Gelöst

Rechnung mit voller Monatsgebühr trotz Anbieterwechsel zur Monatsmitte

vor 8 Jahren

Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe. Die Portierungsmitteilung meines neuen Anbieters habe ich am 20.6. erhalten, also liegt spätestens seit diesem Datum der Telekom meine Kündigung vor.  Laut Telekom-Rechnung läuft meine Mindestvertragslaufzeit nun bis 14.8.18. Ich denke, eineinhalb Monate sollten reichen, um eine Kündigung zeitgerecht in die Rechnung einzuarbeiten. In den Festnetzbereich im Kundenportal habe ich keinen Zugriff mehr, so dass ich nicht überprüfen kann, ob meine Kündigung ordnungsgemäß registriert wurde und, wie in einem anderen Beitrag angesprochen, eine Abschlussrechnung mit entsprechender Gutschrift kommt.  Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt. Ich bitte um Mitteilung, wann ich mit einer Abschlussrechnung rechnen kann.

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    • vor 8 Jahren

      Der Anbieterwechsel kann erst dann in die Rechnungslegung einfließen, wenn dieser tatsächlich stattgefunden hat. 

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      von

      vor 8 Jahren

      Wenn ein Unternehmen eine Vertragskündigung erhalten hat, muss dies auch in der Rechnung verarbeitet werden. Weder bei der Vertragslaufzeit noch bei Abrechnung der Grundgebühr gibt es irgendeinen Hinweis, dass meine Kündigung "bemerkt" wurde, wie z. B. Berechnung bis Monatsende unter Vorbehalt o. ä.  . Sollte die Umschaltung nicht klappen und die Telekom mich weiterversorgen müssen, hält sie ja nichts davon ab, mir eine weitere Rechnung zu schicken. Von daher kann ich Deine Antwort nicht nachvollziehen.

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Auf der aktuellen Rechnung sollte als Datum bezüglich "Ende der Mindestvertragslaufzeit" das Datum zu dem gekündigt wurde stehen und nicht ein Datum vom nächsten Jahr.

       

      Dadurch können Sie auch feststellen, dass Ihre Kündigung angekommen ist und auch bearbeitet wurde.

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    • vor 8 Jahren

      G. Kart

      Daher beanstande ich hiermit

      Daher beanstande ich hiermit

      G. Kart

      Daher beanstande ich hiermit


      In einem öffentlichen Webforum können Sie gar nichts "beanstanden". Bei der alten Bundespost hätten Sie ja auch nicht reklamiert, indem Sie Ihr Anliegen an's Schwarze Brett gepint hätten, sondern mit einem direkt an die Bundespost gerichteten Brief. Nicht anders muss das hier laufen (d. h. mindestens eine Email an die Telekom, ein Brief schadet aber auch nicht). Ansonsten gilt aber wohl, was schon "Has" schrieb.

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      von

      vor 8 Jahren

      Hallo Stefan und muc,

       

      ich habe keine Kündigungsbestätigung erhalten. Die Telekom hat mir lediglich die Augustrechnung zugestellt. Und da dort das neue Enddatum der 14.8.18 ist, hab ich kein Anzeichen, dass die meine Kündigung erhalten haben (außer, dass mein Telefonanschluss über den Telekomrouter am 14. morgens nicht mehr funktionierte).

      Ja Stefan, Infos hätte ich gerne gelesen, wenn ich sie denn bekommen hätte ... Und da ich ins Kundencenter auch nicht mehr reinkomme, kann ich da meine Vertragsdaten auch nicht mehr überprüfen.

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      von

      vor 8 Jahren

      @G. Kart

      Kann sein, dass die Kündigungsbestätigung per E-Mail an Dein E-Mail Postfach ging.

      Wenn Du da als Adresse eine t-online-Adresse des Hauptnutzers hinterlegt hattest, dann solltest Du die jetzt auch noch abrufen können.

      War da aber eine Adresse eines Inklusivnutzers hinterlegt, dann ist die mit Vertragsende inklusive aller E-Mails weg.

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      von

      vor 8 Jahren

      Auch per eMail habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten (die alten eMails kann ich nach wie vor abrufen, da war keine Kündigungsbestätigung dabei).

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @G. Kart,

       

      G. Kart

      Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe .... Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt.

      Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe

      ....

      Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt.

      G. Kart

      Ich habe gerade meine August-Rechnung erhalten, in der mir die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird, obwohl ich meinen Anbieter zum 14.08., nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, gewechselt habe

      ....

      Daher beanstande ich hiermit die August-Rechnung vom 16.08.2017, meine Kundennummer habe ich im Profil hinterlegt.


      mit Blick auf das Datum hat sich das schlicht weg überschnitten. Die laufende Rechnung wird ca. 7 Tage vor Rechnungsversand erstellt und beinhaltet somit ggf. noch nicht alle Leistungen (kostenpflichtige Verbindungen, CbC, etc.) zum Kündigungstermin. 

       

      In der Schlussrechnung werden zuviel bezahlte Beträge zurückerstattet. Fröhlich

       

      Schönen Abend noch. Fröhlich

       

      VG

      Peuki

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Du wirst wahrscheinlich noch die Septemberrechnung bekommen, @G. Kart, da Drittanbieter, für die die Telekom das Inkasso machen muss, ihre Abrechnungen noch einreichen können.

      Dann gibt es eine Schlußrechnung zum tatsächlichen Kündigungstermin, über die dann zuviel erhobenen Entgelte zurück erstattet werden.

      Da Du bis 48 Stunden vor wirksamwerden der Kündigung diese zurückziehen kannst, ist eine Abrechnung am Stichtag zum Stichtag nicht möglich.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @G. Kart,

      vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community.

      Schade, dass wir zukünftig getrennte Wege gehen.

      Alle Informationen zum Thema Schlussrechnung und Erstattung der zuviel in Rechnung gestellten Gebühren wurden bereits mitgeteilt.
      Ich habe keinerlei Ergänzungen.

      Viele Grüße Anja W.

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