Rechnung April 2021 für Cashback benötigt – Hilfe bei Archiv-Abruf (Bestandskunde)
vor 5 Stunden
Hallo liebes Telekom hilft Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung bei einem Thema, bei dem der normale Service-Chat leider nicht weiterkam.
Das Problem: Ich benötige für eine Cashback-Auszahlung über CHECK24 dringend meine erste Monatsrechnung aus April 2021. Da ich im Kundencenter online nur Rechnungen bis 2023 anfordern kann, habe ich keinen Zugriff mehr darauf.
Bisherige Versuche: Ich habe es auch bereits über den Service-Chat versucht. Die dortige Mitarbeiterin war leider wenig lösungsorientiert und sagte mir nur, dass sie ebenfalls keinen Zugriff auf Daten vor 2023 habe. Damit konnte sie mir genau so viel sagen, wie ich selbst schon wusste.
Rechtliche Lage & Erwartungshaltung: Die Telekom ist als Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen sehr lange aufzubewahren – meist 8 bis 10 Jahre (nach Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung). Das bedeutet: Die Rechnung von April 2024 existiert definitiv noch im Archiv der Telekom.
Mein Anliegen: Da ich seit April 2021 durchgehend treuer Bestandskunde bei euch bin und mein Vertrag unter der gleichen Kundennummer läuft, liegen diese Daten ja zweifellos in eurem Archiv vor (Stichwort: gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Könnte sich das hier bitte jemand anschauen und mir die Rechnung von April 2021 als PDF zukommen lassen? Da es eine systemseitige Einschränkung ist, dass ich online nicht so weit zurückschauen kann, hoffe ich sehr auf eine kostenfreie Kulanzlösung für langjährige Kunden.
Meine Daten habe ich bereits in meinem Profil hinterlegt.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
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vor 5 Stunden
Das Problem: Ich benötige für eine Cashback-Auszahlung über CHECK24 dringend meine erste Monatsrechnung aus April 2021. Da ich im Kundencenter online nur Rechnungen bis 2023 anfordern kann, habe ich keinen Zugriff mehr darauf.
Hallo liebes Telekom hilft Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung bei einem Thema, bei dem der normale Service-Chat leider nicht weiterkam.
Das Problem: Ich benötige für eine Cashback-Auszahlung über CHECK24 dringend meine erste Monatsrechnung aus April 2021. Da ich im Kundencenter online nur Rechnungen bis 2023 anfordern kann, habe ich keinen Zugriff mehr darauf.
Bisherige Versuche: Ich habe es auch bereits über den Service-Chat versucht. Die dortige Mitarbeiterin war leider wenig lösungsorientiert und sagte mir nur, dass sie ebenfalls keinen Zugriff auf Daten vor 2023 habe. Damit konnte sie mir genau so viel sagen, wie ich selbst schon wusste.
Rechtliche Lage & Erwartungshaltung: Die Telekom ist als Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen sehr lange aufzubewahren – meist 8 bis 10 Jahre (nach Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung). Das bedeutet: Die Rechnung von April 202 existiert definitiv noch im Archiv der Telekom.
Mein Anliegen: Da ich seit April 2021 durchgehend treuer Bestandskunde bei euch bin und mein Vertrag unter der gleichen Kundennummer läuft, liegen diese Daten ja zweifellos in eurem Archiv vor (Stichwort: gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Könnte sich das hier bitte jemand anschauen und mir die Rechnung von April 2021 als PDF zukommen lassen? Da es eine systemseitige Einschränkung ist, dass ich online nicht so weit zurückschauen kann, hoffe ich sehr auf eine kostenfreie Kulanzlösung für langjährige Kunden.
Meine Daten habe ich bereits in meinem Profil hinterlegt.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Warum braucht man für Cachback eine Rechnung von vor knapp 5 Jahren?
Kostenpflichtig kannst du das hier anfordern:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/rechnungsdoppel-anfordern
Nachtrag:
Gerade gesehen dass es dort auch nur bis 2023 geht, dann hast du vermutlich keine Chance mehr.
Ja, die Telekom ist verpflichtet die Rechnungen aufzubewahren für das steuerliche Thema aber sie ich nicht verpflichtet diese auch dem Kunden zur Verfügung zu stellen
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von
vor 4 Stunden
Hallo @SoNGo,
es freut mich, dass du den weg zu uns gefunden hast. Herzlich willkommen in der Community.
Leider werde ich dir nicht weiterhelfen können. :(
Wir können bis zu drei Jahre plus des aktuellen Jahres die Rechnungen für die Kunden zur Verfügung stellen. Die Aufbewarung von 10 Jahren dient ausschließlich der steuerlichen Prüfzwecken und nicht der Kundenanfrage.
Viele Grüße
Svenja
von
vor 4 Stunden
Antwort zu deiner Frage: Weil ich das erst jetzt bei Check24 gesehen habe, dass die Auszahlung nicht automatisch erfolgt ist und die erste Monatsrechnung hätte hochgeladen werden sollen.
Antwort zu deiner Frage: Weil ich das erst jetzt bei Check24 gesehen habe, dass die Auszahlung nicht automatisch erfolgt ist und die erste Monatsrechnung hätte hochgeladen werden sollen.
Und zu deinem Link: Man kann über diese Seite nur Rechnungen bis 2023 anfordern. Soweit war ich bereits.
Aber ich warte lieber auf eine Rückmeldung eines kompetenten Mitarbeiters mit erweitertem Systemzugriff und Kenntnis über die Archivdaten.
Dann dürfte aber bereits die Verjährungsfrist von drei Jahren eingetreten sein.
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von
vor 3 Stunden
Wir können bis zu drei Jahre plus des aktuellen Jahres die Rechnungen für die Kunden zur Verfügung stellen.
Hallo @SoNGo,
es freut mich, dass du den weg zu uns gefunden hast. Herzlich willkommen in der Community.
Leider werde ich dir nicht weiterhelfen können. :(
Wir können bis zu drei Jahre plus des aktuellen Jahres die Rechnungen für die Kunden zur Verfügung stellen. Die Aufbewarung von 10 Jahren dient ausschließlich der steuerlichen Prüfzwecken und nicht der Kundenanfrage.
Viele Grüße
Svenja
Was genau der Verjährungsfrist entspricht@SoNGo
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
@SoNGo
persönliche Meinung: den Aufwand kannst du dir vermutlich sparen. Abgesehen davon, falls es für sowas eine Verjährung gibt, dürfte sie abgelaufen sein.
Und für den Fall, dass nicht, wird sich CHECK24 ziemlich sicher weigern, weil du es nicht im entsprechenden Aktionszeitraum fristgerecht gemacht hast.
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vor 5 Stunden
Da gab es immer wieder mal Antworten zu vom Team.
Die Rechnungen können nicht mehr angefordert werden.
Sie dienen einzig und allein nur noch den Steuerthemen.
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Uneingeloggter Nutzer
von