zu verschrecken? Nachdem, was ich hier erlebt habe, weiß ich, dass man am besten nicht in die Telekom-Vetragsfalle kommen sollte.
Was kann ich tun? Ich habe den Sachverhalt noch einmal schriftlich an die Telekom gesandt, aber ich habe ja auch telefonisch schon verschiedene "Varianten" gehört...
Telekom Team: Namen unkenntlich gemacht, bitte posten Sie keine Namen von Mitarbeitern
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vor 15 Jahren
olli11 schrieb am 01.01.2011 um 19:38: > Nein,man muß nur Lesen, was die Anbieter so schreiben: Kann es sein, daß sie damit etwas ganz anderes verhindern wollen: nämlich eine Kündigung, nachdem der Portierungsauftrag vom neuen Anbieter gestellt wurde?
olli11 schrieb am 01.01.2011 um 19:38:
> Nein,man muß nur Lesen, was die Anbieter so schreiben:
Kann es sein, daß sie damit etwas ganz anderes verhindern wollen:
nämlich eine Kündigung, nachdem der Portierungsauftrag vom
neuen Anbieter gestellt wurde?
Die Nummer ist ja noch etwas komplizierter, mal ein kleiner Excurs ins Rufnummernmanagement:
Rufummern sind ein endliches Gut im Festnetzbereich (die maximale Länge ist internatioal festgelegt), gehören dem Bund und werden von der BNA verwaltet. Den Ortsnetzen ist an Hand der Größe eine 2- bis 5-stellige Ortsnetzkennzahl zugeteilt. Daraus ergibt sich eine maximale Länge der Rufnummer.
Nun hat man sich früher darum nicht wirklich gekümmert und es gibt aus Reichspost-Deutsche-Post-Deutsche-Bundespost-Zeiten Rufnummernbereiche aus dem Altbestand. Dieser Altbestand blockiert teilweise ganze Rufnummernblöcke. Hat jemand z.B. eine 3-stellige Rufnummer (ONKz)123, so kann es keine Rufnummer 123456 geben.
Die BNA kann und will (oder will und kann) keine bestehende Rufnummer wegnehmen/ändern. So hat man aber verfügt, dass Altbestandsrufnummern nicht mehr neu vergeben werden dürfen, auch nicht an Nachmieter etc. Einzige Ausnahme: der Kunde bleibt gleich, also z.B. Umzug oder Namensänderung wegen Heirat/Scheidung.
Kündigt ein Kunde seinen Anschluss und gehört die Rufnummer zum Altbestand, fällt sie unwiderruflich zur BNA zurück. Diese Rufnummer wird keinem Provider wieder zugeteilt, bis der Block frei ist und erweitert zugeteilt werden kann.
Im Übrigen droht die BNA mit harten Sanktionen, wenn gegen die Regeln der Rufnummernökonomie (z.B. auch bei der Zuteilung von DuWa-Blöcken) verstoßen wird.
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vor 15 Jahren
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Portierung und warum hebt ein nachträglich erteilter Portierungsauftrag eine zuerst ausgesprochene Kündigung auf?
Hallo Zusammen,
wir fassen für diesen Thread die wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Portierung abschließend zusammen. Wir danken besonders unserem User olli11 für seine Beiträge und Klarstellungen, von denen wir einige wegen der grundlegenden Darstellung hier nochmals auszugsweise aufführen. Schreibfehler haben wir geändert. Die Originalbeiträge können über die angegebenen Links aufgerufen werden.
Wichtigste Grundsätze bei einer Portierung:
1. Bitte kündigen Sie nicht selbständig bei Ihrem bisherigen Provider / Telefonanbieter.
2. Stellen Sie Ihren Wechsel- und Portierungsauftrag rechtzeitig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit/Vertragslaufzeit ausschließlich über Ihren neuen Provider / Anbieter.
01.01.2011 10:20:50, Autor olli11
http://foren.t-online.de/foren/read/-/-/-,155,5489514,6390194.html?#msg-6390194
„Technischer und regulatorischer Grundsatz:
Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Provider A wird aufgehoben. Der Port im VNK und der komplette Leitungsweg wird freigegeben (diese Einrichtungen stehen ab dem Wirksamwerden der Kündigung für Neuschaltungen zur Verfügung) und die Rufnummer fällt zurück in den Pool. Wurde die Rufnummer schon mal von Provider B zu Provider A portiert, fällt sie an den Provider B zurück (korrekt: an den Provider, dem die Rufnummer von der BNA mal zugeordnet wurde).
Portierung
Hier wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Provider A gekündigt und gleichzeitig ein Vertragsverhältnis über Anmietung des Leitungsweges und Übernahme der Rufnummer zwischen Provider A und C geschlossen. Diese beiden Schritte (Kündigung und Anmietung) können nicht getrennt betrachtet werden.
Zeitlicher Ablauf:
Wird vom Kunden eine Kündigung ausgesprochen und danach ein Portierungsauftrag ausgelöst, wird damit die Kündigung aufgehoben (er möchte jetzt kein Brötchen kaufen, sondern Kuchen. In beidem ist Mehl enthalten). Erfolgt diese Änderung innerhalb der Kündigungsfrist, ist das kein Problem. Wird diese Änderung aber später beauftragt, geht das erst zum nächsten Kündigungstermin.“
29.12.2010 09:26:29, Autor olli11
http://foren.t-online.de/foren/read/-/-/-,155,5489514,6375210.html?#msg-6375210
„Bei einer Kündigung wird der Anschluss aufgehoben und die Rufnummer fällt an den Provider zurück, dem die Bundesnetzagentur diesen Rufnummernbereich originär zugeteilt hat.
Bei einer Portierung wird das Vertragsverhältnis mit einem Provider gekündigt, der Anschluss und die Rufnummer werden vom neuen Provider übernommen.
Mit deinem Wunsch der Portierung hast Du eine Willenserklärung abgegeben, die die Kündigung aufhebt.“
29.12.2010 08:01:47, Autor olli11
http://foren.t-online.de/foren/read/-/-/-,155,5489514,6375149.html?#msg-6375149
„Kündigung ist keine Portierung und eine Portierung ist keine Kündigung (enthält aber eine). Du hast also fristgerecht gekündigt, ok. Nun hast Du Deinen Kündigungswunsch zurück genommen, da du nun portieren möchtest. Das ist aber nun nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zeitfenster möglich, also verlängert sich der Vertrag.“
Schlussbemerkung Telekom Team:
Da wir mit diesem Thread in eine Argumentationsschleife eingetreten sind, aber die wesentlichen Erkenntnisse offen liegen und inzwischen immer wieder wiederholt bzw. nur noch verfeinert werden und es nicht mehr zu erwarten ist, dass neue wesentliche Erkenntnisse hinzukommen, schließen wir diesen Thread.
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Anmerkung Telekom Team (editiert am 24.02.2011)
Sehr geehrte Kunden,
Sie haben von uns die Aussage erhalten, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert.
Diese Aussage ist nicht zutreffend. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie hierzu anderslautende Informationen erhalten haben. Der Sachverhalt ist wie folgt:
Sie haben Ihren Telekom Vertrag fristgerecht zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt und dazu von uns auch eine schriftliche Bestätigung erhalten. Das in der Bestätigung genannte Datum ist maßgebend – zu diesem Termin endet Ihr Vertrag bei uns und zu diesem Termin können Sie zu Ihrem neuen Anbieter wechseln.
Damit der Wechsel reibungslos ablaufen kann, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01000.
Was passiert ist, können wir leider nicht mehr ändern. Wir hoffen sehr, Sie nehmen unsere Entschuldigung an.
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