Gelöst
Rechnung mit voller Monatsgebühr trotz Anbieterwechsel zur Monatsmitte
vor 8 Jahren
Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe. Die Portierungsmitteilung meines neuen Anbieters habe ich am 20.6. erhalten, also liegt spätestens seit diesem Datum der Telekom meine Kündigung vor. Laut Telekom-Rechnung läuft meine Mindestvertragslaufzeit nun bis 14.8.18. Ich denke, eineinhalb Monate sollten reichen, um eine Kündigung zeitgerecht in die Rechnung einzuarbeiten. In den Festnetzbereich im Kundenportal habe ich keinen Zugriff mehr, so dass ich nicht überprüfen kann, ob meine Kündigung ordnungsgemäß registriert wurde und, wie in einem anderen Beitrag angesprochen, eine Abschlussrechnung mit entsprechender Gutschrift kommt. Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt. Ich bitte um Mitteilung, wann ich mit einer Abschlussrechnung rechnen kann.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @G. Kart,
Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe .... Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt.
Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe
....
Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt.
mit Blick auf das Datum hat sich das schlicht weg überschnitten. Die laufende Rechnung wird ca. 7 Tage vor Rechnungsversand erstellt und beinhaltet somit ggf. noch nicht alle Leistungen (kostenpflichtige Verbindungen, CbC, etc.) zum Kündigungstermin.
In der Schlussrechnung werden zuviel bezahlte Beträge zurückerstattet.
Schönen Abend noch.
VG
Peuki
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Du wirst wahrscheinlich noch die Septemberrechnung bekommen, @G. Kart, da Drittanbieter, für die die Telekom das Inkasso machen muss, ihre Abrechnungen noch einreichen können.
Dann gibt es eine Schlußrechnung zum tatsächlichen Kündigungstermin, über die dann zuviel erhobenen Entgelte zurück erstattet werden.
Da Du bis 48 Stunden vor wirksamwerden der Kündigung diese zurückziehen kannst, ist eine Abrechnung am Stichtag zum Stichtag nicht möglich.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community.
Schade, dass wir zukünftig getrennte Wege gehen.
Alle Informationen zum Thema Schlussrechnung und Erstattung der zuviel in Rechnung gestellten Gebühren wurden bereits mitgeteilt.
Ich habe keinerlei Ergänzungen.
Viele Grüße Anja W.
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